Dies ist eine Diskussion zu Terassenüberdachung innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Terassenüberdachung Folgender Fall: Eine Terassenüberdachung hat Grundstückseigentümer A schon seit einen Monat erbaut, jedoch mit 4 Meter Tiefe, statt 3 Meter tiefe. Eine genehmigung hat der Grundstückseigentümer A nicht gemacht. Sein Nachbar B genau neben ihm hat überhaupt nichts gegen. Plötzlich: Von irgendwelchen Grundstückseigentümer X auf einer anderen Straßen Seite (im prinzip kein Nachbar!) erstattet Anzeige bei der Stadt gegen diesen vollendeten Bau! Was sollte der Grundstückseigentümer A jetzt machen? Gruß Teetime und dankt im voraus. Geändert von Teetime (29.05.2012 um 15:39 Uhr). Grund: Tschuldigung Rechtschreibfehler |
| |||
| AW: Terassenüberdachung Also, wir sollen mal annehmen, dass dort alut Bestimmungen Land oder Gemeinde nur 3 statt 4 Meter erlaubt wären, richtig? Und es wurde keine Genehmigung beantragt. Das ist schlecht, sehr schlecht, Änderung oder Beseitigung sind häufige Forderungen der Behörde. Juristisch kann A gegen X nichts machen in dieser Sache. Es gibt aber viele legale und grauzonale Möglichkeiten, seinen Nachbarn eine Freude zu bereiten und A sollte nicht undankbar sein. OT: Massakrieren sollte man die Gartenzwerge von X!
__________________ ~ шитт хаппенс? - ерунда! ~ Ornamente, die jemand auf der Mauer seines Nachbarn angebracht hat, die für diesen aber nicht sichtbar sind, berechtigen nicht zu einer Beseitigungsklage. Amtsgericht München vom 15. Juli 2010 (AZ: 281 C 17376/09) |
| |||
| AW: Terassenüberdachung Wieso, dass ist doch kein Nachbar! So genau, weiß ich nicht wo man das in der Behörde nachsehen kann, gibt es Internetseiten? Außerdem ist dies nötig wegen Feutigkeit im Keller! Begutachter kann dies Bestätigen, denn 3 Meter tiefe sind zu wenig. Wie sicher sind Sie @Kataster? Trotzdem vielen Dank |
| |||
| AW: Terassenüberdachung Zitat:
In der Behörde kann man fragen, was Vorschrift ist. Die schicken einen sonst weiter. Nicht endlos, sondern halt zur zuständigen Behörde oder Stelle oder Person. Das mit der Terassenüberdachung und dem Gutachter und der Tiefe verstehe ich so nicht. Alternative wäre eine Drainage. Ich dachte auch irrtümlich, die Terassenüberdachung wäre, damit es nicht in Bier und Grill regnet. Baulich nötig heißt aber nicht genehmigungsfähig. Und wenn ausnahmsweise, dann VORHER. Das ist alles ein wenig dumm gelaufen. A sollte es hier noch einmal in zeitlicher Reihenfolge formulieren. Ansonsten hilft ein Anwalt auch mit Behörden, Vorschrifen, Gutachten und Verhindern von Abriss. Der kennt sich aus und kann das gut formulieren - was kein Vorwurf gegen A sein soll.
__________________ ~ шитт хаппенс? - ерунда! ~ Ornamente, die jemand auf der Mauer seines Nachbarn angebracht hat, die für diesen aber nicht sichtbar sind, berechtigen nicht zu einer Beseitigungsklage. Amtsgericht München vom 15. Juli 2010 (AZ: 281 C 17376/09) |
![]() |
| Lesezeichen |
| Stichworte |
| terassenbau |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
© 2003-2013 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2013, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2013, Cracked Egg Studios