Dies ist eine Diskussion zu Urteil, Verwaltungsgericht innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen
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| Urteil, Verwaltungsgericht mal angenommen, ich sei Referendar und müsste gerade mein erstes verwaltungsgerichtliches Urteil schreiben und es würde sich folgende Situation darstellen. Das Verfahren wurde ausgesetzt, da eine Mediation sattfinden sollte. Diese verlief ohne Ergebnis. Anschließend wurde das Verfahren wieder aufgenommen. Gehört dies dann in den Tatbestand? Wenn ja, an welche Stelle? In die Verwaltunsgverfahrensgeschichte? Vielen, vielen Dank |
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| AW: Urteil, Verwaltungsgericht Gehört mMn nicht rein. Der einzige sinnvolle Platz wäre ja in der Prozessgeschichte. Diese dient aber nur dazu, Situationen oder Gegebenheiten darzustellen, die auf die Anträge oder die Entscheidung Einfluss haben. Bei einer Aussetzung wegen was auch immer ist das aber nicht der Fall. Ich wüsste aber auch nicht, was an "Eine zwischen den Beteiligten durchgeführte Mediation scheiterte" falsch sein sollte- ist eben mMn nur überflüssig, da nicht relevant für das Ergebnis. |
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| AW: Urteil, Verwaltungsgericht Vielleicht könnte das schlichtweg in die Prozessgeschichte eingefügt werden wie zivilrechtlich "Die Güteverhandlung blieb ohne Ergebnis, weshalb die Hauptverhandlung eröffnet wurde."
__________________ Was weiß ich schon ...? Zu geringer Sicherheitsabstand, überhöhte Geschwindigkeit, Vorfahrtsmissachtung -- 95 % aller Verkehrsunfälle sind vermeidbar. |
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| AW: Urteil, Verwaltungsgericht Zitat:
Der Vergleich passt auch nicht wirklich. Nach 278 ZPO soll das Gericht ja immer auf eine gütliche Einigung hinwirken. Für ne Mediation oder in der VwGO gibts eine solche Vorschrift nicht. Ich würds einfach mal machen und sehen was passiert. Falsch in dem Sinne ist es ja nicht. |
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| AW: Urteil, Verwaltungsgericht Zitat:
Das Rechtsreferendariat ist übrigens nicht die Vorbereitung auf eine Beamtenlaufbahn. |
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| AW: Urteil, Verwaltungsgericht Zitat:
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| AW: Urteil, Verwaltungsgericht Zitat:
Hi, also als eher selten würde ich das nicht bezeichnen. Bei uns sind ein Viertel aller Referendare zum VG gegangen. Die Jahrgänge davor waren es zumeist noch wesentlich mehr. |
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| AW: Urteil, Verwaltungsgericht Zitat:
Deswegen werden heute wohl iGz. vor noch ein paar Jahren, wo das in der Tat nicht so einfach war, wieder vermehrt Referendare an den VGs zugelassen. Gruß Dea |
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