Dies ist eine Diskussion zu Verhalten b. polizeiliche Anhörung wg. Betrug - Sachverhalt bisl. unbekannt innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen
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| Verhalten b. polizeiliche Anhörung wg. Betrug - Sachverhalt bisl. unbekannt Frau F hat von der Polizei per Post zugesandt bekommen, dass sie in den nächsten Tagen wegen einer polizeilichen Anhörung als Beschuldigte bei der Polizei erscheinen soll. Der Sachverhalt ist gänzlich unbekannt, nur dass es um Betrug gehen soll. Frau F hat eine vage Vorstellung, was es sein könnte. Sie hatte ALG II bezogen und lebte mit ihrem jetzigen Ehemann in einer Wohnung. Dies war der Arbeitsagentur jedoch von Anfang an wohl bekannt(!!!). Im letzten Jahr wurde der erneute Antrag auf ALG II zurückgezogen und ein geringer Betrag, der fälschlicherweise von der ArGe gezahlt wurde, zurückgezahlt, denn ihr wurden nun nach 1 Jahr eheähnliche Zustände bescheinigt. Es wurden keine Widersprüche eingelegt o.Ä. und Alles scheint mit der Arge geklärt. Ansonsten weiß Frau F nicht, was es sonst sein könnte. 1) bei Betrug beim Arbeitsamt bekommt man doch in der Regel Post vom Zollamt? 2) Die Polizei wird bei tel. Anfrage wohl nichts darüber rausrücken, worum es überhaupt geht? 3) Darf Frau F ihren Ehemann mit in die Verhörung nehmen? 4) Ist es unabhängig davon anzuraten, einen Anwalt zu nehmen? Der Sachverhalt ist ja wie gesagt nicht bekannt. 5) Wird die Mitnahme eines Anwalts oder Verweigerung von Aussagen negativ gewertet? 6) Muss eine schriftliche Stellungsnahme sofort erfolgen oder kann der Bogen später ausgefüllt werden z.B. nach Rücksprache mit Anwalt? 7) Falls es etwas mit der Arge zu tun hat (s.o. geschilderter Fall): Frau F hat ja alle Informationen korrekt angegeben. Da die ArGe über Alles Bescheid gewusst hat, wäre dies ja eher ein Fehler der Behörden gewesen, Geld auszuzahlen. Wäre es trotzdem unvorteilhaft, bei der Vernehmung zu erzählen, dass sie mit ihrem Partner zusammengelebt hat? Oder wäre es besser, nichts zu sagen? Man hört ja oft, dass SB von der Arge oft unmenschlich und nicht gründlich arbeiten, sogar selbst zum Vorteil der Arge das Recht beugen usw. 8) Ist der Anspruch auf die Beweislage wirklich so dürftig wie immer behauptet? Wie soll man sich richtig verteidigen, wenn man die Beweislage nicht kennt? Geht es nur mit Anwalt und darf der dann immer alle Daten einsehen oder gibt es da Ausnahmen? 9) Besteht immer ein Recht auf Information, wer als Kläger auftritt? Angenommen, jemand möchte Frau F aus persönlicher Rache o.Ä. schädigen. Dann muss es doch die Möglichkeit geben, diese Person der Verleumdung usw. anzuzeigen? 10) Frau F wurde im poliz. Schreiben mit ihrem alten Namen (vor Hochzeit mit jetzigem Ehemann) angeschrieben und verdient z.Zt. kein Geld. Falls es doch schlecht ausgeht und Strafbeträge gezahlt werden müssen... Muss der Ehemann für diese Schulden einstehen? Wie berechnet sich denn so ein Strafbetrag, wenn Frau F zum damaligen Zeitpunkt und auch jetzt kein Einkommen hat? Vielen Dank fürs Durchlesen und die Antworten. |
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| AW: Verhalten b. polizeiliche Anhörung wg. Betrug - Sachverhalt bisl. unbekannt Die Kombination aus Hartz-IV, Namensänderung durch Hochzeit (auch Umzug?) und Betrugsanzeige lässt mich immer daran denken, dass irgendwo etwas bestellt, aber nicht bezahlt wurde. 1. Man muss nicht zu der Anhörung erscheinen. Es ist allerdings nett, diese dann wenigstens vorher telefonisch abzusagen. 2. Man muss bei der Anhörung nichts angeben außer seinen Personalien (das gilt auch für das Absagetelefonat!). 3. Man kann jeden Beliebigen mitbringen, muss aber damit rechnen, dass der vor der Tür bleiben muss. 4. Man kann auch einen Anwalt mitbringen (der darf dann auch rein). Ich persönlich würde ja erst einmal anrufen und fragen, worum es geht, ohne selber etwas preiszugeben. Das Gleiche kann man bei der Anhörung machen: Fragen, zuhören, selber keine Angaben machen. Dann stellt sich eventuell heraus, was los ist. Letzte Rettung ist ein Anwalt, der Einblick in die Ermittlungsakte kriegt.
