Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Vergaberecht

Dies ist eine Diskussion zu Vergaberecht innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen

Like Tree1Likes
  • 1 Post By Nordhesse

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 31.01.2012, 16:57
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Jan 2012
Beiträge: 3
Keine Wertung, Textmarker hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Textmarker hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Textmarker hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Textmarker hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Textmarker hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Textmarker hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Textmarker hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Textmarker hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Textmarker hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Textmarker hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Vergaberecht

Mal angenommen ein Bildungsinstitut hat verschiedene Aufträge. Ein Auftrag beinhaltet die Weiterbildung von 3 Personen. Der beschäftigte Ausbilder ist mit der Aufgabe nicht vollständig ausgelastet, vor allem nicht finanziell. Das Bildungsinstitut nimmt noch einen Auftrag an, um den Ausbilder weiter beschäftigen zu können und auf grund der mangelnden finanziellen Hinterlegung nicht kündigen zu müssen und auch noch obendrein den Auftrag zu verlieren. Dürfte der selbe Ausbilder 5 weitere Personen ausbilden während der gleichen Zeit von einem anderen Auftraggeber, sofern er nicht doppelt abgerechnet wird und er es von der Qualifikation her drauf hätte? Oder kann der Auftraggeber verlangen, dass er nur für "seine" entsprechende Maßnahme und Personen da ist und nicht gleichzeitig noch weitere Personen in der Ausbildung hat?
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 01.02.2012, 07:35
Senior Mitglied
 
Registriert seit: Jul 2011
Beiträge: 383
100% positive Bewertungen (383 Beiträge, 50 Bewertungen)100% positive Bewertungen (383 Beiträge, 50 Bewertungen)100% positive Bewertungen (383 Beiträge, 50 Bewertungen)100% positive Bewertungen (383 Beiträge, 50 Bewertungen)100% positive Bewertungen (383 Beiträge, 50 Bewertungen)100% positive Bewertungen (383 Beiträge, 50 Bewertungen)100% positive Bewertungen (383 Beiträge, 50 Bewertungen)100% positive Bewertungen (383 Beiträge, 50 Bewertungen)100% positive Bewertungen (383 Beiträge, 50 Bewertungen)100% positive Bewertungen (383 Beiträge, 50 Bewertungen)  
AW: Vergaberecht

Man müsste wissen, was im Einzelnen zwischen dem Auftraggeber und dem Bildungsinstitut vereinbart ist.
  • Anzahl der Stunden ?
  • Mo-Fr / Nur an bestimmten Tagen ? Ganze oder halbe Tage ?
  • Leistungsziele ?
  • Schulungsort ?
Wenn die vom Bildungsinstitut geschuldete Leistung ohne Einschränkung erfüllt werden kann, spricht m.E. nichts dagegen das der Ausbilder weitere Personen schult. Das ist intern im Bildungsinsitut zu klären und braucht den Auftraggeber A, B , C etc. nicht zu interessieren.

Ausser es ist vertraglich vorgesehen, dass der Ausbilder ausschließlich die besagten 3 Personen schulen darf, was aber unwahrscheinlich ist, da die gruppenübergreifende Schulung letztlich zum Geschäftsmodell solcher Einrichtungen gehört.

Die monetäre Seite steht auf einem anderen Blatt und ist von der o.g. Vertragsgestaltung abhängig. Hier bekommt der Ausbilder wohl eine projektbezogene Vergütung.

Weitere "Projekte" = mehr Vergütung ... Oder der Ausbilder wird unabhängig von den Ausbildungsprojekten pauschal vergütet ...
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 01.02.2012, 09:49
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Jan 2012
Beiträge: 3
Keine Wertung, Textmarker hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Textmarker hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Textmarker hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Textmarker hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Textmarker hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Textmarker hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Textmarker hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Textmarker hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Textmarker hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Textmarker hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Vergaberecht

