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Vermieter A verlangt Fahrt- und Telefonkosten

Dies ist eine Diskussion zu Vermieter A verlangt Fahrt- und Telefonkosten innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen

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  #1 (permalink)  
Alt 27.04.2012, 19:22
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Vermieter A verlangt Fahrt- und Telefonkosten

Folgendes Szenario:
Bei Übergabe einer Mietwohnung stellt Vermieter fest, dass eine Gemüseschale des Kühlschranks (minderwertig und 6-8 Jahre alt) ein Loch hat. Der Vermieter bittet den Mieter die Schale zu ersetzen.
Der Mieter kann die entsprechende Schale nicht finden und übergibt die defekte Schale dem Vermieter. Er werde sich drum kümmern.
Bei der Jahresabrechung und Zurückzahlung der Kaution führt der Vermieter folgende Kosten für die Schale auf:
Fahrtkosten (ca. 60-70 km) angeblich 4 Fahrten. 45 Euro
Telefonkosten und Schale selbst: 65 Euro

Macht 120 Euro für eine Gemüseschale die einen Wert von einigen wenigen Euro hat. Die Frage ist, darf der Vermieter diese Kosten abrechnen und was kann man da tun?
Vielen Dank im Vorraus
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  #2 (permalink)  
Alt 27.04.2012, 23:38
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Wink AW: Vermieter A verlangt Fahrt- und Telefonkosten

Das ist natürlich abwegig. Für 120 Dinger bekommt man ja schon gebraucht einen gleichwertigen Komplett- Kühlschrank. Und über´s Internet lässt sich mit etwas suchen so ´ne Ersatzschale sicher für 20,- € inkl. Versand organisieren.

V hat gegen die Schadensminderungspflicht aus 254 BGB verstoßen. Wenn derartige Kosten angeblich notwendigerweise anfallen, hätte er den M zuvor darüber unterrichten müssen, ob dies in seinem Sinne ist, oder ob dieser sich nicht lieber doch selbst um Ersatz bemühen wolle. Ebensowenig kann daher ein Kostenersatz aus Geschäftsführung ohne Auftrag gefordert werden, weil diese objektiv unangemessenen hohen Kosten nicht dem mutmaßlichen Interesse des M entsprechen konnten.

M schuldet den Ersatz einer Schale aus 249 BGB; entweder in natura oder als Wertersatz + Beschaffungskosten. Vorliegend würde ich recherchieren, was so ein Teil durchschnittlich kostet : normaler Gebrauchtpreis oder neu (dann aber Zeitwertberechnung -> Restwert zum Zeitpunkt der Rückgabeverpflichtung). Diese Summe + realistische Beschaffungskosten (natürlich NICHT Flugreise nach Jamaika, um dort so eine Schale abzuholen; Kostensumme darf Schalenwert nicht übersteigen) würde ich zahlen. Wenn der V mehr will, soll er ruhig klagen -- mit aus meiner Sicht eher bescheidenen Erfolgsaussichten.
__________________
Was weiß ich schon ...?

Unzureichende Sicherheitsabstände, überhöhte Geschwindigkeit, unachtsames Abbiegen, ... -> 95 % aller Verkehrsunfälle sind vermeidbar.

berlin-erzählt.de
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  #3 (permalink)  
Alt 27.04.2012, 23:42
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AW: Vermieter A verlangt Fahrt- und Telefonkosten

Der mit dem Zeitwert ist gut. aber korrekt

Der VM wird kaum begründen können warum er 4x fahren muss.

Ich würde mich weigern, ggf. eine Zeit von 10 jahren ansetzen und nur anteilig das Teil und dann die Summe geben.
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