Dies ist eine Diskussion zu Vaterschaft anfechten innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen
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| Vaterschaft anfechten habe keine passendere Überschrift gefunden...Zum Thema... Mal angenommen, eine Mutter hat einen 13 jahre alten nichtehelichen Sohn, der bei ihr lebt. Der gesetzliche Vater hat direkt nach der Geburt die Vaterschaft anerkannt, obwohl er nicht der leibliche Vater ist. Aber die Mutter hat das alleinige Sorgerecht und das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht. Jetzt, wo der Sohn alt genug ist, hat er erfahren, dass sein geglaubter Vater nicht sein leiblicher Vater ist und hatte auch Kontakt per SMS mit seinem leiblichen Vater. Doch der leibliche Vater hat nun seit über einem Monat nicht so wirklich das Interesse, seinen Sohn kennenzulernen... Aber das ist ein anderes Thema... Auf jeden Fall fuhr der Sohn am letzten Schultag, nicht wie mit der Mutter abgemacht, nach Hause, sondern zu seinem gesetzlichen Vater. Die Mutter war sauer und äußerte am Telefon, dass der Sohn doch gleich ausziehen soll, wenn er sich nicht an Abmachungen halten kann. Jetzt wird die Mutter vom gesetzlichen Vater so hingestellt, dass sie ihren Sohn rausgeworfen hat und dieser will nun den Sohn ganz bei sich behalten. Auch der Sohn hat zur Mutter gesagt, dass er das möchte. Allerdings hat die Mutter das Gefühl, dass der Sohn sich nicht traut beim gesetzlichen Vater zu sagen, dass er nicht bei ihm wohnen will und sie hat Bedenken, dass der gesetzliche Vater und die gesetzliche Oma des Sohnes mit ihm Gehirnwäsche betreiben, wie schlecht seine Mutter sei, so habe sie ihn doch 13 jahre lang angelogen wegen des leiblichen Vaters. Jetzt hat die Mutter angst, dass man ihr den Sohn wegnimmt, und am liebsten würde sie nun die Vaterschaft anfechten. Gäbe es da eine Chance für sie? Was wäre, wenn nun der leibliche Vater seine Rechte geltend machen würde? Hätte er überhaupt eine Chance? Danke schonmal LG |
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| AW: Vaterschaft anfechten Die Mutter ist zwar grundsätzlich anfechtungsberechtigt. Allerdings ist die Frist schon längst abgelaufen. Anfechten könnte bestenfalls das Kind nach 1600b VI BGB. Es ist noch zu sagen, dass das Sorgerecht für ein Kind nicht gleich deshalb geändert wird, weil ein Satz wie der oben genannte gefallen ist (wenn es diesen Satz auch nicht bagatellisieren soll. Ist mMn für eine Mutter ein NoGo sowas zu sagen, vor allem Anbetracht der Situation des Kindes). |
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| AW: Vaterschaft anfechten Danke für die Antwort... Um die Mutter etwas in Schutz zu nehmen, sagen wir, sie hätte das am Telefon in Wut zum gesetzlichen Vater gesagt, dass doch der Sohn gleich ausziehen solle, wenn er sich nicht an Regeln halten könnte. Das hätte sie auf keinen Fall zum Sohn selbst gesagt... Der gesetzliche Vater hat daraufhin zum Sohn gesagt: Er würde nun bei ihm wohnen bleiben, da seine Mutter ihn gerade rausgeworfen habe... Natürlich hätte sie sowas niemals sagen dürfen, aber sie hätte doch nie gedacht, dass der gesetzliche Vater sofort sein Vorteil daraus ziehen würde... ![]() Mal angenommen, das Ganze würde vor Gericht gehen, dann würde ja der Sohn befragt werden, wo er wohnen will. Sollte das wirklich dem gesetzlichen Vater zugesprochen werden, welche Rechte hätte dann noch die Mutter? Dürfte dann der gesetzliche Vater entscheiden, wie oft der Sohn die Mutter besuchen darf? Hätte dann die Mutter trotzdem noch in allen Entscheidungen ein Mitspracherecht? Man muss dazu sagen, dass die Mutter in geregelten Familienverhältnissen lebt. Sie ist verheiratet. Ihr Mann und sie sind berufstätig, sie haben zusammen ein eheliches Kind... Sie raucht nicht, trinkt kein Alkohol, nimmt keine Drogen... Wie sollte die Mutter sich verhalten, wenn der Vater den Sohn nicht mehr nach Hause bringt? |
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| AW: Vaterschaft anfechten Die Mutter hat mit dem alleinigen Sorgerecht auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Sie kann den Sohn daher notfalls auch mit polizeilicher Hilfe nach Hause holen. Würde dem Vater tatsächlich das Sorgerecht zugesprochen werden, hängt es davon ab, ob er das alleinige Sorgerecht bekommt oder ob er das Sorgerecht gemeinsam mit der Mutter auszuüben hat. Im Falle des alleinigen Sorgerechts hätte die Mutter insoweit kein Mitbestimmungsrecht mehr. Ihr verbliebe das Umgangsrecht mit dem Sohn. Beim gemeinsamen Sorgerecht hätte sie sich bei Entscheidungen mit dem Vater abzustimmen. |
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| AW: Vaterschaft anfechten Dankeschön schonmal! Noch eine Frage wäre offen... Mal angenommen, der gesetzliche Vater will nun unbedingt mit der Mutter einen gemeinsamen Termin beim Jugendamt machen, um die Sache zu klären... Muss die Mutter da mitgehen, wenn sie da nicht mitmöchte? Die Mutter würde lieber abwarten, bis das Jugendamt sie ,auf Wunsch des gesetzlichen Vaters, anschreibt und dann bei einem Rechtsanwalt Hilfe suchen. Kann denn der gesetzliche Vater den Sohn mit 14 Jahren zu sich holen, wenn dieser das möchte, auch wenn die Mutter das alleinige Sorge-und Aufenthaltbestimmungsrecht hat? Oder braucht der gesetzliche Vater dazu mind. ein "Mitsorgerecht" ? Wenn die Mutter mittlweile schon total verzweifelt wäre, wie würde sie sich am besten verhalten??? LG |
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| AW: Vaterschaft anfechten Weiß denn Keiner eine Antwort darauf??? |
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| AW: Vaterschaft anfechten Es ist durchaus möglich, daß das Kind beim Vater wohnt, die Mutter aber weiter das alleinige Sorgerecht hat. Das eine hängt nicht zwingend vom anderen ab. |
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