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umzug wegen bedrohung der nachbarn

Dies ist eine Diskussion zu umzug wegen bedrohung der nachbarn innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen

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  #1 (permalink)  
Alt 17.06.2012, 14:06
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umzug wegen bedrohung der nachbarn

frau a. wohnt erst seit dem 01.12.2011 im haus und sie hat seit dem ersten tag an stress mit dem nachbarn b.am anfang hat nachbar b. den hauseingang von frau a. zugeparkt so das sie manchmal die mülltonne nicht rausstellen konnte.sie hat dem nachbarn bescheid gesagt das er das einstellen solle was er aber nicht macht.am anfang des jahres habe frau a den vermieter um eine genehmigung gebeten um einen teil des gartens abzugrenzen,die sie auch bekommen habt.sie wohnt allein in diesem haus und der nachbar im angrenzenden gebäude.sie hat sich korrekt nach den anweisungen gehalten was das nachbarschaftsrecht beinhaltet (bauamt wegen der zaunhöhe,katasteramt grundstücksgrenze).das hat sie den nachbarn b mitgeteilt und seit dem geht es los mit beleidigungen und bedrohung und zerkratzen des autos.sie war schon bei der polizei und die haben ihr abgeraten anzeige zu stellen da es dadurch nur schlimmer wird und sie eine alleinstehende frau mit kindern ist. der nachbarn ist bei der polizei bekannt.die haben ihr geraten umzuziehen.wie soll sie das dem amt jetzt erklären das sie wieder umzieht.sie wird richtig psychisch fertig gemacht und ihr kleiner schläft sogar schon im wohnzimmer und sie läßt sogar nachts das licht brennen.was soll sie machen,sie kann noch nicht mal die kosten für den umzug oder die renovierung aufbringen.ihre nerven liegen echt blank.sie muß auch noch am 2.7. ins krankenhaus und durch die halswirbel op darf sie solche arbeiten nicht machen.hoffe das alles so richtig ist

Geändert von pueppi-gi (17.06.2012 um 15:05 Uhr).
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Alt 17.06.2012, 16:24
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AW: umzug wegen bedrohung der nachbarn

Bei fortgesetzten Beleidigungen und Bedrohungen würde ich mal mit einem Rechtsanwalt wegen einer einstweiligen Anordnung regen. Evtl. lässt sich der Nachbar davon abschrecken, wahrscheinlich nicht, aber man kann dann immerhin etwas unternehmen und, im Gegensatz zu Beleidigung, ist ein Verstoß gegen so eine Anordung ein Offizialdelikt
__________________
Zitat:
Die schlimmste aller Kampfkünste heißt Jura
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