Dies ist eine Diskussion zu verhalten bei enteignungen innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen
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| verhalten bei enteignungen Ein Mandant ruft die Polizei, da er in einer Filiale den Verdacht von Straftaten vermutet. Diese versiegelt einvernehmlich das Objekt zur Beweissicherung. Durch einen Trickbetrug gelingt es dem Filialleiter, sich selbst als Inhaber zu präsentieren worauf diesem das gesamte Firmeneigentum übergeben wird, einschließlich des Büros des Geschäftsführers, welches sich im selben Gebäude befand. Gleichzeitig gibt der Polizeiabschnitt an die Kripo ab. Nachfolgend werden vom tatsächlichen Inhaber die Buchhaltungsunterlagen abverlangt. Der Geschäftsführer fragt beim Untersuchungsrichter nach, wie er sich daraufhin verhalten soll und Ihm wird mitgeteilt, das die Staatsanwaltschaft hier klärend eingreift. Die Staatsanwaltschaft hält die vollzogene Enteignung für unwahrscheinlich und verlangt die Unterlagen vom tatsächlichen Geschäftsführer. Es gelingt dem Geschäftsführer nicht, die Staatsanwaltschaft zum Gespräch mit dem vollziehenden KHK des Abschnitts zu bewegen und es kommt zur Verurteilung des Geschäftsführers, da auch der Richter eine Enteignung für unwahrscheinlich hält und das zeugnis des KHk des Abschnittes ablehnt. Wie verhält man sich in solch einer Situation? Danke im Voraus, |
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| AW: verhalten bei enteignungen Ich verstehe den Sachverhalt nicht? Jemand kann also nicht beweisen das ihm ein bestimmtes Geschäft gehört und somit wird es einer anderen Person zugesprochen? Was hat der Staatsanwalt im Zivilrecht zu tun und was die Polizei und was sagt der Anwalt der betreffenden Person? Sorry, ich steig da nicht durch
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| AW: verhalten bei enteignungen Doch, der Nachweis war leicht. Aber die Wache hat ohne Information das Eigentum "weggenommen" und dem Filialleiter "übereignet". Der Eigentümer saß in der Zeit auf der Wache und ihm wurde mitgeteilt, das die Siegelöffnung erst nach Erscheinen des Filialleiters möglich ist. Um 18 Uhr wurde dem Eigentümer dann mitgeteilt, das die Siegelöffnung erst am Folgetag möglich wäre und der Eigentümer den Filialleiter schriftlich auffordern sollte, auf der Wache zu erscheinen. Gleichzeitig hat ein anderer leitender Mitarbeiter um 15 Uhr den Filialleiter in das Objekt begleitet und dort das Siegel entfernt und alles dem Filialleiter übereignet. (Dieser hatte vorgegeben, Veruntreuungen in Millionenhöhe bemerkt zu haben) Als um 21 uhr der Eigentümer per Boten die Aufforderung zustellte bemerkte er den Siegelbruch und rief die Polizei, welche dann feststellte, selbst der Siegelbrecher gewesen zu sein. Allein seine Firmen-EC-Karte wurde von den Polizisten ausgehändigt, da hier die Eigentümerschaft so unangreifbar war, das selbst die vollsteckenden Beamten dort eingriffen. Dabei hat der Filialleiter sogar körperlich widerstand geleistet und er wäre beinahe wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt mitgenommen worden. Beide leitende Mitarbeiter der Wache beschuldigten sich gegenseitig des unkoordinierten Vorgehens und erwarteten von der Kripo die Klärung. Welche das aber nicht interessierte. Die Behauptete Veruntreuung erweis sich zwar sehr schnell als Unsinn, aber der Eigentümer war sein Eigentum los, auch alle seine Unterlagen. Und kein Richter glaubt, das die Polizei so mißbraucht werden kann. es geht auch nur, wenn die Abteilungen nicht bereit sind, zusammenzuarbeiten. |
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| AW: verhalten bei enteignungen Wie jetzt? Also geht es "nur" darum, das der Eigentümer einen Tag nicht in seinen Laden konnte? Dann wurde ja nix enteignet
