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Urteil für (Taschen) Raub einer älteren Frau!!

Dies ist eine Diskussion zu Urteil für (Taschen) Raub einer älteren Frau!! innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen

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  #1 (permalink)  
Alt 02.03.2011, 11:08
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Exclamation Urteil für (Taschen) Raub einer älteren Frau!!

Guten Tag!

Herr K hat im berauschten Zustand einer über 80 jährigen Dame die Handtasche versucht zu stehlen, wegen Gegenwähr ohne Erfolg. (Durch Sturz eine leichte Prellung - keine Folgeschäden) Wie sich bei der Verhandlung herausstellte, ist sie aufgrund ihres Alters verstorben.

Jetzt wurde Herr K zu 2 Jahren und 6 Moanten verurteilt. Er war geständig, reumütig und hat sich schuldig bekannt. Er befindet sich bereits seit 5 Monaten in U Haft.

In unserem Schock haben wir das Urteil angenommen, weil unser Anwalt (Pflichtverteidiger) uns dazu geraten hat. Wobei wir finden, dass sehr hart beurteilt wurde. Unser Anwalt hatte uns anfangs versichert, dass er dieses Jahr noch rauskommt.

Kann man jetzt noch in Berufung gehen? Wenn ja wie lange? Und ist es tatsächlich so, dass ein "Verschlechterungsverbot" gilt?? Dann kann man bei einer Berufung ja eigentlich nichts verlieren oder?!

Bitte um dringende Antwort! Vielen Dank!
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  #2 (permalink)  
Alt 02.03.2011, 11:13
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AW: Urteil für (Taschen) Raub einer älteren Frau!!

Wenn auf Rechtsmittel verzichtet wurde, ist eine Berufung nicht mehr möglich. Das Strafmaß reicht übrigens von einem Jahr bis zu fünfzehn Jahre; offensichtliche Strafzumessungsfehler sind deshalb nicht ersichtlich,
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  #3 (permalink)  
Alt 02.03.2011, 11:34
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AW: Urteil für (Taschen) Raub einer älteren Frau!!

Zitat:
Zitat von Clown Beitrag anzeigen
Wenn auf Rechtsmittel verzichtet wurde, ist eine Berufung nicht mehr möglich. Das Strafmaß reicht übrigens von einem Jahr bis zu fünfzehn Jahre; offensichtliche Strafzumessungsfehler sind deshalb nicht ersichtlich,
Wenn man das Urteil akzeptiert, verzichtet man gelichzeitig auf Rechtsmittel oder? Ist es so, dass es bei einer Berufung ein Verschlechterungsverbot gibt? Unser Anwalt hat uns von der Berufung abgeraten weil er meinte, dass OLG sei zu 30% härter!

Man kann also nicht mehr in Berufung gehen?? Verhandlung war erst gestern!? :-( Danke!
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  #4 (permalink)  
Alt 02.03.2011, 12:24
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AW: Urteil für (Taschen) Raub einer älteren Frau!!

Zitat:
Zitat von Schnuki Beitrag anzeigen
Wenn man das Urteil akzeptiert, verzichtet man gelichzeitig auf Rechtsmittel oder? Ist es so, dass es bei einer Berufung ein Verschlechterungsverbot gibt? Unser Anwalt hat uns von der Berufung abgeraten weil er meinte, dass OLG sei zu 30% härter!

Man kann also nicht mehr in Berufung gehen?? Verhandlung war erst gestern!? :-( Danke!
Bei der Berufung gibt es ein Verschlechterungsverbot. Allerdings geht die StA gelegentlich mit in Berufug, wenn der Angeklagte Berufung einlegt und dann gilt das Verböserungsverbot nicht.

Die Berufung wird übrigens vor dem LG verhandelt und nicht vor dem OLG.

Ob ein Rechtsmittelverzicht erklärt wurde, weiß ich nicht. Woher auch?
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  #5 (permalink)  
Alt 02.03.2011, 15:50
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AW: Urteil für (Taschen) Raub einer älteren Frau!!

Ok, danke! Dann ist es vermutlich doch besser - es dabei zu belassen.

Können Sie mir noch sagen, was die Voraussetzungen sind, für gute Führung. Dass er (bei einem unbescholtenen Ersttäter) nach der Hälfte der Zeit - in 10 Monaten (5 Monate U Haft) entlassen wird?

Vielen Dank nochmals!!
Mit freundlichen Grüßen
"die Schwester"
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