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Vaterschaftsanerkennung und gemeinsames Sorgerecht

Dies ist eine Diskussion zu Vaterschaftsanerkennung und gemeinsames Sorgerecht innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen

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  #1 (permalink)  
Alt 31.05.2012, 14:02
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Question Vaterschaftsanerkennung und gemeinsames Sorgerecht

Hallo Zusammen,

mal angenommen Frau A und Herr B haben in Ihrer kurzen Beziehung Nachwuchs bekommen und Frau A hält das alleinige Sorgerecht, da sie mit Herr B nicht verheiratet ist.

Herr B möchte nun das gemeinsame Sorgerecht beantragen, dafür müsste er aber zunächst die Vaterschaft anerkennen. Frau A weigert sich wehement diese zu unterschreiben, da Sie das alleinige Sorgerecht halten möchte.
Nun lässt Sie Herr B nach Ihrer Pfeife tanzen wenn er das Kind sehen möchte weil Sie ihm stets vor Augen hält, er habe kein Besucherrecht. Sie nutzt das Kind als Druckmittel.
Damit es dem Kind allerdings gut geht, zahlt Herr B sogar freiwillig Unterhalt gemäß DDT an Frau A.

Was kann Herr B nun machen um das gemeinsame Sorgerecht zu erhalten?

Vielen Dank im Voraus!
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  #2 (permalink)  
Alt 31.05.2012, 19:45
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AW: Vaterschaftsanerkennung und gemeinsames Sorgerecht

Er muss zu einem Anwalt gehen und klagen, etwas anderes bleibt ihm nicht übrig. Ob er das gemeinsame Sorgerecht bekommt ist natürlich eine andere Sache, außerdem ändert das gemeinsame Sorgerecht rein gar nichts an der Umgangsproblematik
__________________
Zitat:
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  #3 (permalink)  
Alt 01.06.2012, 09:27
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AW: Vaterschaftsanerkennung und gemeinsames Sorgerecht

@Angelito

Was muss Herr B bezüglich des Umgangsrechts in die Wege leiten?
Ist das eine seperate Klage?

Wovon ist denn abhängig ob Herrn B das geteilte Sorgerecht zugesprochen wird?
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  #4 (permalink)  
Alt 01.06.2012, 11:40
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AW: Vaterschaftsanerkennung und gemeinsames Sorgerecht

Zitat:
Zitat von oNe0fAkiND Beitrag anzeigen
@Angelito

Was muss Herr B bezüglich des Umgangsrechts in die Wege leiten?
Ist das eine seperate Klage?

Wovon ist denn abhängig ob Herrn B das geteilte Sorgerecht zugesprochen wird?
Wenn er möglichst schnell etwas erreichen möchte, dann sollte er einen einstweilige Anordnung bezüglich des Umgangsrechts beantragen. Die Frage ist aber, wie seine Chancen sind, wenn er nicht als Vater eingetragen ist. Sein einziger Weg etwas zu erreichen ist zum Anwalt zu gehen und dies alles mit ihm zu besprechen. Parallel dazu würde ich zum Jugendamt gehen und mich dort beraten lassen. Dann ist der Fall dort schon aktenkundig und es sieht immer besser aus, wenn man als erster dort auftaucht. Das Jugendamt wird wahrscheinlich beim Gericht angehört werden.

Ob er das gemeinsame Sorgerecht bekommt oder nicht hängt einzig und allein mit dem Kindswohl zusammen. Wobei es zum Beispiel nicht im Sinne des Kindes wäre, wenn man von vornherein absehen könnte, das die Eltern sich nie bei etwas einig werden und somit keine verantwortungsvollen Entscheidungen gemeinsam treffen können
__________________
Zitat:
Die schlimmste aller Kampfkünste heißt Jura
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  #5 (permalink)  
Alt 30.06.2012, 14:55
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AW: Vaterschaftsanerkennung und gemeinsames Sorgerecht

Vielen Dank für die Antworten.
Ich habe noch eine Frage zu diesem Fall.

Hat Herr B denn ein Anrecht auf die Klärung der Vaterschaft, oder liegt diese im Ermessen von Frau A? Denn Frau B muss ja für beides einwilligen und unterzeichnen? Frau B könnte ja hypothetisch auf den Unterhalt verzichten und somit einer Klärung der Vaterschaft nicht einwilligen.
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  #6 (permalink)  
Alt 30.06.2012, 19:54
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AW: Vaterschaftsanerkennung und gemeinsames Sorgerecht

Der Vater kann die Klärung der Vaterschaft über das Gericht einklagen
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