Dies ist eine Diskussion zu Unterhaltsfestsetzung §§ 249, § 253 FamFG innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen
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| Unterhaltsfestsetzung §§ 249, § 253 FamFG mal angenommen jemand hat einen Beschluss vom Amtsgericht bekommen, der einen Antrag auf Unterhaltsfestsetzung als zulässig erachtet obwohl die Person erstens einen Widerspruch zuvor, fristgerecht und zweitens einen aktuellen Hartz 4 Bescheid eingereicht hat und sein momentanes monatliches Einkommen aus Hartz 4 besteht. Die Person bat bei dem Widerspruch auf einen späteren Zahlungszeitpunkt da er wie gesagt momentan bis August 2013 kein eigenes Einkommen bestreiten kann. Zudem bekam die Person auch keine Rückmeldung seitens des Amtsgerichtes oder des Jugendamtes.Nun wurde der Person wie gesagt ein Beschluss zugeschickt. Daraus kann die Person gerade nur die Möglichkeit einer Beschwerde rauslesen. Würden Sie der Person zu diesem Schritt raten? Danke schon mal im Vorraus! MfG |
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