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Überholverbot

Dies ist eine Diskussion zu Überholverbot innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen

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  • 1 Post By motzmecker
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  #1 (permalink)  
Alt 18.03.2012, 11:17
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Überholverbot

Gute Tag,

erstmal bedanke ich mich, Teil dieser Community sein zu dürfen.

Nun zu meiner Frage:

Mal angenommen, ein PKW überholt in einem Überholverbot einen anderen PKW. Gibt es nun eine Möglichkeit des Überholenden, sich der Strafe durch gegebene Gründe zu entziehen? Welche Rechte hat er?

Antworten sehe ich freundlichst entgegen.

Vladi001
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  #2 (permalink)  
Alt 18.03.2012, 11:37
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AW: Überholverbot

Das Fahrzeug vor einem wird ohne Grund langsamer, wodurch ein "ausweichmanöver" ausgeführt wird? Würde mich mal wirklich interessieren, ob und wie das Gesetz umgangen werden kann.
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  #3 (permalink)  
Alt 18.03.2012, 11:59
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AW: Überholverbot

Was spricht dagegen, ein Überholverbot einzuhalten, wenn der Vorausfahrende "zu langsam" fährt ? Was ist "zu" langsam überhaupt ? Weshalb "musste" er überholt werden ?

Die erste Frage beim Überholen ist IMMER : "WOZU will ich überholen ?" Und danach erst fragt sich, ob´s überhaupt zulässig ist. Die erste Frage wird sicher in 90 % aller Fälle mit minderwertigen Motiven beantwortet werden können. Nicht einmal die berühmte Zeitnot hilft hier rechtfertigend, weil niemand gezwungen ist, zu spät oder ohne Reservezeitplanung loszufahren.
Weißt Du wie´s aussieht, wenn sich ein Überholer mit dem Gegenverkehr trifft oder z.B. mit einem vom vorausfahrenden Fahrzeug verdeckten Fußgänger, der soeben die Fahrbahn queren will ? Dann weißt Du, dass Überholverbote zu 99,99 % gerechtfertigt angeordnet werden. -- Und ich vermute Du weißt jetzt, dass wir Dir an dieser Stelle sicher keine gerichtsfeste Ausrede liefern können.
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  #4 (permalink)  
Alt 18.03.2012, 12:09
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AW: Überholverbot

Alle Argumente, die mir einfallen, um hier eine Bestrafung zu umgehen, hätten mittelfristig zwangsläufig die Wirkung, dass der Betreffende entweder künftig gar nicht mehr Auto fährt oder dann Bestrafung wegen Fahren ohne Führerschein umgehen muss.
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  #5 (permalink)  
Alt 18.03.2012, 12:09
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AW: Überholverbot

Klar, ich gehe ja garnicht auf die Standardausrede "keine Zeit" o.ä. ein.
Um meine Annahme zu verdeutlichen, hier ein Beispiel:

Fahrzeug A fährt in einer Ortschaft hinter Fahrzeug B. Die Ortschaft Endet. Beide Fahrzeuge beschleunigen. Etwa 500 Meter weiter erscheint ein Schild "70" +"Überholverbot". Fahrzeug A verringert seine Geschwindigkeit auf 70 Km/h; Fahrzeug B auf ~40-50 Km/h. Fahrzeug A bemerkt, dass Fahrzeug B die Geschwindigkeit zu sehr verringert hat und weicht nach links aus.

So in der Art stelle ich mir ein normales Ausweichmanöver vor. Die Absicht lag bei Fahrzeug A also nicht im Überholvorgang an sich, viel mehr am Ausweichmanöver.

Wenn die Polizei (und das kommt öfter vor) den ganzen Tatvorgang nicht beobachten kann (was durch die Stellung des Polizeiwagens eindeutig bewiesen werden kann) und nur das vermeidliche Überholen sieht, könnte der Vorwurf der Polizei doch zumindest in Frage gestellt werden?


Ich hoffe, ich konnte euch durch ein praxisnahes Beispiel nahe bringen, was ich mit "Ausweichmanöver" gemeint habe.
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Alt 18.03.2012, 12:44
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AW: Überholverbot

"Fahrzeug A bemerkt, dass Fahrzeug B die Geschwindigkeit zu sehr verringert hat ..."
Zu sehr ? 40 - 50 statt 70 sind zu sehr ? Ich weiß, dass in der täglichen Praxis viele Leute so denken und entsprechend fahren / überholen.
Ein Ausweichen ist das dann jedenfalls nicht. Daran könnte gedacht werden, wenn der Vorausfahrende sich aus dem gleichgerichteten Fließverkehr erkennbar herausnehmen möchte (z.B. zwecks Einparken oder Abbiegen) -- nur dann liegt kein Überholen vor. Oder wenn der Vorausfahrende geradezu ein Hindernis darstellt, indem er vielleicht längere (!) Zeit 20 fährt, könnte daran gedacht werden, gerechtfertigt zu überholen, um den Verkehrsfluss nicht übermäßig aufzuhalten (Stau-Ende -> Unfallgefahr -> Rechtfertigung über 16 OWiG). Aber in allen anderen Fällen bleibt´s eben ein unzulässiges Überholen. Ohne argumentative Rettungsmöglichkeit.
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Alt 19.03.2012, 09:19
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AW: Überholverbot

Das Dilemma ist doch, dass viele die erlaubte Höchstgeschwindigkeit für die "zu fahrende Mindestgeschwindigkeit" halten ...
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Alt 19.03.2012, 09:22
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AW: Überholverbot

Ha ! Genau so ist es ! Woher kennst Du meinen Satz ? Den hab´ ich schon so oft gesagt, z.B. zu mich andrängelnden Linienbusfahrern ...
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Alt 19.03.2012, 09:28
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AW: Überholverbot

Du auch
Nee, der Satz ist von mir
Bestimmt
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pkw, recht, stvg, stvo, überholverbot

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