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Unverständnis

Dies ist eine Diskussion zu Unverständnis innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen

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  #1 (permalink)  
Alt 19.05.2010, 12:49
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Unverständnis

Hallo,

Ist es rechtlich möglich,daß eine Firma nach 14 Jahren plötzlich Forderungen aufstellt,die angeblich 1997 von einem Gericht mit einem Vollstreckungsbescheid beschlossen wurde? Der angebliche Vollstreckungsbescheid aber dem Schuldner nie bekannt war!?!
Selbst wenn es einen solchen Vollstreckungsbescheid gegeben hätte...,wieso hat dann die Firma nicht schon eher versucht ihren Anspruch geltend zu machen??? Erst nach 14 Jahren? Wo man(Frau) kaum noch Unterlagen zu den angeblichen Forderungen hat?



LG
Femme
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  #2 (permalink)  
Alt 19.05.2010, 12:54
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AW: Unverständnis

Zitat:
Zitat von Femme Beitrag anzeigen
Ist es rechtlich möglich,daß eine Firma nach 14 Jahren plötzlich Forderungen aufstellt,die angeblich 1997 von einem Gericht mit einem Vollstreckungsbescheid beschlossen wurde?
Ja.

Zitat:
Selbst wenn es einen solchen Vollstreckungsbescheid gegeben hätte...,wieso hat dann die Firma nicht schon eher versucht ihren Anspruch geltend zu machen??? Erst nach 14 Jahren?
Die Hauptforderung aus einem Vollstreckungstitel kann mindestens 30 Jahre lang vollstreckt werden. Die Firma kann sich also Zeit lassen.

Zitat:
Wo man(Frau) kaum noch Unterlagen zu den angeblichen Forderungen hat?
Nunja, das ist nicht das Problem des Gläubigers.
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  #3 (permalink)  
Alt 19.05.2010, 13:04
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AW: Unverständnis

Das ist dann wohl Pech!
Vielen lieben Dank für die schnelle und plausible Antwort.

Die Anwälte des Gläubigers haben nun eine Kontopfändung vorgenommen,sind aber absolut unkooperativ was eine Tilgung betrifft!
Schuldsumme liegt bei 500€. Ist man rechtlich verpflichtet die geforderte Ratenhöhe (50€)zu zahlen,wenn man dies aus wirtschaftl.Gründen aber nicht kann? Stattdessen kleinere Raten bezahlen möchte.
Wie kann man nun vorgehen?

LG
Femme
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  #4 (permalink)  
Alt 19.05.2010, 14:27
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AW: Unverständnis

Zitat:
Zitat von Femme Beitrag anzeigen
Schuldsumme liegt bei 500€. Ist man rechtlich verpflichtet die geforderte Ratenhöhe (50€)zu zahlen,wenn man dies aus wirtschaftl.Gründen aber nicht kann?
Naja, so wäre die Forderung wenigstens in zehn Monaten getilgt...

Zitat:
Stattdessen kleinere Raten bezahlen möchte. Wie kann man nun vorgehen?
Hier hilft nur ein goodwill des Gläubigers, denn verpflichtet, Ratenzahlung in geringer Höhe (oder überhaupt) anzunehmen, ist er nicht. Ich würde mich als Schuldner hier kooperativ zeigen, die finanzielle Situation so gut wie notwendig darlegen und die Höhe der angestrebten Rate begründen.

Bringt dem Gläubiger die Kontopfändung auf absehbare Zeit etwas? Wenn nicht, dann ist das auch noch ein Argument für den Schuldner, eine Ratenzahlung in für ihn machbarer Höhe anzubieten.
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  #5 (permalink)  
Alt 19.05.2010, 14:29
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AW: Unverständnis

Zitat:
Zitat von Seehas Beitrag anzeigen
Ja.
Die Hauptforderung aus einem Vollstreckungstitel kann mindestens 30 Jahre lang vollstreckt werden. Die Firma kann sich also Zeit lassen.
Nö, nicht ganz...

