Dies ist eine Diskussion zu Vermieter verlangt Kündigung innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen
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| Vermieter verlangt Kündigung Junges Paar (Studenten) bewohnt seit über einem Jahr eine Wohnung in einem Zweifamilienhaus. Vermieter bewohnt das Haus ebenfalls. Vermieter: keinerlei Fehlverhalten. Miete pünktlich bezahlt, Ruhezeiten einhalten etc. pp – alles paletti Vermieter: kennt nur sich – keine Ruhezeiten, rüpelhaftes Verhalten bei Tag und Nacht. Mieter bittet den Vermieter HÖFLICH ein wenig Rücksicht zu nehmen. Vermieter setzt Mieter mündlich in Kenntnis, dass er eine Kündigung vom Mieter erwartet. Er verzichtet auf Einhaltung der Kündigungsfrist. Mieter tragen sich nicht mit dem Gedanken zu kündigen. Vermieter schriftlich davon in Kenntnis gesetzt. Antwort erfolgt vom Anwalt-Vermieter. Gleicher Tenor, wie beim Vermieter: Bitte um Kündigung durch den Mieter, weil es keinen Spass macht in einem Haus zu wohnen, wenn man sich nicht leiden kann Verzicht auf Einhaltung der Kündigungsfrist Hinweis auf Sonderkündigungsrecht Forderung: Waschmaschine und Trockner sofort aus Waschkeller entfernen. Fazit: Mieter strebt nach Vermieter-Terror wirklich Auszug an. Macht es also wirklich Sinn, dass der MIETER kündigt ? |
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| AW: Vermieter verlangt Kündigung Warum für zwei Wohnungen zahlen wenn man nur eine bewohnt?
__________________ "Der Abdruck von Fahndungsfotos und Steckbriefen auf Plakaten und in Zeitungen ist ohne die Zustimmung der Abgebildeten und auch der Fotografen oder Zeichner erlaubt." Gernot Schulz, "Meine Rechte als Urheber" |
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| AW: Vermieter verlangt Kündigung Die Frage ist, ob sich der V einen finanziellen, wenn auch winzig kleinen Vorteil erarbeiten könnte. Umzug stellt finanziell aktuell den Super-Gau dar - normalerweise (!!!) wäre vor Ablauf eines Jahres an Umzug kein einziger Gedanke verschwendet worden. Zudem stellt sich doch die Frage: wenn V M raus haben will, warum kündigt er nicht und drängt auf Kündigung der M ? |
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| AW: Vermieter verlangt Kündigung Man könnte vermuten, dass dem Vermieter eine eigene reguläre Kündigung nach § 573a (3+3 Monate Kündigungsfrist) zu lange dauert. Wenn der Vermieter aber die Kündigung durchzieht, dann sind die Mieter in 6 Monaten regulär gekündigt. Die Kündigungsfrist des Mieters beträgt nach § 573c 3 Monate. |
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