Dies ist eine Diskussion zu Tageweise Untervermietung von Wohnungen an Mitarbeiter innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen
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| Tageweise Untervermietung von Wohnungen an Mitarbeiter Die Vermietung durch das Unternehmen zielt auf eine zusätzliche, eher unbeachtliche, Einnahmequelle ab. Das Kerngeschäft der GmbH befindet sich in einem völlig anderem Themenbereich. Was müsste das Unternehmen miet- und steuerrechtlich beachten? Welche Gesetze sind hier einschlägig? |
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| AW: Tageweise Untervermietung von Wohnungen an Mitarbeiter Zitat:
Eine solche könnte die Firma im Streitfall auch gerichtlich erhalten - wenn die Firma auf die Untermiet-Einnahmen wirtschaftlich angewiesen wäre. Steuerlich sind Überschüsse anzugeben. Sonst nix. Mieten ohne Überschüsse darf man ja auch eine Jagdhütte, ohne das Finanzamt zu informieren. Gruß aus Berlin.
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| AW: Tageweise Untervermietung von Wohnungen an Mitarbeiter Danke schon mal! Und welches Mietverhältnis würde zwischen dem Unternehmen und dessen Mitarbeiter bestehen? Welche §§ sind hierzu im BGB einschlägig? |
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| AW: Tageweise Untervermietung von Wohnungen an Mitarbeiter Genau genommen geht es hier um Beherbergungsverträge. Das läuft aber prinzipiell genauso wie untermietverträge. Den Gesetzen nach sind reine Zeitmietverträge hierbei nicht möglich (http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__575.html), Ein Beherbergungsvertrag ist daher eine Mischung aus Mietvertrag und Dienstvertrag. Nähere Einzelheiten im Link: http://www.kanzlei-am-steinmarkt.de/...Hotelrecht.pdf Außerdem kommt meist noch eine Meldepflicht dazu (im Gewerbeamt nachfragen). |
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| Stichworte |
| kurzfristige beherbergung, mietrecht, steuerrecht, tageweise vermietung |
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