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Unterschied Körperverletzung und schwere Körperverletzung

Dies ist eine Diskussion zu Unterschied Körperverletzung und schwere Körperverletzung innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen

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  #1 (permalink)  
Alt 26.02.2006, 15:10
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Unterschied Körperverletzung und schwere Körperverletzung

Welcher Unterschied besteht zwischen Körperverletzung und schwerer Körperverletzung???

Mit welchen Strafen kann man jeweils bei Körperverletzung bzw. schwerer Körperverletzung rechnen???

Welche Rolle spielen hierbei Vorstrafen????



Wäre nett, wenn mir hier jemand weiter helfen könnte!
Danke!
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  #2 (permalink)  
Alt 26.02.2006, 15:42
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AW: Unterschied Körperverletzung und schwere Körperverletzung

Hallo!

Der frappierenste Unterschied zwischen der Körperverletzung (§223 StGB) und der schweren Körperverletzung (§226 StGB) ist die Art und Weise der Verletzung (verlust eines Auges, einer Gliedmaße und eine nachhaltig das Leben einschränkende Behandlung. Beim 223 sind Verletzungen aller Art beinhaltet. Der 226 erfasst spezieller Verletzungen die eine qualifizierte Strafbarkeit begründen.

Oftmals wird aber die schwere KV (§226) mit der gefährlichen KB (§224) verwechselt. 224 erfasst alle Taten die z.B. mittels Gift, einer Waffe, einem gefährlichen Werkzeug, aus dem Hinterhalt oder in einer Gruppe usw. begangen wurden und kausal für eine KV waren. Auch eine das Leben gefährdende Behandlung ist vom 224 erfasst. Dies bring hin und wieder Diskussionen hervor, da der Tatbestand des 224 im Hinblick auf die lebensgefährliche Behandlung sich mit dem versuchten Totschlag (§§23, 212) oder dem versuchten Mord (§§23, 211) deckt.

Wenn ein Täter wegen einer Tat dieser Art vorbestraft ist, dann ist die Wiederholung eines solchen Deliktes meistens davon begleitet, daß in der Verhandlung Umstände, die zur Milderung der Strafe dienen könnten (gem. §§46ff StGB), ausser Acht gelassen werden und aufgrund einer schlechteren Sozialprognose (die Gefahr des "Rückfälligwerdens") es zu einer moderaten Strafzumessung kommt. Dies hängt von den Tatumständen, den die Tat begleitenden peripheren Umständen, vom Alter des Täters und von der Schwere der Tat ab. Pauschal kann man diese Fragen nicht beantworten

Mit freundlichem Gruß,


Peter M.
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  #3 (permalink)  
Alt 26.02.2006, 16:08
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AW: Unterschied Körperverletzung und schwere Körperverletzung

Es sind keine bleibenden Schäden zu verzeichnen!

Kann man diese Tat als Affekt/Notwehr bezeichnen, wenn man mit Pfefferspray attakiert wurde?

Ich würde von einfacher Körperverletzung sprechen, oder???

Tatort: Fußballstadion
Ankläger: Ordner


keine Vorstrafen

Wie würde der Fall mit diesen Details jetzt aussehen?
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  #4 (permalink)  
Alt 26.02.2006, 16:36
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AW: Unterschied Körperverletzung und schwere Körperverletzung

Zitat:
Zitat von Matze84
Kann man diese Tat als Notwehr bezeichnen, wenn man mit Pfefferspray attakiert wurde?
Notwehr ist die Abwehr eines gegenwärtigen rechtswidrigen Angriffs!

Der Einsatz des Reizstoffes muss also rechtswidrig gewesen sein.

Vielleicht könntest du etwas mehr zum Sachverhalt schildern?
Das würde die Beurteilung der strafrechtlichen Lage erleichtern!
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  #5 (permalink)  
Alt 26.02.2006, 17:36
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AW: Unterschied Körperverletzung und schwere Körperverletzung

Nähere Schilderung:


Fußballspiel zweier Vereine!
Plötzlich brannten mehrere Rauchbomben und Bengalos im block.
Kurz darauf kamen Ordner in den Block, um für Ruhe zu sorgen.

Betroffener war unbeteiligt und stand daneben.
Plötzlich eine Panik, mehrere Personen rannten in Richtung des geöffneten Tor, wo durch die Ordner kamen. Beschuldigter wurde mitgerissen und nach vorn gedrückt. Polizei setzte Pfefferspray gegen die Meute ein und Ordner zogen den Betroffenen aus der Menge. Hätte jeden treffen können. Jener soll sich gegen die Festnahme gewehrt haben und nun der Körperverletzung beschuldigt!
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  #6 (permalink)  
Alt 26.02.2006, 18:59
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AW: Unterschied Körperverletzung und schwere Körperverletzung

Also, gemäß deiner Schilderung blieb der Betroffene passiv - richtig?

