Dies ist eine Diskussion zu Verrat von Judas (Mietrecht) innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen
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| Verrat von Judas (Mietrecht) Eine kleine biblische Geschichte.... Es gab einmal ein Familie mit Hund (Rehpinscher, beispielsweise 9 Jahre) von der Oma übernommen, weil die sich nicht mehr um ihn kümmern kann. Im Haus wohnen noch 3 andere Parteien, wobei 1 Wohnung, nennen wir sie mal den Tempel, seit kurzem leer steht, in der allerdings auch Jahrelang ein Hund wohnte. Den Hund holte die Familie also nur, weil sie dachte, die haben ja auch einen, also wirds den Hohepriester (Vermieter) nicht so sehr stören. Tja, falsch gedacht..... denn, wie ich bereits erwähnte, steht ja der Tempel seit kurzem leer. Da kommt seit der Zeit auch regelmäßig der Makler, nennen wir ihn mal Judas Ischariot, mit Interessenten. Als eben erwähnter Judas wieder einmal an unserer Tür vorbei lief, öffnete das Familienoberhaupt jene just in diesem Moment, um den Hund auszuführen. So traf der Hund auf Judas. Judas hatte aber vom Hohepriester ein Verbot bekommen, den Tempel an Hundebesitzer zu Vermieten. Aber wie Gott wollte, waren nur Menschen an dem Tempel interessiert, welche auch im Besitz von Hunden waren. Das Ärgerte Judas, und als er sah das unter dem Tempel Hundebesitzer wohnen, ergriff er die Chance und verriet es dem Hohepriester, obwohl er ein Freund der Hundebesitzer war, und die Problematik ihm bewusst war. So wurde Judas mit Peitschen aus dem Vorhof des Tempels gejagt. Der Hohepriester jedoch sandte eine Schriftrolle zu den Hundebesitzern, welche Ihnen die "entfernung" des Hundes, oder das Verlassen des Tempels befahl. Jetzt Interessiert mich die Meinung der Recht schaffenden. Welche Möglichkeit gibt es den Hund zu behalten ohne den Tempel zu verlassen? Es muss doch irgendwelche Tricks geben das Verbot zu umgehen? Eine Klausel ist im Mietvertrag, welche das halten von Hunden untersagt...... Habs geändert, hoffe so gehts?! |
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| AW: Verrat von Judas (Mietrecht) Zitat:
der vermieter darf anderen mieterinnen durchaus hundehaltung erlauben, daraus kann der mieter nicht für sich ableiten, er dürfe auch einen hund halten. da das tierchen nun aber ein rehpinscher ist, könnte man versuchen zu klagen und zwar in die richtung, dass das tierchen quasie gar kein hund im landläufigen sinne wäre... es gab mal ein chivava-urteil (oder war es ein yorkshire???). da hat ein gericht entschieden, dass selbiges tierchen gehalten werden dürfe, da von ihm keinerlei hundetypische belästigung ausgehen könne. so ungefähr war das begründet. man muss allerdigns sagen, dass ein anderes gericht zu einem völlig anderen urteil kommen könnte. |
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| AW: Verrat von Judas (Mietrecht) Danke für die schnelle Antwort. Es sollte noch erwähnt werden, dass der Hund in keinem Fall alleine zu Hause ist. Er verlässt die Wohnung mit dem Hundebesitzer. Die anderen Hausbewohner stören sich auch nicht an dem Hund, weil kein Lärm, Gestank oder andere Belästigung. Da es ja betagten, oder Älteren Personen Gesetzlich gestattet ist einen Hund zu halten, besteht nicht die Möglichkeit darüber eine Einigung zu erzielen? Bspw. Oma hat dadurch die Möglichkeit den Hund regelmäßig zu sehen. Oder wegen des Kindes - ein Hund ist ja kein Regal, das man mal eben wegbringen kann.... Schön wäre, wenn der Mieter nicht Gerichtlich vorgehen muss. |
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| AW: Verrat von Judas (Mietrecht) Zitat:
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| AW: Verrat von Judas (Mietrecht) Man soll sich Schätze im Himmel türmen nicht auf der vergänglichen Erde, hätte dies der Halter des Zeberus getan, wäre ihm weder das Gold, noch die Lebenszeit zu schade.....Aber die Antwort war sehr Geil formuliert, wenigstens das brachte mich heute zum lachen!!!! |
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| AW: Verrat von Judas (Mietrecht) Man könnte eine Schriftrolle an den Hohepriester senden und um Erlaubnis bitten, da Zerberus keine Geräusche und keinen Dreck macht. Auch dürfen die anderen Tempelbewohner in einem gesonderten Papier bestätigen, dass sie sich nicht von dem Hund belästigt fühlen. Dieses Papier darf dem Hohepriester dann auch durch einen pflichtbewussten Boten zugestellt werden. Verweigert der Hohepriester die Absolution und versucht die Halter des Zerberus aus dem Tempel zu verjagen (Kündigung) dürfen die Mieter gern ihre Gold- und Silbertaler zu einem Sachverwalter (Rechtsanwalt) bringen und im Endeffekt wird ein Aufseher der sechs großen Häuser (Richter) entscheiden müssen.
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| AW: Verrat von Judas (Mietrecht) Vielen Dank für eure Antworten!!! Der Halter des Zeberus wird sich dann wohl an den gerechten König Salomon wenden, wenn der Hohepriester nicht darauf eingeht. Eine andere Geschichte über die Reinlichkeit des Tempels habe ich noch: Der Hohepriester hat eine Firma dazu beauftragt, den Vorhof und das Treppenhaus des Tempels regelmäßig (1x Woche) zu reinigen. Da der Hohepriester allerdings eine weite Entfernung zum Tempel hat, besucht er ihn maximal 2x im Jahr. Wenn der Hohepriester dann kommt, glänz der Tempel und man kann seine Herrlichkeit und die Säulen aus purem Gold schon von weitem erkennen. Den Rest des Jahres allerdings gleicht der Tempel eher einer alten verrotteten Lehmhütte. Die Tempelbewohner beschwerten sich unabhängig voneinander beim Hohepriester, doch es geschah nichts. Also schrieben sie einen gemeinsamen Brief, mit alternativen Reinigungsfirmen, welche auch noch für weniger Gold ihre Arbeitskraft zur Verfügung stellen. Doch wider geschah nichts. Was können die Tempelbewohner also tun? Ihre Gebete wurden nicht erhört..... |
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| AW: Verrat von Judas (Mietrecht) Da nach dem Geschildertern keinerlei Aussicht auf Erfolg besteht, wäre das tatsächlich nicht schön. Wo steht denn deiner Meinung nach, dass älteren Menschen die Hundehaltung "gesetzlich" gestattet ist? |
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| AW: Verrat von Judas (Mietrecht) Das älteren Menschen die Tierhaltung erlaubt ist, oder vom Vermieter nicht untersagt werden kann, hat mir der Vermieter gesagt, als es um den Hund der Nachbarn ging. Ist das etwa falsch? |
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