Dies ist eine Diskussion zu Thrombose nach Behandlung- Schmerzensgeld? innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen
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| Nach etwa einer Woche stellen sich bei der Patientin A unerträgliche Schmerzen in der Wade ein. Ein Hausarztbesuch wird erforderlich, dort wird sie sofort ins Krankenhaus geschickt. Mit dem Verdacht auf Thrombose. Dieser Verdacht wird sich im Krankenhaus bestätigen - tiefe Beinvenenthrombose, zwei Verschlüsse. ![]() Sofort wird Heparin gereicht, und wieder wird ihr eine absolute Bettruhe ohne Bewegung für 10 Tage verordnet plus tägliche Heparingabe. Danach erfolgte eine Umstellung auf Falithrom. Dazu Krankschreibung: etwa 2,5 Monate. Auf Nachfrage des Hausarztes, warum es nicht zu einer sofortigen Heparingabe durch den behandelten Arzt kam, kann Patientin A nicht beantworten. Weitere Untersuchungen ergaben einen Gendefekt der Patientin A. (Faktor-V-Leiden-Mutation und Faktor-II-Mutation). Seidem muss die Patientin A Medikamente zur Unterstützung der Blutgerinnung einnehmen. Kann Patientin A gegen Arzt B vorgehen? Warum hat Arzt B kein Heparin verabreicht? Ist eine Zahlung von Schmerzensgeld möglich? In welchem Zeitraum kann die Patientin A noch gegen diese Falschbehandlung vorgehen? (Die Thrombose der Patientin A hätte durch Heparingabe verhindert werden können. Allerdings wäre der Gendefekt unentdeckt geblieben.) |
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| AW: Thrombose nach Behandlung- Schmerzensgeld? Ja. Zitat:
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Spaß beiseite, die routinemäßige Prüfung auf Thrombophilie ist nicht angezeigt. Der B wird sich so verteidigen, dass er sagt, die Gendefekte wären für die Thrombose verantwortlich, der Schaden nicht durch seine Behandlung entstanden.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Thrombose nach Behandlung- Schmerzensgeld? Wie stellt Patientin A das nun am Besten an gegen diesen Missstand vorzugehen? ![]() An welchen Anwalt mit welchem Fachgebiet sollte sich A wenden? Es gibt ja so wahnsinnig viele! ![]() Zitat:
Zitat:
![]() Aber ich vermute, B wird genau das tun was du schreibst. Allerdings stellt sich die Frage, auch obwohl er nicht von der Thrombophilie wusste, hätte er doch Heparin verabreichen müssen. Oder wird das von Fall zu Fall entschieden? Fakt ist, die Thrombose war da, war unheimlich schmerzhaft und bereitet A immernoch Probleme . Außerdem gilt sie nun als Risikopatientin für eventuell anstehende Schwangerschaft, da sie in der Vorgeschichte nun eine Thrombose aufweist ![]() A vermutet eine langwierige, schwierige Verhandlung ihres Falles. Wird sie dabei am sprichwörtlich "kürzeren" Hebel sitzen? |
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| AW: Thrombose nach Behandlung- Schmerzensgeld? Zitat:
1. über die eigene Krankenkasse 2. über die Landesärztekammer 3. über einen Fachanwalt für Medizinrecht. Wege 1 und 2: kostenlos, weniger Aussichten. Weg 3: kostet etwas, weil Patient in Vorleistung gehen muss, bessre Chancen. Zitat:
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__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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