Dies ist eine Diskussion zu Trunkenheit im Straßenwerkehr innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen
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| Trunkenheit im Straßenwerkehr nur ein beispiel... Jemand hätte einen "Verkehrsunfall gehabt"... er war mit seinem Motorrad unterwegs und an einer Ampel im Stand umgefallen, was bei einer 300kg Maschine ja passieren kann. Eine Fußgängerin hat es gesehen und kam ihm zu Hilfe die Maschine hoch zu heben, er hatte sich leicht an der schulter verletzt und es ging schlecht die Maschine alleine aufzustellen. Die haben das Motorrad gemeinsam auf den Gehweg geschoben und er ging danach Heim, zu hause trinkt er Alkohol. 4,5 Stunden später kommt die Polizei zu ihm nach hause, es war 1 Uhr in der Früh... Die Dame die ihm half hat die Polizei angerufen, aus welchem Grund auch weis man nicht. Fazit ist das der Fahrer widerstand geleistet hat und nicht mitgehen wollte, jetzt bekommt er eine Anzeige wegen Bedrohung, Widerstand und Angeblich Trunkenheit im Straßenverkehr. Meine Frage ---> Kann ihm die Polizei nach 4,5 Stunden Später wirklich sowas anhengen ??? Schließlich ist er sich sicher nix verbrochen zu haben, da keine Fahrerflucht nach seinem urteil begangen wurde, Motorrad ist sein und kein Verkehrsteilnehmer in Gefahr war und zu dem Zeitpunkt kein Alkohol im Spiel war... Komisch ist auch das die Dame erst 4 Stunden später die Polizei anruft, was sie alles gesagt hat weis man nicht... (Wäre da Aussage gegen Aussage auch möglich, da die zwei alleine auf der Straße waren??? Bei einem Verkehrs Unfall müsste die Polizei das Motorrad beschlagnehmen und nicht am Fussgängerweg lassen ??? Gruß Emil Geändert von emil2012 (29.04.2012 um 14:12 Uhr). |
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| AW: Trunkenheit im Straßenwerkehr Würdest Du bitte so freundlich sein, vorab an die Forenregeln zu denken ? Sonst kann hier niemand ´was antworten.
__________________ Was weiß ich schon ...? Unzureichende Sicherheitsabstände, überhöhte Geschwindigkeit, unachtsames Abbiegen, ... -> 95 % aller Verkehrsunfälle sind vermeidbar. berlin-erzählt.de |
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| AW: Trunkenheit im Straßenwerkehr Sorry CEMartin habe nicht alles durchgelesen... Danke |
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| AW: Trunkenheit im Straßenwerkehr Zitat:
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__________________ "Und was soll ich Dich lehren? Das Müllern - oder auch alles andere?", wollte der Meister wissen. "Das andere auch", sagte Krabat. In memoriam Otfried Preußler Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Trunkenheit im Straßenwerkehr Zitat:
Kann ihm die Polizei nach 4,5 Stunden Später wirklich sowas anhengen ??? Klar. Der Abbau von Alkohol geschieht ja relativ konstant und zeitabhängig. Hatte man 5 Stunden vor der Blutprobe 1 Promille "drin", wird zwischen 0,25 und 0,5 Promille Restalkohol festzustellen sein. Stimmt aber was wenn er in 1 Stunden halbe Flasche Wodka getrunken hätte ??? Abbau ist klar 1 Std= 0.01 promille bei ca.90 kg und einer Größe von ca. 180.cm... 1 halbe liter Bier sind in dem Fall 0,25 Promille, o,02 Schnaps = 0,1 Promille usw. aber wenn man schnell trinkt is man ja schneller besoffen oder nicht ??? LG |
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| AW: Trunkenheit im Straßenwerkehr Zitat:
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![]() Spaß beiseite: man kann sich den Pegel vorstellen wie ein Aquarium, aus dem in einer definierten Zeit das Wasser fließt, weil ein Loch drin ist (eben 0,1-0,15 Promille/Stunde). Egal, wieviel Wasser drin ist, es fließt immer gleich ab. Kippt man oben schneller rein als unten rausläuft, steigt der Pegel.
__________________ "Und was soll ich Dich lehren? Das Müllern - oder auch alles andere?", wollte der Meister wissen. "Das andere auch", sagte Krabat. In memoriam Otfried Preußler Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Trunkenheit im Straßenwerkehr Zitat:
vielen Dank für die Schnelle Antwort und deine Hilfe, jetzt bin ich etwas schlauer was es diese Sachen angeht... LG Emil |
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| AW: Trunkenheit im Straßenwerkehr Aber nicht die Anflutungsphase außer Acht lassen. Bevor der Biker hier irgendwas aussagt bzgl. wann, was und wieviel er getrunken hat, sollte dort genau gerechnet werden. |
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| AW: Trunkenheit im Straßenwerkehr Zitat:
__________________ "Und was soll ich Dich lehren? Das Müllern - oder auch alles andere?", wollte der Meister wissen. "Das andere auch", sagte Krabat. In memoriam Otfried Preußler Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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