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| AW: verhalten bei enteignungen Auf Art. 14 III GG wird an dieser Stelle hingewiesen. Auch ohne den Sachverhalt nur bis zur Hälfte geleses zu haben, kann man wohl sagen, dass es sich hier um keine Enteignung handelt. |
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| AW: verhalten bei enteignungen und seit dem 5.5.2009 bis heute dort nicht mehr rein darf, polizeiliche Weisung am tag des Siegelbruchs. Diese Weisung soll von der jeweils anderen Abteilung zurückgenommen werden, seit drei Jahren. Die wache kann das nicht zurücknehmen, weil das Sache der Kripo ist, die Kripo kann das nicht, weil das Sache der Staatsanwaltschaft ist, die Staatsanwaltschaft kann das nicht, weil das Sache der Wache ist. Die Sachen sind dann übrigens vom Filialleiter bei Ebay versteigert worden. Da eine Sache dabei war, die nach einem Gerichtsbeschluss an einen Lieferanten zurückgegeben werden sollte hat der Eigentümer versucht, die Beschlagnahme von der Staatsanwaltschaft zu verlangen. Gehrt nicht, weil kann ja nicht sein. Der Eigentümer hat das dann beim Filialleiter über Ebay gekauft und zurückgegeben um den Gerichtsbeschluss umzusetzen. Und kommt bis heute nicht einmal an seine Kasse ran. Die Staatsanwaltschaft München hat mir schon den tipp gegeben, die vollstreckenden Beamten wegen bewaffneten Raubes anzuzeigen, damit Bewegung in die Sache kommt. Aber das stärkt auch nur die Konfrontation. |
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| AW: verhalten bei enteignungen Irgendwie klingt die Geschiche für mich unglaubwürdig. Warum wendet man sich nicht an ein Gericht für eine einstweilige Anordnung? Oder mal an einen Anwalt? Die Polizei soll also wo ein Siegel hingepappt haben, alles Eigentum OHNE irgndeinen Gerichtsbeschluss an eine fremde Person gegeben haben und jetzt nix mehr tun? Das kann ich mir einfach nicht vorstellen
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| AW: verhalten bei enteignungen Die einstweilige Anordnung hat der Eigentümer versucht. Dem Stand der Filialleiter entgegen mit der Feststellung, die Eigentumsübertragung wäre durch die Polizei vorgenommen worden. Die Staatsanwaltschaft wurde aufgefordert zu erklären, keine Enteignung vorgenommen zu haben. Abgelehnt! Bis zum 5.5.2009 hätte ich dies für in Deutschland unmöglich erklärt. Seitdem die Staatsanwaltschaft vom Eigentümer dann forderte, die Sachen vorzuweisen dachte ich ja auch noch, das dessen Strafanzeige zählt. Weit gefehlt. Das ist ein anderes Aktenzeichen. |
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| AW: verhalten bei enteignungen Hä? Das Gericht sagt also die Polizeinhätte mehr zu sagen und darf zivilrechtliche Entscheidungen treffen? Was war das? Fernsehgericht? Bauerntheater? Und nochmal die Frage nach einem Anwalt. Gibt es einen?
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| AW: verhalten bei enteignungen Nein, das Gericht sagt, die "Enteignung" ist in Deutschland unmöglich. Und hat damit Recht. Ist aber auch nicht bereit zu prüfen, ob durch Ausnutzung bürokratischer Strukturen die Unmöglichkeit Realität geworden ist. Der Filialleiter ist Moslem (Berlin-Neukölln) und hat dem Eigentümer per SMS mitgeteilt, wie blöd deutsches recht ist. Wörtlich: "Mit der Scharia wäre das nicht passiert" und wurde vom Richter als Zeuge gehört. Hatte natürlich nichts gesehen und nichts gehört und ganz schlecht deutsch, das Schlitzohr. Bei Nennung einer Mailadresse bin ich berechtigt, die Unterlagen zuzustellen. Ich weiß, das alles unglaubwürdig klingt. Und es wird wohl Landgericht Berlin werden. |
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| buchführungsplicht, enteignung, polizeigewalt |
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