Warum wird er dann einer Körperverletzung beschuldigt?

Wenn hier laut Titel eine schwere KV im Raum stehen soll, dann müsstest du schonmal etwas genauer beschreiben, wie sich der Besch. ggü. dem Ordner verhalten hat!
Wie lautet denn der Tatvorwurf?
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  #7 (permalink)  
Alt 26.02.2006, 19:37
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AW: Unterschied Körperverletzung und schwere Körperverletzung

Hmmm...

wenn ich ehrlich sein darf: das alles ist sehr verwirrend formuliert. Wenn ich es also richtig verstanden habe, dann wurde derjenige, welcher der KV beschuldigt wurde, von einem "Ordner" mit einem Pfefferspray angegriffen und dann hat er sich gegen die Festnahme gewehrt?
Jetzt muss man wirklich Details haben. Es ist ein Unterschied ob die Person sich gegen den Ordner gewehrt hat, weil sie sich durch den Einsatz des Pfeffersprays bedroht fühlte ODER ob er sich gegen eine offensichtliche Festnahme wehrte. Hier stehen Entschuldigungs~ und Rechtfertigungsgründe u.U. auf Seite des Täters. Gegen eine Festnahme nach §127 StPO (Jedermannsfestnahmerecht) darf sich der Täter mE nicht wehren, wenn er die Situation hätte erkennen können.
Den Einsatz von Pfefferspray finde ich persönlich sehr überraschend... geht es denn so heiss in solchen Stadien zu?! Und wieso wird eine schwere KV angegeben... hier muss ein Irrtum vorliegen, wenn am Geschädigten keine tabestandlichen Merkmale erfüllt werden, was den Grad der Verletzung anbelangt. Daher kann ich mich Bluechild auch in dieser Sache nur anschliessen - mehr Details sind von Nöten.

Mit freundlichem Gruß,


Peter M.
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  #8 (permalink)  
Alt 27.02.2006, 19:58
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AW: Unterschied Körperverletzung und schwere Körperverletzung

Pfefferspray ist ein gängige Methode um im Stadion eine größere Menschenmenge zu "besänftigen", sprich wehrlos zu machen.

Während des Pfeffersprayeinsatzes befand sich auch der Betroffene unter jener tobenden Menge. Die Ordner und die Polizei versuchten mit aller Macht diese Panik im Keim zu ersticken und es kam zu Festnahmen willkührlicher Personen. Der Betroffene wurde mit Schlägen und Knebelungen festgenommen und abgeführt. Hierbei soll er sich gewehrt haben. Die Situation konnte von ihm nicht eingeschätzt werden, da sich dieses gesamte Szenario binnen weniger Sekunden abspielte. Eine bevorstehende Festnahme war von jener Seite her nicht zu realisieren und somit konnte er sich auch nicht wissendlich wehren!
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  #9 (permalink)  
Alt 27.02.2006, 21:48
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AW: Unterschied Körperverletzung und schwere Körperverletzung

Zitat:
Zitat von Matze84
Der Betroffene wurde mit Schlägen und Knebelungen festgenommen und abgeführt. Hierbei soll er sich gewehrt haben. Die Situation konnte von ihm nicht eingeschätzt werden, da sich dieses gesamte Szenario binnen weniger Sekunden abspielte. Eine bevorstehende Festnahme war von jener Seite her nicht zu realisieren und somit konnte er sich auch nicht wissendlich wehren!
Das bloße Wehren, etwa durch Herauswinden aus einem Haltegriff o.ä., gegen eine Festnahme ist m.E. noch keine KV und schon gar keine schwere KV!
Hat der Beschuldigte den Ordner geschlagen, getreten oder wie hat er sich gewehrt?
Welche Verletzungen bzw. Schäden sind dadurch entstanden?

Was du bisher geschildert hast ist ehrlich gesagt ein wenig mau!
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  #10 (permalink)  
Alt 27.02.2006, 22:50
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AW: Unterschied Körperverletzung und schwere Körperverletzung

das macht wirklich nicht viel Sinn. Also das mit der Notwehr ist auch nur vorbehaltlich der vollständigen Angabe des "fiktiven" Tatherganges gültig. Sicher kann hier Notwehr vorliegen... aber eine Anzeige wegen schwerer KV wird kaum erstattet, wenn nicht auch eine solche vorliegt. Wenn die betreffende Person nicht gerade Lepra oder MS hatte, dann ist wohl wirklich anzunehmen, daß die Gegenwehr gegen eine Verhaftung KEINE Körperteile hat abhanden kommen lassen... wirklich sehr konfus. Auf dieser Grundlage kann man höchstens ein Orakel oder die Astrohotline im TV befragen aber eine juristische Aussage, die den Kern der Sache behandelt wird da nicht bei rumkommen können.

Aber jetzt weiss ich, warum ich noch nie in einem Stadion war...


Viele Grüße,

Peter M.
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