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Tageweise Untervermietung von Wohnungen an Mitarbeiter

Dies ist eine Diskussion zu Tageweise Untervermietung von Wohnungen an Mitarbeiter innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen

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Alt 27.01.2012, 14:50
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Tageweise Untervermietung von Wohnungen an Mitarbeiter

Angenommen ein Unternehmen (eine GmbH) mietet 3 Wohnungen in einem Wohngebäude, um diese anschließend tageweise gegen Entgelt an ihre Mitarbeiter unterzuvermieten. Die Nutzung für die Mitarbeiter ist privat und nicht etwa im Rahmen von einer Dienstreise zu verstehen. Zusätzlicher Service, wie z.B. Raumreinigung, Verpflegung usw. findet nicht statt. Es handelt sich hierbei um die reine, tageweise Vermietung von möbilierten Wohnungen.

Die Vermietung durch das Unternehmen zielt auf eine zusätzliche, eher unbeachtliche, Einnahmequelle ab. Das Kerngeschäft der GmbH befindet sich in einem völlig anderem Themenbereich.

Was müsste das Unternehmen miet- und steuerrechtlich beachten? Welche Gesetze sind hier einschlägig?
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  #2 (permalink)  
Alt 29.01.2012, 09:14
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AW: Tageweise Untervermietung von Wohnungen an Mitarbeiter

Zitat:
Zitat von Fred88 Beitrag anzeigen
Was müsste das Unternehmen miet- und steuerrechtlich beachten? Welche Gesetze sind hier einschlägig?
Mietrechtlich benötigt die Firma eine Untervermiets-Erlaubnis des Vermieters, siehe BGB, bin heute zu faul zum suchen. Vielleicht morgen.

Eine solche könnte die Firma im Streitfall auch gerichtlich erhalten - wenn die Firma auf die Untermiet-Einnahmen wirtschaftlich angewiesen wäre.

Steuerlich sind Überschüsse anzugeben. Sonst nix. Mieten ohne Überschüsse darf man ja auch eine Jagdhütte, ohne das Finanzamt zu informieren.

Gruß aus Berlin.
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  #3 (permalink)  
Alt 30.01.2012, 10:37
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AW: Tageweise Untervermietung von Wohnungen an Mitarbeiter

Danke schon mal!

Und welches Mietverhältnis würde zwischen dem Unternehmen und dessen Mitarbeiter bestehen? Welche §§ sind hierzu im BGB einschlägig?
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  #4 (permalink)  
Alt 30.01.2012, 14:08
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AW: Tageweise Untervermietung von Wohnungen an Mitarbeiter

Genau genommen geht es hier um Beherbergungsverträge.
Das läuft aber prinzipiell genauso wie untermietverträge.
Den Gesetzen nach sind reine Zeitmietverträge hierbei nicht möglich (http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__575.html),

Ein Beherbergungsvertrag ist daher eine Mischung aus Mietvertrag und Dienstvertrag.
Nähere Einzelheiten im Link:
http://www.kanzlei-am-steinmarkt.de/...Hotelrecht.pdf

Außerdem kommt meist noch eine Meldepflicht dazu (im Gewerbeamt nachfragen).
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Stichworte
kurzfristige beherbergung, mietrecht, steuerrecht, tageweise vermietung

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