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Thrombose nach Behandlung- Schmerzensgeld?

Dies ist eine Diskussion zu Thrombose nach Behandlung- Schmerzensgeld? innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen

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  #1 (permalink)  
Alt 27.07.2010, 23:00
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Exclamation Thrombose nach Behandlung- Schmerzensgeld?

Patientin A verletzt sich beim Vereinssport am linken Fuss. Im Krankenhaus in der Notaufnahme wird durch Arzt B ein Bänderriss attestiert. Ihr wird eine Schiene ausgehändigt und sie soll ihren Fuss hochlegen.

Nach etwa einer Woche stellen sich bei der Patientin A unerträgliche Schmerzen in der Wade ein. Ein Hausarztbesuch wird erforderlich, dort wird sie sofort ins Krankenhaus geschickt. Mit dem Verdacht auf Thrombose.

Dieser Verdacht wird sich im Krankenhaus bestätigen - tiefe Beinvenenthrombose, zwei Verschlüsse.

Sofort wird Heparin gereicht, und wieder wird ihr eine absolute Bettruhe ohne Bewegung für 10 Tage verordnet plus tägliche Heparingabe. Danach erfolgte eine Umstellung auf Falithrom. Dazu Krankschreibung: etwa 2,5 Monate.

Auf Nachfrage des Hausarztes, warum es nicht zu einer sofortigen Heparingabe durch den behandelten Arzt kam, kann Patientin A nicht beantworten. Weitere Untersuchungen ergaben einen Gendefekt der Patientin A. (Faktor-V-Leiden-Mutation und Faktor-II-Mutation). Seidem muss die Patientin A Medikamente zur Unterstützung der Blutgerinnung einnehmen.

Kann Patientin A gegen Arzt B vorgehen? Warum hat Arzt B kein Heparin verabreicht? Ist eine Zahlung von Schmerzensgeld möglich? In welchem Zeitraum kann die Patientin A noch gegen diese Falschbehandlung vorgehen?

(Die Thrombose der Patientin A hätte durch Heparingabe verhindert werden können. Allerdings wäre der Gendefekt unentdeckt geblieben.)
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  #2 (permalink)  
Alt 27.07.2010, 23:08
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AW: Thrombose nach Behandlung- Schmerzensgeld?

Zitat:
Zitat von Tina83 Beitrag anzeigen
Kann Patientin A gegen Arzt B vorgehen?
Ja.
Zitat:
Warum hat Arzt B kein Heparin verabreicht?
Weil er gepennt hat. Hat er eine Weiterbehandlung durch einen Niedergelassenen empfohlen?
Zitat:
Ist eine Zahlung von Schmerzensgeld möglich?
Ja.
Zitat:
In welchem Zeitraum kann die Patientin A noch gegen diese Falschbehandlung vorgehen?
Je eher, je besser. Meines Wissen drei Jahre nach dem Vorfall.

Zitat:
(Die Thrombose der Patientin A hätte durch Heparingabe verhindert werden können. Allerdings wäre der Gendefekt unentdeckt geblieben.)
Na, dann hat B ja etwas Nützliches getan... Spaß beiseite, die routinemäßige Prüfung auf Thrombophilie ist nicht angezeigt. Der B wird sich so verteidigen, dass er sagt, die Gendefekte wären für die Thrombose verantwortlich, der Schaden nicht durch seine Behandlung entstanden.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

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  #3 (permalink)  
Alt 28.07.2010, 11:49
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AW: Thrombose nach Behandlung- Schmerzensgeld?

Wie stellt Patientin A das nun am Besten an gegen diesen Missstand vorzugehen?
An welchen Anwalt mit welchem Fachgebiet sollte sich A wenden?
Es gibt ja so wahnsinnig viele!

Zitat:
Weil er gepennt hat. Hat er eine Weiterbehandlung durch einen Niedergelassenen empfohlen?
Arzt B meinte zu A, sie solle wegen dem Bänderiss mal bei dem Hausarzt vorbeischauen. Nicht mehr - nicht weniger.

Zitat:
Na, dann hat B ja etwas Nützliches getan... Spaß beiseite, die routinemäßige Prüfung auf Thrombophilie ist nicht angezeigt. Der B wird sich so verteidigen, dass er sagt, die Gendefekte wären für die Thrombose verantwortlich, der Schaden nicht durch seine Behandlung entstanden.
Arzt B hat in der Tat was nützliches getan
Aber ich vermute, B wird genau das tun was du schreibst. Allerdings stellt sich die Frage, auch obwohl er nicht von der Thrombophilie wusste, hätte er doch Heparin verabreichen müssen. Oder wird das von Fall zu Fall entschieden? Fakt ist, die Thrombose war da, war unheimlich schmerzhaft und bereitet A immernoch Probleme . Außerdem gilt sie nun als Risikopatientin für eventuell anstehende Schwangerschaft, da sie in der Vorgeschichte nun eine Thrombose aufweist


A vermutet eine langwierige, schwierige Verhandlung ihres Falles. Wird sie dabei am sprichwörtlich "kürzeren" Hebel sitzen?
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  #4 (permalink)  
Alt 28.07.2010, 12:12
V.I.P.
 
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AW: Thrombose nach Behandlung- Schmerzensgeld?

Zitat:
Zitat von Tina83 Beitrag anzeigen
Wie stellt Patientin A das nun am Besten an gegen diesen Missstand vorzugehen?
Drei Wege:
1. über die eigene Krankenkasse
2. über die Landesärztekammer
3. über einen Fachanwalt für Medizinrecht.

Wege 1 und 2: kostenlos, weniger Aussichten. Weg 3: kostet etwas, weil Patient in Vorleistung gehen muss, bessre Chancen.

Zitat:
Arzt B meinte zu A, sie solle wegen dem Bänderiss mal bei dem Hausarzt vorbeischauen. Nicht mehr - nicht weniger.
Wenn die Dringlichkeit einer Nachuntersuchung nicht betont wurde, kann sich der Arzt nicht auf das Argument zurücjkziehen, die Heparinisierung müsse durch den Weiterbehandelnden geschehen und die Patientin sei selbst schuld.
Zitat:
Allerdings stellt sich die Frage, auch obwohl er nicht von der Thrombophilie wusste, hätte er doch Heparin verabreichen müssen. Oder wird das von Fall zu Fall entschieden?
In der Medizin ist jede Entscheidung ein Einzelfall. Allerdings ist bei Immobilisierung eines Körperteils, insbesondere eines Gelenks, stets intensiv an eine Heparinisierung zu denken!
Zitat:
Außerdem gilt sie nun als Risikopatientin für eventuell anstehende Schwangerschaft, da sie in der Vorgeschichte nun eine Thrombose aufweist
Das kann man dem Arzt nicht vorwerfen, weil das Risiko durch die Thrombophilie kommt und nicht durch die falsche Behandlung im Vorfeld.

Zitat:
A vermutet eine langwierige, schwierige Verhandlung ihres Falles.
Jo. Ein paar Jährchen sollte man immer veranschlagen.
Zitat:
Wird sie dabei am sprichwörtlich "kürzeren" Hebel sitzen?
Das kann man von hier nicht beurteilen, weil man nicht alle Details kennt.
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