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üble Nachrede und Folgen

Dies ist eine Diskussion zu üble Nachrede und Folgen innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen

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  #1 (permalink)  
Alt 30.01.2012, 17:17
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üble Nachrede und Folgen

hallo, nehmen wir einmal an eine Person A hätte mit Person B über Person C geredet via facebook. Dabei hätte vielleicht Person A zu B etwas schlechtes über Person C gesagt, allerding nicht mit Namen Angesprochen. Nachdem ausgedachten Fall hätte Person A sich bei Person c entschuldigt und alle sachen aus facebook gelöscht.

womit müsste die Person a rechnen wenn es zur anzeige kommen würde.
Person A ist vielleicht zu diesem Zeitpunkt 15 jahre alt
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  #2 (permalink)  
Alt 30.01.2012, 17:29
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AW: üble Nachrede und Folgen

Das ist zwar ein Verstoß gegen § 186 StgB, aber in dieser Konstellation wird nichts passieren.
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  #3 (permalink)  
Alt 30.01.2012, 17:31
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AW: üble Nachrede und Folgen

Zitat:
Zitat von lkbegin Beitrag anzeigen
womit müsste die Person a rechnen wenn es zur anzeige kommen würde.
Höchstwahrscheinlich mit gar nichts, es sei denn, die Dinge wären übel gewesen. Wenns keine Vorgeschichte und keine anderen Missetaten in der Vergangenheit gibt wird wohl eingestellt werden.

Man müsste auch erst einmal prüfen, ob die Aussagen nicht durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt sind.

Kam Schlampe vor?

Zitat:
Person A ist vielleicht zu diesem Zeitpunkt 15 jahre alt
Er sollte erwachsen werden und das sch...Facebook lassen. Alles nur Datenklau.

EDIT: Tourix kam schneller.
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Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.

Geändert von Humungus (30.01.2012 um 19:53 Uhr).
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  #4 (permalink)  
Alt 30.01.2012, 17:33
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AW: üble Nachrede und Folgen

hey, welche faktoren sprechen dafür das nichts passieren würde?
zeitraum? (1 jahr)
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  #5 (permalink)  
Alt 30.01.2012, 17:36
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AW: üble Nachrede und Folgen

hey, das s wort käme wohl vielleicht nicht vor. person a hätte person c nicht persöhnlich beleidigt mit worten wie ar***, o.ä.
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  #6 (permalink)  
Alt 30.01.2012, 17:38
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AW: üble Nachrede und Folgen

und wenn person a dies als statusmeldung gepostet hätte?
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  #7 (permalink)  
Alt 30.01.2012, 19:52
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AW: üble Nachrede und Folgen

Je kleiner der Kreis ist, der mit ehrverletzenden Aussagen "beglückt" wird, je geringer ist ja die Ehrverletzung für den Betroffenen.

Ich persönlich würde nach der Entschuldigung dem Beleidigten noch eine Entschädigung anbieten (bei der Altersklasse vielleicht einen Lolly), und sonst gar nichts mehr machen, sondern abwarten. Sollte da Post von der Staatsanwaltschaft oder Polizei kommen, kann man weitersehen. Nach einem Jahr gehe ich mal davon aus, dass eh alles gelaufen ist.
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  #8 (permalink)  
Alt 30.01.2012, 20:41
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AW: üble Nachrede und Folgen

Wenn es bereits ein Jahr her ist, jetzt aber erst angezeigt würde, passiert definitiv nichts mehr (Stichwort Verfolgungsverjährung).
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