Dies ist eine Diskussion zu Stromabrechnung innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen
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| folgendes Szenario: A ist im März 2002 in eine Mietwohnung gezogen. Der Elektriker, der den Strom wieder aktivierte hätte A bei den Stadtwerken anmelden müssen, was er aber nicht getan hat. Nun hat A sich im Sommer 2004 so langsam gewundert bisher keinen Strom bezahlt zu haben. Deshalb hat A erstmal telefonisch nachgehakt. Man meinte, man würde A demnächst eine Rechnung schicken zu wollen. Nun... bis heute hat A keine Rechnung, A ruft jedoch regelmäßig dort an, um sie dran zu erinnern. Allerdings vergeht A so langsam die Lust die ständig dran zu erinnen und zudem wird die Rechnung ja immer höher. Was würdet ihr A raten? Frist setzen? Abwarten? Finde das alles extrem nervig... :-/ Danke und Grüße SODL |
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| AW: Stromabrechnung Hallo, wofür möchtest Du denn eine Frist setzen? Für die Ausstellung der Rechnung? Ich glaube, Du hast ein Anrecht auf eine Rechnung, aber nur dann, wenn sie auch Geld von Dir haben wollen, vorher kannst Du dieses Recht wohl nicht geltend machen. Aber solange sie leisten ohne eine Gegenleistung zu fordern, wird da sicher nichts zu machen sein, allerdings die Forderung verjährt auch nicht so schnell, daß man jetzt darauf warten sollte. Da inzwischen schon ein Sümmchen zusammengekommen sein dürfte, solltest Du vielleicht ein Konto bei der Bank anlegen, in der Du schonmal beginnst einzuzahlen, damit Du davon dann die Stromrechnung bezahlen kannst, wenn sie dann mal kommt. Die Zinsen kommen dann Dir zugute, denn die können sie erst dann verlangen, wenn Du eine Rechnung hast. Seltsame Geschichte das ... Gruß Huutsch |
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| AW: Stromabrechnung Zitat:
Warum die kein Geld möchten verstehe ich auch nicht... |
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| AW: Stromabrechnung Zitat:
mfg
__________________ mfg Luzifer |
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| AW: Stromabrechnung Hallo, für die Erstellung der Nebenkostenabrechnung, worunter ja die Heizkosten fallen, gibt es allerdings Termine, die eingehalten werden müssen und deren Überschreitung evt. auch rechtliche Konsequenzen haben können. Allerdings kenne ich mich damit auch nicht genügend aus ... Gruß Huutsch |
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| AW: Stromabrechnung Stimmt. Es gibt gewisse Zeiträume, nach denen der Vermeiter eine Abrechnung nicht mehr verlangen kann. Leider hab ich gerade kein Gesetz hier.
__________________ da mihi facta, dabo tibi ius |
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| AW: Stromabrechnung Zitat:
Wenn du ein Gesetz mit den Passenden § hast sag bitte an.
__________________ mfg Luzifer |
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