Dies ist eine Diskussion zu Vermögen übertragen bei Krankheit innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen
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| Vermögen übertragen bei Krankheit Person X, getrennt lebend, 2 Kinder, möchte ihr Barvermögen und Aktien, Wertanlagen etc auf ihre Mutter oder die Kinder übertragen, da sie schwer erkrankt ist und in absehbarer Zeit sterben wird. Ein Teil der Wertanlagen, Aktien etc dient aber als Sicherheit für die Finanzierung des Eigenheims. Wenn dieses Eigenheim auch an die Kinder übertragen wird, können dann die Wertanlagen, Aktien etc auch übertragen werden? |
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| AW: Vermögen übertragen bei Krankheit Juristisch dürfte das kein Problem sein. Ein Steuerberater dürfte aber der lohnendere Ansprachpartner sein.
__________________ "Der Abdruck von Fahndungsfotos und Steckbriefen auf Plakaten und in Zeitungen ist ohne die Zustimmung der Abgebildeten und auch der Fotografen oder Zeichner erlaubt." Gernot Schulz, "Meine Rechte als Urheber" |
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| AW: Vermögen übertragen bei Krankheit um eine beliehene immobilie auf die kinder zu übertragen, braucht es meines wissens die genehmigung des familiengerichts. mir ist nicht ganz klar, warum diese übertragung passieren soll. sofern die mutter stirbt, würden doch die kinder sowieso erben. |
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| AW: Vermögen übertragen bei Krankheit "getrennt lebend" ...
__________________ "Der Abdruck von Fahndungsfotos und Steckbriefen auf Plakaten und in Zeitungen ist ohne die Zustimmung der Abgebildeten und auch der Fotografen oder Zeichner erlaubt." Gernot Schulz, "Meine Rechte als Urheber" |
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| AW: Vermögen übertragen bei Krankheit Die Mutter möchte dies vorab geregelt haben, um evtl folgenden Auseinandersetzungen, Zweifeln, Anfechtungen mit dem getrennt lebenden Noch-Ehemann aus dem Wege zu gehen. Vor allem sollen die Kinder das Barvermögen, Anlagen, etc bekommen, das aber ja als Sicherheit für das Haus dient |
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| AW: Vermögen übertragen bei Krankheit "Als Sicherheit"? Gegenüber der Bank? Schenkungen der letzten 10 Jahre werden meines Wissens beim Erbe berücksichtigt...
__________________ "Der Abdruck von Fahndungsfotos und Steckbriefen auf Plakaten und in Zeitungen ist ohne die Zustimmung der Abgebildeten und auch der Fotografen oder Zeichner erlaubt." Gernot Schulz, "Meine Rechte als Urheber" |
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| AW: Vermögen übertragen bei Krankheit so recht ist mir immer noch nicht klar... ich wüßte nicht, was ein "noch-ehepartner" da anfechten könnte... sofern es darum geht, dass der ehemann nix kriegen soll, dann wäre es in jedem fall wichtig, die scheidung einzureichen. denn dann kommt §1933 bgb (klick) zum tragen, so dass der ehemann kein erbrecht mehr hat. das kann er dann auch nicht anfechten. andernfalls würden schenkungen die bis zu 10 jahre vor dem tod der erblasserin gemacht wurden, noch wieder anteilmäßig in die erbmasse einfließen und (sofern der ehemann noch erbberechtigt wäre) könnte er dann den kindern wieder was wegnehmen. was besonders ins gewicht fallen sollte, sofern die erblasserin in näherer zukunft nach der schenkung stirbt. dann würde fast die gesamte schenkung wieder in die erbmasse einfließen. sollte so ein fall real eintreten, wrüde ich in jedem fall eine fachfrau konsultieren. zb. rechtsanwältin schwerpunkt erbrecht. (wir geben hier immer nur dies "gefährliche" halbwissen weiter. ) |
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| AW: Vermögen übertragen bei Krankheit ups, da war ich ein bisschen zu voreilig. "nur" scheidung einreichen, reicht wohl doch nicht aus, es müssen auch die voraussetzungen daüfr erfüllt sein. schau mal hier: http://www.finanztip.de/recht/erbrecht/scheidng.htm |
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| AW: Vermögen übertragen bei Krankheit Das Erbe ist dadurch nur begrenzt zu schmälern, die Bank wird ein Wörtchen mitreden wollen! (Man könnte die Beschenkten als Bürgen einsetzen, wenn sie flüssig genug sind).
__________________ "Und was soll ich Dich lehren? Das Müllern - oder auch alles andere?", wollte der Meister wissen. "Das andere auch", sagte Krabat. In memoriam Otfried Preußler Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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