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Vereinsbeitragserhöhung ab dem 18 Lebensjahr ohne Benachrichtigung

Dies ist eine Diskussion zu Vereinsbeitragserhöhung ab dem 18 Lebensjahr ohne Benachrichtigung innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen

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Alt 02.03.2011, 12:17
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Unhappy Vereinsbeitragserhöhung ab dem 18 Lebensjahr ohne Benachrichtigung

Guten Tag,

Mal angenommen man habe sich mit 17 jahren an einem Verein angemeldet und müsste den normalen Schülerbeitrag von 5.00 Euro zahlen.
Wenn man dann 18 Jahre alt wird und kein Schreiben dieses Vereins kommt, das es sich auf einen Erwachsenenbeitrag in Höhe von 9.90 Euro erhöht hat und dies sogar noch vor dem 18ten Geburtstag.
Kann man im Nachhinein, auch 4 monate danach, die Schulbescheinigung nachreichen und den zu viel bezahlten Betrag von fast 20 euro zurückverlangen? Angeblich stünde es irgendwo in ihrer Satzung das ich alleine dafür verantwortlich sei , die Bescheinigung pünklich zu bringen und darum war es angeblich nicht ihre Pflicht mir Vorher ein Schreiben mit den Änderungen zu schicken. Stimmt das? Wie kann man diese 20 euro wieder zurückbekommen?

Ich hoffe auf viele hilfreiche Antworten und bedanke mich schon im Voraus.

Viele Grüße,
Ina
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keine benachrichtigung, vereinsbeiträge, vereinsrecht, vereinssatzung - vereinmitgliedschaft, volljährigkeit

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