Danke für die Antwort.
Denken wir mal der Ausbilder hat eine 40 Stunden-Woche, gleich wie viele Personen er betreut. Ob eine oder 12 er muss immer für sie da sein also sagen wir mal es wären 8 Stunden pro Wochentag. Das Bildungsinstitut nehmen wir mal an, hat einen Leistungspreis errechnet, der sich im angenommenen Fall bei 3 Personen und einem fiktiven Schlüssel von 1:12 auf 25% einer vollen Arbeitskraft belaufen würde. Das Bildungsinstitut würde das auch dem Auftraggeber ggü. darstellen und im vertrag oder der Leistungsbeschreibung würde auch nicht drin festgeschrieben sein, dass der Ausbilder aussschließlich und nur für die 3 Personen da zu sein hat. Ich würde annehmen, dass dann jede Forderung nach Ausschließlichkeit hinfällig wäre. Im Falle im Vorfeld oder im Vertrag anderes geschrieben stünde, würde sich ein völlig anderer Preis errechnen für die Maßnahme. In diesem fall wäre zu wünschen, dass der Auftraggeber bereit wäre diesen Preis zu zahlen. Dies könnte dann gefordert werden, wenn es sich um so schwiergige Leistungserbringung handelte, dass man sich ausschließlich auf DIE 3 personen konzentrieren müsste. Der Ausbilder erhält in diesem fiktiven Fall, sagen wir mal eine monatliche Gehaltszahlung unabhängig von Ausbildungsprojekten. Im falle die Forderung des Auftraggebers auf Ausschließlichkeit rechtens wäre, müsste das gehalt in diesem Beispiel um 75% sinken, er müsste aber doch dafür 40 Stunden oder auch 100% seiner arbeitsvertraglich geschuldeten leistung anwesend sein. Das kann eigentlich niemandes ernst sein:-)
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 01.02.2012, 10:21
Senior Mitglied
 
Registriert seit: Jul 2011
Beiträge: 383
100% positive Bewertungen (383 Beiträge, 50 Bewertungen)100% positive Bewertungen (383 Beiträge, 50 Bewertungen)100% positive Bewertungen (383 Beiträge, 50 Bewertungen)100% positive Bewertungen (383 Beiträge, 50 Bewertungen)100% positive Bewertungen (383 Beiträge, 50 Bewertungen)100% positive Bewertungen (383 Beiträge, 50 Bewertungen)100% positive Bewertungen (383 Beiträge, 50 Bewertungen)100% positive Bewertungen (383 Beiträge, 50 Bewertungen)100% positive Bewertungen (383 Beiträge, 50 Bewertungen)100% positive Bewertungen (383 Beiträge, 50 Bewertungen)  
AW: Vergaberecht

Zitat:
Zitat von Textmarker Beitrag anzeigen
Danke für die Antwort.
Denken wir mal der Ausbilder hat eine 40 Stunden-Woche, gleich wie viele Personen er betreut. Ob eine oder 12 er muss immer für sie da sein also sagen wir mal es wären 8 Stunden pro Wochentag.

(...)

Der Ausbilder erhält in diesem fiktiven Fall, sagen wir mal eine monatliche Gehaltszahlung unabhängig von Ausbildungsprojekten. Im falle die Forderung des Auftraggebers auf Ausschließlichkeit rechtens wäre, müsste das gehalt in diesem Beispiel um 75% sinken, er müsste aber doch dafür 40 Stunden oder auch 100% seiner arbeitsvertraglich geschuldeten leistung anwesend sein. Das kann eigentlich niemandes ernst sein:-)
Warum sollte sich das Gehalt des Ausbilders verringern ?
Er hat einen Vertrag mit dem Bildungsinstitut und hier ist u.a. das Gehalt, die Stundenanzahl geregelt.

Was das Bildungsinstitut mit einem Auftraggeber vereinbart (Honorar, Ausschließlichkeit etc.) ist nicht vom angestellten Ausbilder zu verantworten. Für die Kalkulation/Angebotskonditionen ist das Bildungsinstitut verantwortlich. Das unternehmerische Risiko trägt das Bildungsinstitut und nicht der Mitarbeiter. Dementsprechend erhält der Ausbilder weiter sein volles Gehalt. Abschläge wären nicht legitim. Ausser - Standardspruch - im Beschäftigungsvertrag ist etwas anderes vereinbart ...
motzmecker likes this.
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 01.02.2012, 13:15
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Jan 2012
Beiträge: 3
Keine Wertung, Textmarker hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Textmarker hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Textmarker hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Textmarker hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Textmarker hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Textmarker hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Textmarker hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Textmarker hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Textmarker hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Textmarker hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Vergaberecht

Genau aus diesem Grund müsste das Bildungsinstitut in eigenem Interesse für eine entspr. Auslastung sorgen. Bliebe abzuwarten, ob der Auftraggeber dieser Argumentation folgt und sich vor Anwendung von Rechtsmitteln überzeugen lässt.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Stichworte
finanzierung von mitarbeitern

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Vergaberecht VOL/A Verwaltungsrecht / -prozeßrecht 19.10.2010 16:56
Vergaberecht VOL/A Wettbewerbsrecht 19.10.2010 16:52
Vergaberecht VOL/A Aktuelle juristische Diskussionen und Themen 19.10.2010 16:46
Vergaberecht/EuGh Verwaltungsrecht / -prozeßrecht 08.06.2009 17:18
Vergaberecht Wettbewerbsrecht 04.03.2003 13:21





Wiki

Lexikon

Gesetze

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN