Dies ist eine Diskussion zu Urlaubsgeld bei Kündigung in Probezeit? innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Urlaubsgeld bei Kündigung in Probezeit? Im Arbeitsvertrag steht, dass es ein Urlaubsgeld in Höhe eines halben Monatsgehaltes gibt. Das Urlaubsgeld wird üblicherweise im Juni ausbezahlt. Besteht nun ein Anspruch auf anteiliges Urlaubsgeld, selbst wenn der Arbeitnehmer im Juni noch gar nicht bei der Firma beschäftigt war? |
| |||
| AW: Urlaubsgeld bei Kündigung in Probezeit? Eine betriebliche Übung wie "Das Urlaubsgeld wird üblicherweise im Juni ausbezahlt." verbietet ja nicht, dass es nicht auch in einem anderen Monat ausbezahlt werden kann, wenn der Arbeitnehmer damit einverstanden ist. Es könnte vielmehr höchstens sein, dass sich aus einer solchen Übung ein Recht ableitet für den Arbeitnehmer, sein Geld ebenfalls im Juni zu erhalten - aber sicher kein Verbot, das Geld in einem anderen Monat zu übergeben. Ob das Geld fällig ist und wann und in welcher Höhe, das sollte sich zunächst aus dem Arbeitsvertrag ergeben, dann aus den Betriebsvereinbarungen (sowie betrieblichen Übungen) und dann aus den Tarifverträgen und letztlich halt aus dem Gesetz (hier insbesondere § 7). Ob das Urlaubsgeld gekoppelt ist an den Anspruch auf (bezahlten) Urlaub, das kommt im Großen und Ganzen darauf an: "Wird tarifvertragliches Urlaubsgeld als Teil oder Aufschlag zum Urlaubsentgelt zugesagt, so gelten im Zweifel für diese Urlaubsvergütung dieselben Regeln über Entstehung sowie über Inhalt und Umfang. Ist das Urlaubsgeld mit der Urlaubsvergütung verknüpft, wird es nur geschuldet, sofern Urlaub gewährt wird und ein Anspruch auf Urlaubsvergütung besteht. Besteht Akzessorietät, dann gelten also dieselben Regeln über Entstehung, Inhalt, Umfang und Erlöschen (mit Ausnahme der Pfändbarkeit) wie für das Urlaubsentgelt. „Zusätzliches Urlaubsgeld“ kann aber auch als urlaubsunabhängige Sonderzahlung ausgestaltet und von einer Urlaubsgewährung unabhängig sein." [Bitte weiterlesen: "Die Leistung zu einem bestimmten Stichtag (30. Juni) macht ein „Urlaubsgeld“ noch nicht zu einer vom Urlaubsanspruch unabhängigen Gratifikation oder Sonderzahlung (LAG Hamm, 15. September 2004 - 18 Sa 389/04 - NZA-RR 2006, 65 (66)). Andererseits: (...) Oder: (...)"] Gruß aus Berlin, Gerd
__________________ Nicht täuschen lassen: Per Klick auf die gelb-rote Karte rechts oben lassen sich Beiträge, die nützlich waren und/oder gut zu lesen, auch positiv bewerten! |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Anspruch auf Urlaubsgeld bei fristloser Kündigung | Arbeitsrecht | 23.11.2011 19:33 |
| Urlaubsgeld in d. Probezeit | Arbeitsrecht | 05.10.2009 09:31 |
| Urlaubsgeld trotz Kündigung ? | Arbeitsrecht | 30.06.2009 00:29 |
| Kündigung in der Probezeit,fristgerechte Abgabe d. Kündigung | Arbeitsrecht | 21.03.2008 22:45 |
| Urlaubsgeld während Probezeit? | Arbeitsrecht | 30.07.2007 08:47 |
© 2003-2013 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2013, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2013, Cracked Egg Studios