Dies ist eine Diskussion zu Untermietverträge innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen
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| Untermietverträge Im Untermietvertrag ist keine Kündigungsfrist festgehalten, dieser verweist nur auf die gesetzlichen Bestimmungen zu Untermietverträgen. Der Vermieter selbst hat die Küche, das Bad den Flur und den Garten als Gemeinschaftsnutzfläche deklariert, wohnt aber selbst NICHT in der Wohnung. Meine Mitbewohnerin die das andere Zimmer bewohnt, hat in ihrem Mitvertrag stehen, dass eine beidseitige Kündigungsfrist von 4 Wochen besteht. 1. Frage: Gilt bei meiner Mitbewohnerin eine Kündigungsfrist bis zum 3. Werktag dieses Monats? 2. Frage: Welche Kündigungsfrist habe ich? Auch 4 Wochen oder 15. zum Ende des Monats? |
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| kündigungsfristen, mietrecht, untermieter, untermietverträge |
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