
06.02.2012, 11:27
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| Thermenwartungs-Klausel unwirksam? Mal angenommen ein Mieter soll laut NK-Abrechnung 97,58 Euro für Thermenwartung nachzahlen. Die jährliche Thermenwartung bis zu einer Höchstgrenze von 120 Euro ist im Mietvertrag festgeschrieben.
Im Mietvertrag steht wörtlich: "Die Gas-Thermenwartung (Heizung/Warmwasser) ist 1x jährlich durch den Mieter durch einen Fachbetrieb zu veranlassen, da der Mieter ausschließlich in der Lage ist, dem Wartungsdienst zugang zur Wohnung zu gewähren und die damit verbundenen Terminabsprachen zu machen. Die Kosten für die Wartung hat der Mieter zu tragen, mit einem Höchstbetrag von 120 Euro zzgl. MwSt. Die jährlich veranlasste Wartung durch einen Fachbetrieb ist seitens des Mieters dem Vermieter durch Quittung/Beleg nachzuweisen."
Wäre es rechtlich tragfähig einen Widerspruch darauf zu begründen, dass hier der Mieter verpflichtet wird den Fachmann selbst zu beauftragen/einen Wartungsvertrag mit dem Betrieb anzuschließen? Ist damit die ganze Klausel unwirksam? |