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Urteil, Verwaltungsgericht

Dies ist eine Diskussion zu Urteil, Verwaltungsgericht innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen

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  #1 (permalink)  
Alt 30.01.2012, 09:35
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Urteil, Verwaltungsgericht

Hi,
mal angenommen, ich sei Referendar und müsste gerade mein erstes verwaltungsgerichtliches Urteil schreiben und es würde sich folgende Situation darstellen.
Das Verfahren wurde ausgesetzt, da eine Mediation sattfinden sollte. Diese verlief ohne Ergebnis. Anschließend wurde das Verfahren wieder aufgenommen.
Gehört dies dann in den Tatbestand?
Wenn ja, an welche Stelle? In die Verwaltunsgverfahrensgeschichte?

Vielen, vielen Dank
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  #2 (permalink)  
Alt 30.01.2012, 09:39
V.I.P.
 
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AW: Urteil, Verwaltungsgericht

Gehört mMn nicht rein. Der einzige sinnvolle Platz wäre ja in der Prozessgeschichte. Diese dient aber nur dazu, Situationen oder Gegebenheiten darzustellen, die auf die Anträge oder die Entscheidung Einfluss haben. Bei einer Aussetzung wegen was auch immer ist das aber nicht der Fall.
Ich wüsste aber auch nicht, was an "Eine zwischen den Beteiligten durchgeführte Mediation scheiterte" falsch sein sollte- ist eben mMn nur überflüssig, da nicht relevant für das Ergebnis.
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  #3 (permalink)  
Alt 30.01.2012, 10:42
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AW: Urteil, Verwaltungsgericht

Vielleicht könnte das schlichtweg in die Prozessgeschichte eingefügt werden wie zivilrechtlich "Die Güteverhandlung blieb ohne Ergebnis, weshalb die Hauptverhandlung eröffnet wurde."
__________________
Was weiß ich schon ...?

Zu geringer Sicherheitsabstand, überhöhte Geschwindigkeit, Vorfahrtsmissachtung -- 95 % aller Verkehrsunfälle sind vermeidbar.
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  #4 (permalink)  
Alt 30.01.2012, 10:48
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AW: Urteil, Verwaltungsgericht

Zitat:
Zitat von CEMartin Beitrag anzeigen
Vielleicht könnte das schlichtweg in den Tatbestand eingefügt werden wie zivilrechtlich "Die Güteverhandlung blieb ohne Ergebnis, weshalb die Hauptverhandlung eröffnet wurde."
Sowas schreibt man hierzulande auch nicht in den Tatbestand. Ich könnte mich zumindest nicht erinnern, soetwas mal gelesen zu haben.
Der Vergleich passt auch nicht wirklich. Nach 278 ZPO soll das Gericht ja immer auf eine gütliche Einigung hinwirken. Für ne Mediation oder in der VwGO gibts eine solche Vorschrift nicht.
Ich würds einfach mal machen und sehen was passiert. Falsch in dem Sinne ist es ja nicht.
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  #5 (permalink)  
Alt 30.01.2012, 10:59
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AW: Urteil, Verwaltungsgericht

Zitat:
Zitat von wodim Beitrag anzeigen
Darf ein Referendar (d.h. ein Auszubildender im Vorbereitungsdienst auf die Beamtenlaufbahn) schon Urteile fällen? Sollte mich sehr wundern.
Er darf keine Urteile fällen, aber wenn man am VG ist, was eher selten ist, dann gehört es zur Aufgabe, Urteilsentwürfe zu verfassen, die dann der Ausbilder bewertet.
Das Rechtsreferendariat ist übrigens nicht die Vorbereitung auf eine Beamtenlaufbahn.
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  #6 (permalink)  
Alt 30.01.2012, 11:18
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AW: Urteil, Verwaltungsgericht

Zitat:
Zitat von wodim Beitrag anzeigen
Nein, auf das zweite Staatsexamen (Assesorexamen, "großes Staatsexamen"), die Befähigung zum Richteramt und zum höheren Dienst. Sind das keine Beamten?
Nein, Richter sind keine Beamte. Das 2. Staatsexamen dient übrigens der Erlangung der Befähigung zum Richteramt. Diese ist auch Voraussetzung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.
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  #7 (permalink)  
Alt 30.01.2012, 12:42
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AW: Urteil, Verwaltungsgericht

Zitat:
Zitat von Clown Beitrag anzeigen
Er darf keine Urteile fällen, aber wenn man am VG ist, was eher selten ist, dann gehört es zur Aufgabe, Urteilsentwürfe zu verfassen, die dann der Ausbilder bewertet.
Das Rechtsreferendariat ist übrigens nicht die Vorbereitung auf eine Beamtenlaufbahn.

Hi,
also als eher selten würde ich das nicht bezeichnen.
Bei uns sind ein Viertel aller Referendare zum VG gegangen.
Die Jahrgänge davor waren es zumeist noch wesentlich mehr.
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  #8 (permalink)  
Alt 30.01.2012, 15:46
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AW: Urteil, Verwaltungsgericht

Zitat:
Zitat von Kommata Beitrag anzeigen
Hi,
also als eher selten würde ich das nicht bezeichnen.
Bei uns sind ein Viertel aller Referendare zum VG gegangen.
Die Jahrgänge davor waren es zumeist noch wesentlich mehr.
Das liegt wahrscheinlich daran, dass die Verwaltungsgerichte demnächst wieder einstellen müssen. Es ist zwar noch immer ein erheblicher Personalüberhang vorhanden, der wird aber derzeit durch Anreize am SG und Familiengericht abgebaut und ab 2014/15 fehlen auch wegen hoher Ruhestandszahlen wieder Stellen.

Deswegen werden heute wohl iGz. vor noch ein paar Jahren, wo das in der Tat nicht so einfach war, wieder vermehrt Referendare an den VGs zugelassen.

Gruß
Dea
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