Dies ist eine Diskussion zu Unverständnis innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen
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| Unverständnis Ist es rechtlich möglich,daß eine Firma nach 14 Jahren plötzlich Forderungen aufstellt,die angeblich 1997 von einem Gericht mit einem Vollstreckungsbescheid beschlossen wurde? Der angebliche Vollstreckungsbescheid aber dem Schuldner nie bekannt war!?! Selbst wenn es einen solchen Vollstreckungsbescheid gegeben hätte...,wieso hat dann die Firma nicht schon eher versucht ihren Anspruch geltend zu machen??? Erst nach 14 Jahren? Wo man(Frau) kaum noch Unterlagen zu den angeblichen Forderungen hat? LG Femme |
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| AW: Unverständnis Zitat:
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| AW: Unverständnis Das ist dann wohl Pech!Vielen lieben Dank für die schnelle und plausible Antwort. Die Anwälte des Gläubigers haben nun eine Kontopfändung vorgenommen,sind aber absolut unkooperativ was eine Tilgung betrifft! Schuldsumme liegt bei 500€. Ist man rechtlich verpflichtet die geforderte Ratenhöhe (50€)zu zahlen,wenn man dies aus wirtschaftl.Gründen aber nicht kann? Stattdessen kleinere Raten bezahlen möchte. Wie kann man nun vorgehen? LG Femme |
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| AW: Unverständnis Zitat:
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Bringt dem Gläubiger die Kontopfändung auf absehbare Zeit etwas? Wenn nicht, dann ist das auch noch ein Argument für den Schuldner, eine Ratenzahlung in für ihn machbarer Höhe anzubieten. |
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| AW: Unverständnis Zitat:
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| AW: Unverständnis Das wollte ich auch gerade fragen. Wenn die Firma tatsächlich 14 Jahre lang rein gar nichts unternommen hat, hat sie nicht gerade Interesse an der Vollstreckung gezeigt.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Unverständnis [QUOTE] Zitat:
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Vielen lieben Dank Femme Geändert von Femme (19.05.2010 um 15:42 Uhr). |
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| AW: Unverständnis Was meinst Du mit "Nicht ganz"...? Und dein Posting "Einrede der Verwirkung" habe ich nun garnicht verstanden!? ![]() Dankeschön LG Femme |
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| AW: Unverständnis Zitat:
Vielleicht absichtlich so lang gewartet,da die Pfändsumme ungerechtfertigt ist...,so habe Frau nach all den Jahren kaum noch Unterlagen zu der Sache(Rechnungen,Einzelverbindungsnachweise..etc.) Damals ging auch keinerlei Mahnungen oder dergleichen an den Schuldner (!?!) Dankeschön LG Femme Geändert von Femme (19.05.2010 um 15:44 Uhr). |
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| AW: Unverständnis Jaaaaa..... hab schon drauf gewartet, daß das kommt. ![]() Verwirkung einzuwenden finde ich immer recht schwer. Das Zeitmoment dürfte bei 14 Jahren m. E. nicht greifen. Möglicherweise das Umstandsmoment, wenn tatsächlich unbekannt war, daß eine titulierte Forderung vorlag. Aber das behauptet natürlich jeder Schuldner erstmal. |
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