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Umwelt-Plakette

Dies ist eine Diskussion zu Umwelt-Plakette innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen

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  #1 (permalink)  
Alt 17.02.2009, 22:44
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Umwelt-Plakette

Wenn ein Autofahrer an seinem Auto, dass eigentlich keine grüne Umwelt-Plakette kriegen würde, eine selbst ausgedruckte plakette anbringt. Ist das strafbar? Die würde nicht wirklich mit einer echten plakette zu verwechseln sein, denn da ist ein Stinkefinger drauf.

Und was wäre, wenn er eine Plakette anbringt, die einer echten sehr ähnlich sieht, also ohne stinkefinger?
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  #2 (permalink)  
Alt 17.02.2009, 23:05
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AW: Umwelt-Plakette

Ich würde darin dann eine Urkundenfälschung sehen

LG
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  #3 (permalink)  
Alt 17.02.2009, 23:09
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AW: Umwelt-Plakette



es wird bei der version mit dem stinkefinger ja gar keine echte plakette vorgetäuscht.
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  #4 (permalink)  
Alt 17.02.2009, 23:43
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AW: Umwelt-Plakette

Das war auch eher auf deinen letzten Satz bezogen...
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Alt 18.02.2009, 00:50
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AW: Umwelt-Plakette

Eine Umweltplakette mit einem Stinkefinger?

Die Sache mit den "Scherzartikeln" ist eine recht komplexe. Wenn man die Unterschiede nicht gleich sieht, dann ist es in der Tat eine Urkundenfälschung - hier handelt es sich um ein amtliches Siegel - nehme ich jedenfalls an, dass man es so nennt.

Dann gibt es da auch noch die Rechte am geistigen Eigentum. Die Plakette ist eine Bildmarke. Es könnte sein, dass deren Anpassung gegen die Urheberrechte des Rechteträgers (hier eine Körperschaft des öffentlichen Rechts - der Bund) geht. Gleiches gilt übrigens auf für den Geldschein.

Und dann noch was ganz profanes: Wenn der Stinkefinger darauf nicht selbst gezeichnet ist, sondern irgendwo aus dem Web stammt, dann kann dies insgesamt auch noch zu Problemen führen.

Der Straftatbestand der Beleidigung ist auch nicht so ganz an den Haaren herbeigezogen. Ein Beamter, der bei der Kontrolle auf einen solchen Sticker trifft, könnte sich durchaus "angesprochen" fühlen. Aber das muss natürlich nicht der Fall sein.

Mein Vorschlag: Einfach die (Stinke-)Finger davon lassen.


VG,


Peter
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Alt 18.02.2009, 08:59
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AW: Umwelt-Plakette

Beim Stinkefinger kann man allenfalls die Beleidigung erkennen, dann ist aber deren Adressat unklar. Die Urkundenfälschung wegen der Plakette mit Stinkefinger anzunehmen ist grober Unfug - evident ist das doch Satire und sicher nicht der ausstellenden Behörde als deren Gedankenerklärung zuzurechnen.

Bei der Plakette ohne Stinkefinger kommt noch Betrug gegenüber den "drüberscheuenden" Behörden zu Lasten der Landes (oder Kommunal?-) Kasse in Betracht.

Fehlt aber die echte Plakette, dann wird eine Vielzahl von Polizisten Anzeigen wegen der Ordnungswidrigkeit nach dem BimSchG erheben - es wird bei den Kommunen die Meinung vertreten, dass das Fehlende Anpappen der Plakette und dann das Fahren ohne diese in Umweltzuonen ordnungswidrig sei...mal sehen, was das in Kürze zuständige Amtsgericht Charlottenburg dazu meint.

Gruß, ich muss weg!
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Alt 18.02.2009, 09:19
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AW: Umwelt-Plakette

"Ich muss weg!"

Ich denke mal, so grob ist der Unfug nicht, wenn die Plakette getürkt und nicht gleich als eine solchen Fälschung zu erkennen ist. Da ist die Aussage "Das alles sollte ja nur ein Scherz sein" allenfalls eine Schutzbehauptung
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  #8 (permalink)  
Alt 18.02.2009, 16:59
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AW: Umwelt-Plakette

Also das finde ich komisch. wieso soll denn das eine beleidigung sein? da geht ja keiner hin und hält dem wachtmeister den stinkefinger ins gesicht, der ist nur auf der plakette drauf. da könnte ich ja jeden anzeigen der hinten auf dem auto einen stinkefinger hat. denn der beleidigt ja die hinterherfahrenden und die fußgänger die daran vorbeilaufen. nee nee, das ist einfach ein protest, keine beleidigung.

dämliche umweltplakette. genauso ein schwachsinn wie die abwrackprämie. da hat keiner was von ausser die autoindustrie. soll jetzt jeder sein paar jahre altes auto wegschmeissen und ein neues kaufen? und die bürger zweiter klasse (die mit wenig geld) müssen dann mit der bahn fahren?
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  #9 (permalink)  
Alt 21.02.2009, 18:03
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AW: Umwelt-Plakette

Die Verwechselungsgefahr zwischen der Echten und der Stinkefingerplakette ist in etwa so groß wie die welche zwischen einem Führerschein und einer Visakarte besteht. Aus 10 Metern Entfernung klappt es.

Beim betrachten ist aber beides offensichtlich nicht als echte Urkunde zu erkennen, so das ich eine Urkundenfälschung da für unwahrscheinlich halte.

Auch eine Beleidigung kommt nicht in betracht, da die Aussage keiner Personen direkt gegenüber getroffen wird.
Wenn sich davon jemand beleidigt fühlt, ist das sein Problem. Ich fühle mich auch beleidigt, wenn jemand ein größeres Auspuffrohr hat als ich, aber, strafbar macht er sich damit nicht.
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  #10 (permalink)  
Alt 21.02.2009, 18:34
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AW: Umwelt-Plakette

Zitat:
Zitat von Mark-RE
Ich fühle mich auch beleidigt, wenn jemand ein größeres Auspuffrohr hat als ich, aber, strafbar macht er sich damit nicht.
Ach...! "Auspuffrohr" nennt man das jetzt, was die Herren immerzu vergleichen wollen?
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