Dies ist eine Diskussion zu Streitwert innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen
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| Streitwert wird, hat der dann Bestand und es wird danach abgerechnet?? Also selbst wenn sich herausstellt das alles gelogen war kann der Streitwert der ja auf einer Lüge basiert zur Rechnungsstellung herangezogen werden? Gruß M |
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| AW: Streitwert Auf was für einer Lüge denn? Der Rechtsanwalt wird beauftragt, 8.000 EUR einzufordern, dann ist genau das der Streitwert. Stellt sich raus, dass dieser Wert unberechtigt war aufgrund eines beim Mandanten liegenden Fehler, hat dieser trotzdem die aus dem Streitwert zu berchnenden Gebühren zu zahlen: Immerhin standen genau diese "in Streit". Bei vielen Sachen gibt es auch diebezügliche Tabellen...oftmals muss aber der Streitwert gerichtlich fest gesetzt werden. Daher ist hier eine Pauschalentäußerung äußerst schwierig.
__________________ "Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane) Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit. |
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| AW: Streitwert Es würde bei dem Ganzen um den Vorwurf der Beleidigung gehen, die frei erfunden ist und der Streitwert wurde auf 25000 veranschlagt. Somit würde sich eine Rechnung von ca. 840Euro ergeben. Nur wenn jeder etwas behaupten kann und somit den Streitwert "treibt", kann das ja recht kostspielig werden. Trotzdem schönen Dank für die Antwort. Gruß M. |
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| AW: Streitwert Naja, zunächst mal muss der Mandant die Rechnung des Rechtsanwalts zahlen. Wenn es wie hier um scahdensersatz geht, istd er Gegner zwar verpflichtet den Schaden zu begleichen, dabei ist dann aber dieser wohl niedriger anzusetzen. 25000.- für eine beleidigung ist zu viel. Je nachdem könnte ich mir maximal 1.500.- vorstellen...damit sind aber die als Schadensersatz zu erstattenden Kosten der Rechtsverfolgung ebenfalls geringer.
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| AW: Streitwert Genau das habe ich gemeint, das die Höhe von 25000 viel zu hoch gegriffen ist. Aber der RA will natürlich danach abrechnen. |
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| AW: Streitwert jA; aber der Mandant wollte doch sicherlich so viel haben, oder nicht?
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| AW: Streitwert Ja der Gegner sagt angenommen xy hat mich beleidigt, es gibt dann eine Abmahnung mit Unterlassungsverfügung über 25000 Euro. Dann geht der vermeindlich Beschuldigte xy zum Anwalt, der schreibt stimmt nix von, Zeugen benennen und das wars. Es wird von dem Gegner nie wieder etwas gehört, weil er frechweg gelogen hat. So der Anwalt von xy schreibt dann eine Rechnung über den Gegenstandswert von 25000 Euro und diese beläuft sich dann auf ca. 840 Euro, obwohl alles eine Lüge war und frei erfunden also kann der Streitwert doch auch nicht fix gemacht werden da ja gar nichts von den Vorwürfen gestimmt hat oder? |
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