Dies ist eine Diskussion zu Urlaub - Mutterschutz innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen
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| Urlaub - Mutterschutz mit dem programm arbeitet sie eh nicht mehr, weil sie ja dann nicht mehr da ist. Die vertretung, die den job voraussichtlich übernehmen wird, hat zu der zeit jedoch schon urlaub bekommen (trotz dieser urlaubssperre), weil der urlaub bereits gebucht ist. Sind aber doch genauso unvorhergesehene umstände, wie eine schwangerschaft. kann der chef das machen??? hat da der AN (die schwangere) keinerlei einspruchs-/widerspruchsrecht?? V.a. liegt doch die Priorität der schwangeren mittlerweile ganz woanders. Man kann eine schwangere frau doch nicht mehr als vollwertige arbeitskraft einplanen, gerade wenns zum ende ihrer arbeitszeit hingeht. Dann kann sie ja urplötzlich von heut auf morgen krank geschrieben werden... Geändert von baerchen355 (22.02.2012 um 21:25 Uhr). |
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| AW: Urlaub - Mutterschutz |
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| AW: Urlaub - Mutterschutz geändert - sorry! |
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| AW: Urlaub - Mutterschutz Die Arbeitnehmerin könnte Ihren AG auf § 7 (1) erster Satz BUrlG hinweisen. Dringende betriebliche Belange können, bei Anwesenheit fast aller anderen MA - da ja Urlaubssperre - hier wohl nicht in Frage kommen. Ist eine BR vorhanden? Wurde dem dieses Problem schon mal vorgetragen? |
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| AW: Urlaub - Mutterschutz Verstehe ich das richtig, dass die AN demnach völlig im recht wäre. BR gibt es im Betrieb und das Probleme hat sie auch schon vorgetragen. Die wären vollkommen auf ihrer Seite und sagten, dass eine Schwangerschaft da höhere Priorität hätte und vorgehe. Trotzdem, kann sich die AN da tatsächlich wehren, obwohl es doch eigentlich schon betriebliche Belange wäre?? |
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| AW: Urlaub - Mutterschutz Die AN sollte den BR bitten hier für sie tätig zu werden. Die hier geschilderten betrieblichen Belange, können m.E. ganz sicher nicht ausreichen um der schwangeren AN kurz vor ihrem Mutterschutz den Urlaub zu verwehren, wenn als Grund dafür eine Systemumstellung angegeben wird, welches die AN ja zunächst für sicher ein Jahr nicht wird nutzen können. Anders wäre es, wenn die AN die verantwortliche IT-Leiterin wäre, die direkt mit der Implementierung beauftragt wäre - davon gehe ich aber mal nicht aus. |
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