Dies ist eine Diskussion zu Verkehrsrecht innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen
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| Verkehrsrecht eine Frage: Mal angenommen, ein Schulbusfahrer eines 22Sitzers parkt entgegen der Parkplatzmarkierung, weil er meint, parke er gemäß der Markierung, würde mindestens ein Drittel des Busses in den Straßenraum ragen und die Verkehrssichrheit gefährden; er würde für die Parkzeit ein Ticket ziehen; insgesamt drei von ca. 50 freien Parkplätzen würden damit belegt (morgens 9 Uhr); er käme 45 Min. vor Ablauf der Parkzeit zum Kfz zurück; am Fahrzeug befände sich der Hinweis einer "Knolle" (10.-); nach Zustellung derselben würde der Fahrer seinen Standpunkt darlegen und die "Knolle" ablehnen mit der Bitte um "Augenhöhe"; und die Ordnungsverwaltung würde antworten, nach Überprüfung der dargelegten Ausführungen könnten die angegebenen Gründe nicht berücksichtigt werden- Klingt das nicht starrsinnig? |
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| AW: Verkehrsrecht Der Sachverhalt ist leider schlecht geschildert. Ist die Parkmarkierung verbindlich? Und welchen Inhalts war die gebührenpflichtige Verwarnung? Wer soll hier eigentlich starrsinnig sein? Der Busfahrer, der nicht einsieht, dass er sich ordnungswidrig verhalten hat? Oder die Behörde, die genau der entgegengesetzten Meinung ist? Einen anderen User, der dumm antwortet, einfach ignorieren...
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Verkehrsrecht Wenn da nur ein Z. 314 mit Zz "nur mit Parkschein ..." stand, kommt ein Verstoß direkt gegen die Parkflächenmarkierungsvorgabe nicht in Frage (weil ja ein Parkschein für das eine KFZ gezogen wurde), sondern eher "nicht platzsparend geparkt" oder "nicht rücksichtsvoll" etc. bei angeblich "50 freien Parkplätzen" allerdings durchaus fragwürdig. Stand da aber auf einem Zz "nur innerhalb markierter Flächen", hat er sich tatsächlich ordnungswidrig verhalten : Dann hätte er dort eben gar nicht parken dürfen, wenn sein (kleiner) Bus nicht in eine solche Fläche passt. Oder war´s ein verkehrsberuhigter Bereich (Z 325) ? Die ein oder andere Antwort auf nicht ungerechtigt gestellte Fragen wäre schon hilfreich, sonst kann keine nützliche Auskunft gegeben werden. Was also stand genau als Tatvorwurf vermerkt und welchen Inhalt hatte die Beschilderung ?
__________________ Was weiß ich schon ...? Zu geringer Sicherheitsabstand, überhöhte Geschwindigkeit, Vorfahrtsmissachtung -- 95 % aller Verkehrsunfälle sind vermeidbar. |
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| AW: Verkehrsrecht Der Beginn des verkehrsberuhigten Bereich heißt jetzt 325.1 |
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| AW: Verkehrsrecht Das hängt davon ab, ob Du die 2009 in Kraft getretene StVO - Novelle für gültig hältst (Bundesjustizministerium) oder nicht (Bundesverkehrsministerium -> Peter Ramsauer).
__________________ Was weiß ich schon ...? Zu geringer Sicherheitsabstand, überhöhte Geschwindigkeit, Vorfahrtsmissachtung -- 95 % aller Verkehrsunfälle sind vermeidbar. |
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| AW: Verkehrsrecht Nachdem ich jetzt den ganzen Schriftsatz geändert hab und das auch so im Schönfelder steht, bleibt mir nix anderes übrich. Wenn ich das nochmal ändere, dann kastriert mich die Refa |
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| AW: Verkehrsrecht Schön, das hört sich gut an. Aber die Justiz urteilt auf Grund vorhandener Gesetzeslage -- und da lässt sich eben streiten, welche StVO- Version denn nun für die Rechtsprechung heranzuziehen ist. Aufgrund der Erlasskompetenz soll dem Bundesverkehrsministerium ebenso die Kompetenz zustehen, die erlassene Novelle für ungültig zu erklären. Was soll jetzt das Gericht davon halten ? Es gibt einen extrem fetten Thread zu dem Thema in verkehrsportal.de ("Neue StVO - alte Verkehrszeichen ungültig ?" in der Rubrik "Verhalten im Straßenverkehr"). Naja. Ist aber eigentlich hier gar nicht unser Thema... @ brati : Lass Dich nicht einschüchtern -- kämpfe für Deine Erkenntnis der besseren Wahrheit ! (Wer ist eigentlich diese böse Refa ? Sag´mir ruhig Bescheid -- ich komm´ vorbei und mach´ die fertig !)
__________________ Was weiß ich schon ...? Zu geringer Sicherheitsabstand, überhöhte Geschwindigkeit, Vorfahrtsmissachtung -- 95 % aller Verkehrsunfälle sind vermeidbar. |
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