Dies ist eine Diskussion zu Üble Beleidigung im Internet ! innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen
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| wenn Person A zur Polizei gehen würde wegen üblen Beleidigungen(Bsp unten aufgeführt) von Person B(Person B wird nicht gekannt .. Da ein Fake-Profil in einem Internetportal erstellt wurde) wird die Anzeige wie so oft von der Staatsanwaltschaft eingestellt, weil es zu "harmlos" ist ? Dann könnte Person A sich somit den Weg zur Polizei sparen oder sollte Person A trotzdem die Zeit investieren und hoffen das Person B bestraft wird ? Danke für die Auskunft .. ![]() Bsp Text: "ey na ....sach ma ich saß letztens mit n paar kumpels inner bar n tisch weiter von dir ...du bist doch die hässliche mit dem kinderkörper die sich vor der webcam auszieht ?? !! die billige der billigen ^^ du bist ja ma richtig potten hässlich hast du keinen spiegel ??? ich meine du bist ekelhaft dünn,hastn kiefer wien pferd und deine nase alter wie schrecklich .. ![]() und dann deine komischen glubschaugen .. iiih ! deine skeletthände mit krampfadern pfui ! deine hände sind so überhaupt nicht fraulich ! sowas niveauloses in deinem alter ! keine feste beziehung zumal wer will so ne flachtitte ![]() andere in deinem alter sind glücklich vergeben und haben eigene privatsphäre ect .. tzzz du bist so reudig ! ey mädchen du bist echt dumm, ekelhaft, reudig hässlich und hast absolut nix auf die reihe bekommen mit mitte 20 .. ich lache dich zu gern aus ![]() lass dir mal implantate verpassen in deinem kinderkörper damit de was zu bieten hast und dein face komplett umoperieren ! ![]() altaaa iiih ....du bezeichnest dein huren da sein als arbeit ...alta wie dumm bistn du eigentlich ?? richtiges stücke brot .. niveauvolle menschen die was bieten können und eine schöne zukunft haben die haben arbeit und einen festen arbeitgeber ... geh ma fein anschaffen haste doch bestimmt och druff du kleine hässliche reudige nutte !! deinen fotos nach zu urteilen haste ma voll den silberblick ...dein eines hässliches glubschauge guckt urst weit nach außen und das andere auch ...sieht voll behindert aus" |
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| AW: Üble Beleidigung im Internet ! Tendentiell wird es wohl eingestellt werden; liegt aber am Staatsanwalt. Gut wäre, wenn es gelingt durch Eigenforschung herauszufinden, wer das geschrieben hat. Das ist eigentlich Aufgabe der Staatsanwaltes, aber je weniger sie arbeiten müssen, desto besser für den Geschädigten. Evtl. ist die IP-Adresse herauszubekommen; da bin ich mir jetzt aber nicht sicher. Die Staatsanwaltschaft hat da aber dann eher Erfolg die IP-Adresse herauszufinden. Wenn allerdings aus einem Internetcafe geschrieben wurde, stehen auch hier die Chancen sehr schlecht. VG Terracodes
__________________ Sollte mein Beitrag weitergeholfen haben, würde ich mich über eine positive Bewertung, durch Klick auf die Karte rechts oben, freuen. |
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| AW: Üble Beleidigung im Internet ! Zur Polizei gehen kann nie schaden. Die kann man auch nur fragen. Ob man dann Strafantrag stellt, kann man ja immer noch entscheiden. Wenn sich jemand die Mühe macht, ein Fake-Profil zu erstellen, und dann einen solchen Text verfasst, ist zu erwarten, dass das nicht die letzte Aktion dieser Art war. Der Gang zur Polizei kann dann auch den Zweck haben, Verhaltenstipps und Abwehrstrategien zu bekommen. |
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| AW: Üble Beleidigung im Internet ! Salve, Lichtkämpfer! In einem ähnlichen Fall wurde der Verfasser einer mit Todeswünschen gespickten Beleidigung wegen KÖRPERVERLETZUNG per Internet (!!) vor Gericht gestellt. Im Prozess selber wurde die Anklage auf "Beleidigung" minimiert und zu 60 Tagessätzen verurteilt... soviel zu "Erfolgsaussichten"... Gruß
__________________ Code: coid #114 |
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| beleidigen, beleidigung, beleidigung ja/nein?strafbar?, internet |
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