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Urlaubsanspruch als Aushilfe?

Dies ist eine Diskussion zu Urlaubsanspruch als Aushilfe? innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen

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  #1 (permalink)  
Alt 04.08.2012, 14:04
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Urlaubsanspruch als Aushilfe?

Hallo,

angenommen A arbeitet als Aushilfe im Büro.
hat A Anspruch auf Urlaub, wenn er monatlich 4 Tage mit jeweils 11 Std. arbeitet (auf 400€ Basis)?

Wenn ja, kann A auch für vorherige Jahre rückwirkend die Leistung beziehen?

Wenn A an einem eingeplanten Tag krank ist, muss der AG ihm dennoch den Lohn dafür geben?

Geändert von hellomyfriend (04.08.2012 um 14:50 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 05.08.2012, 02:58
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AW: Urlaubsanspruch als Aushilfe?

Zitat:
Zitat von hellomyfriend Beitrag anzeigen
Hallo,

angenommen A arbeitet als Aushilfe im Büro.
hat A Anspruch auf Urlaub, wenn er monatlich 4 Tage mit jeweils 11 Std. arbeitet (auf 400€ Basis)?

>>
Die Formel lautet: Arbeitstage des Mitarbeiters wöchentlich / 6 x 24 = Urlaubstage


Vorliegen bin ich von einem Arbeitstag wöchentlich ausgegangen:

1/6 x 24 ergibt vier Urlaubtstage im Jahr.

Wenn ja, kann A auch für vorherige Jahre rückwirkend die Leistung beziehen?

>>
Gem. § 7 III BUrlG:


(3) Der Urlaub muß im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden. Eine Übertragung des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr ist nur statthaft, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen. Im Fall der Übertragung muß der Urlaub in den ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahrs gewährt und genommen werden. Auf Verlangen des Arbeitnehmers ist ein nach § 5 Abs. 1 Buchstabe a entstehender Teilurlaub jedoch auf das nächste Kalenderjahr zu übertragen.


Wenn A an einem eingeplanten Tag krank ist, muss der AG ihm dennoch den Lohn dafür geben?

>>
Naja, wenn A sich Urlaub genommen hat, muss der Lohn weitergezahlt werden und wenn A krank ist und eine AU-Bescheinigung vorgelegt hat, muss ebenfalls Lohn gezahlt werden.

Ich hoffe, meine Antwort konnte helfen?

VG
Terracodes
__________________
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aushilfe, urlaub, urlaubsanspruch

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