Dies ist eine Diskussion zu Verein Stimmrecht für Jugendliche innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen
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| Verein Stimmrecht für Jugendliche wir aktualisieren derzeit unsere Satzung (Musikverein). Der Verein besteht zu einem großem Anteil aus Jugedlichen, deshalb möchten wir das Stimmrecht ab dem 16. Lebensjahr festlegen. Hierzu folgende Fragen: 1. sind Jugendliche ab dem 16. Lebensjahr stimmberechtigt (müssten Sie eigentlich sein, da beschränkt geschäftsfähig)? 2. können Jugendliche (ab16.) über Ausgaben entscheiden den über das Volumen des Taschengeldparagraphen (§110BGB) hinausgehen, sofern keine zusätzlichen Zahlungen vom Mitglied erforderlich sind (werden Zahlungen fällig, die über §110BGB hinausgehen, sehen wir die Erziehungsberechtigten in der Pflicht). 3. Wie ist das Vertretungsrecht zu regeln - bis 16 / ab 16. Nachfolgend noch der derzeiten Text Stimmberechtigt sind grundsätzlich alle Mitglieder des Vereins ab dem vollendeten 16.Lebensjahr. Das Stimmrecht kann nur persönlich oder bei Personen unter 18 durch die/den Erziehungsberechtigten ausgeübt werden, jedes Mitglied hat eine Stimme. Erziehungsberechtigte können dem Stimmrecht der Jugendlichen wiedersprechen. Für juristische Personen als Fördermitglieder kann die Übertragung der Teilnahmeberechtigung und des Stimmrechts auf eine Person durch entsprechende Vollmacht erfolgen, die Bevollmächtigung ist vor Beginn der Versammlung gegenüber dem Vorstand nachzuweisen. Ansonsten ist eine Stimmrechtsübertragung grundsätzlich ausgeschlossen. |
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