Dies ist eine Diskussion zu Trunkenheitsfahrt innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen
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| Person A wird zur Blutentnahme ins Krankenhaus mitgenommen,bei freiwilliger Zustimmung. Führerschein wird vor Ort beschlagnahmt. Person A verweigert die Aussage. Es ist im Krankenhaus nach ca. 60 min.(nach 2 Bier mit 5 % Alkoholgehalt, innerhalb von 4 Std. getrunken) der BAK festgestellt worden. Die BAK beträgt 1,67 Promille, Restalkohol war vorhanden.--->MPU. Frage: Darf vor richterlichem Beschluss (Gerichtsverhandlung bzw. Urteilsverkündung Mofa gefahren werden (Prüfbescheinigung Jahrgang 74, abgelegt in 1990 liegt vor)) oder ist dazu geboten, den Beschlusss abzuwarten? Danke im Voraus . P.S.: Person A wohnt am a. d. W. Gruß Lalelux |
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| AW: Trunkenheitsfahrt Ja, ein Mofa darf gefahren werden. Beim Fahren von Mofas wird keine Fahrerlaubnis, sondern lediglich eine Prüfbescheinigung benötigt. |
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| AW: Trunkenheitsfahrt Moin, sory, nur meine persönliche Meinung dazu. Wer betrunken fährt sollte als Folge dessen kein Fahrzeug im Strassenverkehr bewegen dürfen! Ich glaub auch nicht, dass (Es ist im Krankenhaus nach ca. 60 min.(nach 2 Bier mit 5 % Alkoholgehalt, innerhalb von 4 Std. getrunken) der BAK festgestellt worden. Die BAK beträgt 1,67 Promille,)nach nur "2" Bier dieser BAK ermittelt wird... ![]() Gruß Richi
__________________ quod erat demonstrandum ![]() Ich gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder, keine Rechtsauskunft/beratung ![]() Das Schlimme ist, daß die Unfähigkeit zu denken so oft mit der Unfähigkeit zu schweigen Hand in Hand geht. |
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| AW: Trunkenheitsfahrt Wie ich mal hörte, darf man nichts fahren, das eine Fahrerlaubnis benötigt, auch kein MOFA. So man einen Führerschein wegen Alk weg hat. Auch wenn es der PKW Führerschein ist, darf kein MOFA gefahren werden.Bin kein Rechtsanwalt. Habe zudem mal gelesen, dass man Personen die unter ALK Auto fahren, sogar das fahren eines Fahrrades verbieten wolle, denn mit einem Fahrrad nehme man auch am Straßenverkehr teil, aber ob dies schon Gesetz ist keine Ahnung. Zitat:
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| AW: Trunkenheitsfahrt Zitat:
Zitat:
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| AW: Trunkenheitsfahrt Hallo Richi. Du hast natürlich Recht, dass Alkohol und Fahren nicht zusammen passt. Aber Du machst sicher nie Fehler. Das ist toll, so wäre ich auch gern. Was den BAK betrifft, richtig lesen sollte man auch können. Da steht "Restalkohol war vorhanden", wurde aber stark unterschätzt. Gruß Lalelux |
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| AW: Trunkenheitsfahrt Hallo Kokel, danke für die schnelle Antwort. Wollte nur noch wissen, da ja noch kein richterlicher Beschluss zum Fahrerlaubnisentzug vorliegt, ob dieser abzuwarten ist oder die Einbehaltung schon als Entzug gilt. Grüße Lalelux |
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| AW: Trunkenheitsfahrt Es handelt sich um einen vorläufigen Entzug der Fahrerlaubnis. Bis zur richterlichen Anordnung darf kein fahrerlaubnispflichtiges Fahrzeug geführt werden. Das gilt ab dem Zeitpunkt des vorläufigen Entzugs. |
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| AW: Trunkenheitsfahrt Moin Lalelux, klar mache ich auch Fehler, wer Fehlerfrei ist, wäre perfekt und perfekt ist langweilig. Welchen Fehler ich aber noch nie in meinem Leben begangen hab, mich mit Alkohol im Blut hinters Lenkrad zu setzen! Für solche Leute hab ich null Verständnis und meiner bescheidenen Meinung nach, sollte es da auch null Toleranz geben. Wer fährt hat 0 Promille, fertig! Gruß Richi PS: das mit dem Restalkohol hab ich schon gelesen, aber bei dem Wert, kann dieser Restalkohol nicht lang her gewesen sein...
__________________ quod erat demonstrandum ![]() Ich gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder, keine Rechtsauskunft/beratung ![]() Das Schlimme ist, daß die Unfähigkeit zu denken so oft mit der Unfähigkeit zu schweigen Hand in Hand geht. |
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| alkohol, bak, beschluss, ersttäter, mofa |
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