__________________ "Und was soll ich Dich lehren? Das Müllern - oder auch alles andere?", wollte der Meister wissen. "Das andere auch", sagte Krabat. In memoriam Otfried Preußler Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Verhalten b. polizeiliche Anhörung wg. Betrug - Sachverhalt bisl. unbekannt Zitat:
- Umzug mit jetzigem Ehemann vor 1 1/2 Jahren in jetzige Wohnung. - sofort Antrag bei Arge mit Angabe, dass jemand mit ihr in der Wohnung lebt (damals galt es eben nicht als eheähnliche Beziehung) - dann nach einem Jahr kein Bezug mehr des Arbeitslosengeldes - 2 1/2 Monate später Hochzeit - ansonsten kein Umzug etc. Ansonsten weiss ich nicht, was Du damit meinst. Was hat denn HartzIV mit einer Bestellung zu tun? Namensänderung + Hochzeit: ok. Angenommen, Rechnungen wurden von Frau F alle bezahlt und wenn es Probleme gäbe, dann müsste es doch erstmal einen Mahnung geben... Angenommen Frau F hatte vor der Hochzeit ein Brautkleid (Namensprobleme?) bestellt. Aber wie gesagt, auch diese Rechnung wurde bezahlt (vom künftigen Ehemann). |
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| AW: Verhalten b. polizeiliche Anhörung wg. Betrug - Sachverhalt bisl. unbekannt Zitat:
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Und Ringe? Und Getränke? Und Wohnungseinrichtung? ![]() Ich weiß doch auch nicht, worum es geht. Eigentlich gehe ich davon aus, dass die ARGE solche Probleme erst einmal selber löst und sperrt, bevor sie Anzeige erstattet! Also vermute ich mal, es geht um etwas anderes. Du könntest ja von dem fiktiven Fall weiter berichten, wenn es einen Schritt weiter geht.
__________________ "Und was soll ich Dich lehren? Das Müllern - oder auch alles andere?", wollte der Meister wissen. "Das andere auch", sagte Krabat. In memoriam Otfried Preußler Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Verhalten b. polizeiliche Anhörung wg. Betrug - Sachverhalt bisl. unbekannt Was Wodim da schreibt ist absoluter Nonsens und zeugt von erheblichem Nichtwissen im Bereich Strafrecht/Strafprozessrecht. "Schweigen" kann und wird nicht als Geständnis ausgelegt werden. Man liefert der StA im Gegenteil oftmals erst durch unbedachte Aussage die notwendige "Munition" zur Anklageerhebung. Auch macht eine Aussageverweigerung einen nicht noch verdächtiger, als man ohnehin schon ist. Das sind Punkte die einem die Polizei auch (oft) immer wieder einreden will... Zur Sache an sich: Ich vermute schon dass es hier um die ALG II Sache geht. Es gab ja eine entsprechende Rückforderung der ARGE von zu Unrecht gezahlten Leistungen. Auch wenn der Empfang dieser Leistung als "Schuld der Arge" hingestellt wird, hört sich der Beitrag -wenn man auch zwischen Zeilen liest- etwas anders an. Zitat:
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Zu den einzelnen Ziffern: 1-4 siehe humi 5. Nein, aber ein Anwalt kostet auch nicht unerheblich. Insbesondere wenn man ihn mit zu Vernehmungen nehmen will. PKH gibts im Strafrecht nicht für Beschuldigte/Angeklagte. 6. Was für ein Bogen? es gab doch eine Ladung ?! Grundsätzlich kann man auch eine schriftliche Einlassung verfassen (auch ohne "Bogen"). Die sollte man dann jedoch avisieren und sich nicht ewig Zeit damit lassen. 7. Ob sie was sagt, und wenn ja was, muß sie selber entscheiden. Es scheint ja auch schon gewisse Ermittlungen gegeben zu haben. 8. Akteneinsicht kann ein Anwalt beantragen. Auskünfte und Abschriften aus den Akten kann auch der Beschuldigte bekommen. Nut nützt ihm das wenig, wenn er den Inhalt rechtlich nicht zu bewerten weiß. 9. (An-)kläger wird -wenn es soweit kommt- die Staatsanwaltschaft. Anzeigenerstatter war vermutl. die ARGE. 10. Der Ehemann muß nicht für eine Geldstrafe seiner Frau einstehen. Wenn er keine Probleme damit hat, dass seine Frau die Geldstrafe im Wege der Ersatzfreiheitsstrafe (also im Gefängnis) absitzen muß, braucht er nicht für sie zahlen. Dann muß sie halt "sitzen". Es gäbe für die Frau allerdings auch die Möglichkeit der Ratenzahlung.
