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Untermietvertrag bezieht sich auf Hauptmietvertrag

Dies ist eine Diskussion zu Untermietvertrag bezieht sich auf Hauptmietvertrag innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen

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Alt 31.01.2012, 17:34
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Untermietvertrag bezieht sich auf Hauptmietvertrag

Hallo,
Untermieter U hat vom Hauptmieter H einen Untermietvertrag mit folgendem Passus erhalten:

Verweis auf den Hauptmietvertrag
Flogende Betsimmungen des Hauptmietvertrages gelten im Verhältnis zwischen Hauptmieter und Untermieter sinngemäß:
-Schönheitsreparaturen
-Bagatellschäden

usw.

Der Untermieter U hat aber vom Hauptmieter H keinen Hauptmietvertrag überreicht bekommen, auch nicht auf Nachfrage.

Ist die Überreichung des Hauptmietvertrages eine Holschuld von U oder eine Bringschuld von H?
Sollte es sich um eine Bringschuld von H handeln, inwieweit wirkt sich das Nichterbringen auf die Wirksamkeit des Paragraphen aus?
Sind weitere Klauseln die sich auf den Hauptmietvertrag beziehen ebenfalls von der (un)wirksamkeit betroffen?

Danke für den Rat
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bezugnahmeklausel, untermietvertrag

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