Zitat:
Zitat von Femme
Ist es rechtlich möglich,daß eine Firma nach 14 Jahren plötzlich Forderungen aufstellt,die angeblich 1997 von einem Gericht mit einem Vollstreckungsbescheid beschlossen wurde?
*hüstel* Einrede der Verwirkung...
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  #6 (permalink)  
Alt 19.05.2010, 14:32
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AW: Unverständnis

Zitat:
Zitat von semmel76 Beitrag anzeigen
*hüstel* Einrede der Verwirkung...
Das wollte ich auch gerade fragen. Wenn die Firma tatsächlich 14 Jahre lang rein gar nichts unternommen hat, hat sie nicht gerade Interesse an der Vollstreckung gezeigt.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #7 (permalink)  
Alt 19.05.2010, 14:53
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AW: Unverständnis

[QUOTE]
Zitat:
Zitat von Seehas Beitrag anzeigen
Naja, so wäre die Forderung wenigstens in zehn Monaten getilgt...
Das ist schon richtig.Aber es ist der Schuldnerin derzeit ein Unmögliches höhere Raten zu zahlen...geschweige denn die ganze Summe auf einmal!

Zitat:
Hier hilft nur ein goodwill des Gläubigers...
Diese Gläubiger und dessen Anwälte waren sogar schon in den Medien(TV) für ihre unsauberen Machenschaften und wurden als "Kanzlei des Grauens" betitelt...Also leider kein "Goodwill"!

Zitat:
Ich würde mich als Schuldner hier kooperativ zeigen, die finanzielle Situation so gut wie notwendig darlegen und die Höhe der angestrebten Rate begründen.
Ist bereits geschehen...Kooperation ergo Verständnis gleich NULL!

Zitat:
Bringt dem Gläubiger die Kontopfändung auf absehbare Zeit etwas?
Natürlich rein garnichts! Ausser der Genugtuung daß Frau in Kürze garkein Konto mehr besitzt!

Vielen lieben Dank
Femme

Geändert von Femme (19.05.2010 um 15:42 Uhr).
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  #8 (permalink)  
Alt 19.05.2010, 14:57
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AW: Unverständnis

Zitat:
Zitat von semmel76 Beitrag anzeigen
Nö, nicht ganz...



*hüstel* Einrede der Verwirkung...
Was meinst Du mit "Nicht ganz"...?

Und dein Posting "Einrede der Verwirkung" habe ich nun garnicht verstanden!?

Dankeschön
LG
Femme
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  #9 (permalink)  
Alt 19.05.2010, 15:01
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AW: Unverständnis

Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
Das wollte ich auch gerade fragen. Wenn die Firma tatsächlich 14 Jahre lang rein gar nichts unternommen hat, hat sie nicht gerade Interesse an der Vollstreckung gezeigt.

Vielleicht absichtlich so lang gewartet,da die Pfändsumme ungerechtfertigt ist...,so habe Frau nach all den Jahren kaum noch Unterlagen zu der Sache(Rechnungen,Einzelverbindungsnachweise..etc.) Damals ging auch keinerlei Mahnungen oder dergleichen an den Schuldner (!?!)

Dankeschön
LG
Femme

Geändert von Femme (19.05.2010 um 15:44 Uhr).
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  #10 (permalink)  
Alt 19.05.2010, 15:20
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AW: Unverständnis

Zitat:
Zitat von semmel76 Beitrag anzeigen
*hüstel* Einrede der Verwirkung...
Jaaaaa..... hab schon drauf gewartet, daß das kommt.

Verwirkung einzuwenden finde ich immer recht schwer. Das Zeitmoment dürfte bei 14 Jahren m. E. nicht greifen. Möglicherweise das Umstandsmoment, wenn tatsächlich unbekannt war, daß eine titulierte Forderung vorlag. Aber das behauptet natürlich jeder Schuldner erstmal.
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