__________________ cheers, JHS |
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| AW: Verhalten b. polizeiliche Anhörung wg. Betrug - Sachverhalt bisl. unbekannt Zitat:
Also ist an ihrem routinemäßigen Ausfüllen des Antrags erst recht nichts auszusetzen, da sich an ihren Lebensumständen seit Ausfüllen des ersten Anstrags eben nichts geändert hat. Mist, hab den Beitrag geändert, statt auf "Antworten" zu drücken und mich selbst zu zitieren. Mist mist. Jetzt ist der Thread-Verlauf nicht mehr so richtig nahzuverfolgen. Sorry. Geändert von Ganuadar (29.01.2012 um 19:49 Uhr). Grund: Sorry |
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| AW: Verhalten b. polizeiliche Anhörung wg. Betrug - Sachverhalt bisl. unbekannt Anmerkung nochmals: das Zusammenleben Frau Fs mit dem Freund war von Anfang an bekannt, die Bezüge innerhalb des einen Jahres mussten NICHT zurückerstattet werden. Nur diejenigen, die von der Arge nach dem Jahr noch überwiesen wurden. |
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| AW: Verhalten b. polizeiliche Anhörung wg. Betrug - Sachverhalt bisl. unbekannt Zitat:
Geändert von Ganuadar (29.01.2012 um 17:37 Uhr). Grund: Quote Tag war kaputt |
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| AW: Verhalten b. polizeiliche Anhörung wg. Betrug - Sachverhalt bisl. unbekannt Der Sachverhalt bezüglich des ALG2 gibt nichts her, was für Betrug ausreichen würde. Das ändert aber nichts daran, dass Jobcenter trotzdem ab und an Anzeige erstatten oder OWis anstreben. Dürfte aber unproblematisch sein sich dagegen zu wehren. Bevor weiter spekuliert wird: Hingehen. Anhören. Aussage verweigern. Gehen. Nicht mehr, nicht weniger. |
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| AW: Verhalten b. polizeiliche Anhörung wg. Betrug - Sachverhalt bisl. unbekannt Zitat:
Die geänderten Lebensumstände hätten gemeldet werden müssen (steht in jeder Rechtsbelehrung jedes ALG II Bescheides) und nicht erst durch einen Prüfer festgestellt werden dürfen. Dann ist es zu spät. Zitat:
Zitat:
Zitat:
Letztendlich wird es sich hier -wie fast immer- hier im Forum nicht klären lassen, zumal wenn offenbar völlig gegensätzliche Rechtspositionen bestehen und seitens des Beschuldigten eher "landläufige" Maßstäbe angelegt werden als juristische. Ist aber kein Vorwurf, denn Frau F ist ja keine Juristin. Wenn sie sich des Betrugsvorwurfs erwehren will, wird das ohne Anwalt jedoch sehr schwierig in dem Bereich. Und der Anwalt ist selbst zu zahlen, insofern es zu einer Verurteilung oder einer Einstellung bereits im Vorverfahren kommt. Lediglich bei einer Anklage und dann folgendem Freispruch würde die Staatskasse das tragen. Zitat:
Zitat:
Da muß ich wohl was verpasst haben. Die Rückzahlung -die ggf. ein Fall fürs SG wäre- ist schon längst erfolgt, da spielt das SG hier überhaupt keine Geige mehr. Zitat:
Wie auch immer und wie oben schon hervorgehoben dargestellt: Über ein Forum nicht zu lösen die Nummer. Entweder gleich zum Anwalt oder -die kostensparendere Variante- abwarten ob es zur Anklage kommt und dann zum Anwalt. Dann bekommt man zumindest die Anwaltskosten erstattet, wenn man nicht verurteilt wird und keinem § 153a StPO in der HV zustimmt. Zitat:
__________________ cheers, JHS |
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| anhörung, betrug |
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