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Studiengebühren sofort zurückfordern

Dies ist eine Diskussion zu Studiengebühren sofort zurückfordern innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen

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  #1 (permalink)  
Alt 29.07.2010, 12:32
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Studiengebühren sofort zurückfordern

Hallo zusammen! Wie sieht folgender fiktive Fall aus:
Person schreibt sich an einer Fachhochschule ein, überweist im vor hinein Studiengebühren+Beiträge, ein Tag nach der Einschreibung exmatrikuliert sie sich schriftlich wieder.
Kann sie die Studiengebühren wieder zurück buchen lassen, da der Vertrag innerhalb einer Frist widerrufen wurde, oder muss sie drei Monate warten, bis die FH die Studiengebühren zurück überweist.

Vielen Dank
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  #2 (permalink)  
Alt 29.07.2010, 17:59
V.I.P.
 
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AW: Studiengebühren sofort zurückfordern

Zitat:
Zitat von anjabrox Beitrag anzeigen
Kann sie die Studiengebühren wieder zurück buchen lassen, da der Vertrag innerhalb einer Frist widerrufen wurde, oder muss sie drei Monate warten, bis die FH die Studiengebühren zurück überweist.
Wurde der Vertrag fristgerecht gekündigt, hat der Student Anspruch auf sofortige Rückzahlung der Gebühren. Ausnahme: eine davon abwechende Vereinbarung (Vertrag lesen).
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #3 (permalink)  
Alt 29.07.2010, 22:34
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AW: Studiengebühren sofort zurückfordern

Hier wurde jemand im Bereich des öffentlichen Rechts von der Hochschule ausgeschrieben ('exmatrikuliert', wie es so neudeutsch heißt).

Hier kommt Hochschulrecht zur Anwendung.

So heißt es zum Beispiel im § 5 Abs. 3 des Landehochschulgesetzes von Baden Württemberg: Bei einer Exmatrikulation binnen eines Monats nach Beginn der Vorlesungszeit wird der Gebührenbescheid gegenstandslos. Eine bereits bezahlte Gebühr ist zu erstatten.

In diesem Falle wäre die bereits bezahlte Studiengebühr unverzüglich (d. h., ohne schuldhafte Verzögerung) zurück zu erstatten.

Da ich nicht weiß, aus welchem Bundesland der/die Fragesteller(in) kommt, kann ich nur anraten im jeweiligen Landeshochschulgesetz nach einer entsprechenden Regelung zu suchen.

Geändert von klausschlesinge (29.07.2010 um 22:35 Uhr). Grund: Rechtschreibkorrektur
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exmatrikulation, studiengebühren, zurückfordern

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