Dies ist eine Diskussion zu Unterlassene Hilfeleistung? innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen
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| Unterlassene Hilfeleistung? Dann ist mir wieder eingefallen, dass die Themen Wer ist wozu verpflichtet? und Die AUB als solche, wie ist damit umzugehen? auch noch keinen für mich befriedigenden Abschluss gefunden haben. Daraus und aus ein paar aktuellen Erlebnissen*) habe ich jetzt mal ein völlig fiktiven Fall konstruiert, der hier in keine Einzelschublade passt: (Arbeitnehmer und Kassenpatient) Hans suche den Arzt seines weitgehenden Vertrauens auf und schildere ihm einige Probleme. Der Arzt sei relativ wortkarg, empfehle seinem Patienten, sich umgehend um fachärztliche und therapeutische Behandlung zu bemühen. Von der Sprechstundenhilfe erhalte Hans dann noch einiges Papier, möglicherweise ein Rezept, auf jeden Fall aber Überweisungsformulare und und eine zweiteilige AUB. Auf diesen Formularen sei nun der Code F32.2 oder gar F32.3 zu lesen. Hans hat Internetanschluss und kann so nachlesen, was das bedeutet. So beschließt er also, dass das keinen was angeht, gibt nur den AUB-Teil ohne Code beim AG ab und verkriecht sich in seinen vier Wänden. Müsste nun eigentlich irgendjemand etwas unternehmen? Hat möglicherweise schon der Arzt gröblichst Pflichten vernachlässigt? Oder stehen die Fragen dann erst zu Klärung an, wenn Hans tatsächlich mindestens einen Versuch unternommen hat, nicht mehr weiter leben zu müssen? *)z.B. wörtliches Zitat einer Beraterin der Krankenkasse, in einem Gespräch, dass von ihr initiert wurde:" ...plapplapplapp... Sind Sie eigentlich selbstmordgefährdet? Dann müssen wir das Gespräch nämlich abbrechen. Dafür bin ich nicht ausgebildet, ich kann dann mit Ihnen nicht weiter sprechen!" Auf der AUB, die den Denkanstoß zu dieser Frage gab, steht aber F32.1
__________________ Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst! |
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| AW: Unterlassene Hilfeleistung? die frage der mitarbeiterin ist schon berechtigt (ihre selbst gegebene antwort aber wohl eher nicht. ).wäre hans denn in unserem beispiel überhaupt suizidal? |
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| AW: Unterlassene Hilfeleistung? Wie sehr, weiß ich nicht. Nach meinem Verständnis des ICD-10-Codes bei .2 überhaupt und bei .3 anscheinend sehr.
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| AW: Unterlassene Hilfeleistung? Hier fehlt es schon am Unglücksfall bzw der gemeinen Gefahren-/oder Notlage, die der 323c fordert. Danach wären die Beteiligten daher nicht zu bestrafen. |
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| AW: Unterlassene Hilfeleistung? Zitat:
Verpflichtet wäre deer Arzt allerdings zur Überprüfung einer Suizidalität, wenn sie nach üblichen fachlichen Regeln bei dem vorliegenden Einzelfall zu erwarten sei.
__________________ "Und was soll ich Dich lehren? Das Müllern - oder auch alles andere?", wollte der Meister wissen. "Das andere auch", sagte Krabat. In memoriam Otfried Preußler Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Unterlassene Hilfeleistung? Zitat:
Meine ursprüngliche Fragestellung unterstellt aber mal, dass das Fachleute genauso auslegen. Sonst gibt das ganze keinen Sinn. Zumindestens sollten sie die Möglichkeit in Betracht ziehen. Nicht also nur dieser eine Arzt. Fraglich wäre aber, erfährt jemand anders was davon? Auch dann, wenn der Arzt nicht alle seine denkbaren Pflichten bis ins letzte Detail erfüllt? Sie unterstellt außerdem, dass diese Fachleute auch wissen, dass Hans Schwierigkeiten haben wird, während der Gültigkeit der Überweisungen überhaupt in des Behandlungszimmer eines der Spezialisten vorzudringen, wodurch sich seine latente Neigung durchaus noch vergrößern könnte. Die Wirksamkeit der Medikamente stellt sich doch auch erst nach mehreren Tagen/Wochen ein?
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| AW: Unterlassene Hilfeleistung? Der GAU ist noch nicht eingetreten. Stimmt soweit mal. Die habe ich aber unterstellt. Gäbe es außer Arzt (und Sprechstundenhilfe) noch weitere? Vor allem aber: Was hätte Hans davon?
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| AW: Unterlassene Hilfeleistung? Zitat:
hans ist akkut suizidal, berichtet seinem psychoklempner, dass er nicht mehr leben will und beabsichtigt vor nie nächste strassenbahn zu laufen und der doc schickt ihn mit f32.3 und einem wust von zetteln weg. DAS ist dann unterlassene hilfeleistung. es gibt übrigens ne extra icd10 code für suizidalität. so weit ich weiss, wir dder auch immer zusätzlich angegeben. als zusätzlich zu depris. |
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| AW: Unterlassene Hilfeleistung? Man sollte die ganzen ICD-Codes weglegen, weil die Erkrankungen nur näherungsweise und nur schematisch beschreiben sind (und meist miserabel, gerade im F-Bereich).
__________________ "Und was soll ich Dich lehren? Das Müllern - oder auch alles andere?", wollte der Meister wissen. "Das andere auch", sagte Krabat. In memoriam Otfried Preußler Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Unterlassene Hilfeleistung? Mist!
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