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Suizidabsichten

Dies ist eine Diskussion zu Suizidabsichten innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen

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  #21 (permalink)  
Alt 08.02.2012, 19:30
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AW: Suizidabsichten

Zitat:
Zitat von 2much Beitrag anzeigen
S sagt aber ja, dass er nicht mehr Leben will und einen Weg sucht sich selbst zu euthanasieren, was m.E. zwar keinen konkreten Zeitrahmen aufzeigt, aber die konkrete Absicht. Im übrigen bleibt dieser Entschluss stabil, auch wenn er gerade kein depressives Tal hat. Reicht das?
Das würde ich mal einem Arzt vortragen (übrigens am besten nicht allein, sondern mit Zeugen), geeignete Ansprechpartner sind beispielsweise Amtsärzte. Je nach dessen Stimmung kriegt der S dann überraschenden Besuch, um zu klären, ob Entscheidungsfähigkeit vorliegt.

Zitat:
Deswegen ja auch die Frage, ob es auch unheilbare Depressionen gibt. In dem Fall wäre ja dann u.U. ein Suizid zu verstehen und sollte den Betreffenden womöglich auch gewährt werden.
Bevor nicht festgestellt wird, dass Therapieversuche fruchtlos sind, wird dies keinesfalls durchgehen.
__________________
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Albert Einstein

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  #22 (permalink)  
Alt 08.02.2012, 19:37
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AW: Suizidabsichten

Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
Je nach dessen Stimmung kriegt der S dann überraschenden Besuch, um zu klären, ob Entscheidungsfähigkeit vorliegt.
Das Problem ist: Wenn S nicht bei dem Besuch des Amtsarztes direkt eingewiesen wird, wäre wohl von einer erhöhten Suizidgefahr auszugehen.

Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
Bevor nicht festgestellt wird, dass Therapieversuche fruchtlos sind, wird dies keinesfalls durchgehen.
Nun, er war ja in der Klappse und ist da wohl rausgeflogen. Es ist ja nicht so, dass er es nicht versucht hätte. Auf Therapie angesprochen heißt es immer wieder "Das habe ich doch versucht, die konnten mir doch nicht helfen!".
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Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether)
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  #23 (permalink)  
Alt 08.02.2012, 22:16
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AW: Suizidabsichten

Zitat:
Zitat von 2much Beitrag anzeigen
Das Problem ist: Wenn S nicht bei dem Besuch des Amtsarztes direkt eingewiesen wird, wäre wohl von einer erhöhten Suizidgefahr auszugehen.
Auch das muss der Arzt berücksichtigen. Wenn er den Eindruck hat, S wäre suizidal und nicht paktfähig (eine Abmachung, den Suizid zu unterlassen), wird er ihn erst einmal kassieren und einem Psychiater vorstellen.

Zitat:
Nun, er war ja in der Klappse und ist da wohl rausgeflogen.
Wenn jemand aus der "Klapse" fliegt, konnte er entweder das Saufen nicht lassen oder er hat nicht mitgemacht. Natürlich bestand dann auch keine Unterbringung. Das heißt nicht, dass sich das bei Suizidalität wiederholt.
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