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Vernsjahreshauptversammlung

Dies ist eine Diskussion zu Vernsjahreshauptversammlung innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen

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  #1 (permalink)  
Alt 11.01.2012, 15:45
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Vernsjahreshauptversammlung

mal angenommen, eine Person tritt kurz vor einer JHV einem Verein bei nachdem die Einladung bereits ca. 4 Wochen vorher erfolgte.
Ist dieses Neumitglied dann auf der JHV stimmberechtigt und für Vereinsposten wählbar ?
Würd mich interessieren.
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  #2 (permalink)  
Alt 11.01.2012, 16:29
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AW: Vernsjahreshauptversammlung

Wenn die Person am Tage der Versammlung Vereinsmitglied ist, dürfte nichts dagegen sprechen.
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jhv, vereinsrecht

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