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Streckengebundenes Fahren ab 17

Dies ist eine Diskussion zu Streckengebundenes Fahren ab 17 innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen

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  • 1 Post By Nordhesse

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  #1 (permalink)  
Alt 25.06.2012, 13:54
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Streckengebundenes Fahren ab 17

Hallo,

im Landkreis Neuwied in Rheinland-Pfalz (weiß nicht ob es das woanderst auch gibt) gibt es die Möglichkeit bei der entsprechenden Kreisverwaltung einen Antrag auf einen Führerschein ab 17 zu stellen (kein Begleitendes Fahren), welcher dann nur für eine bestimmte Fahrtstrecke gültig ist. Wenn man diesen jetzt beantragen würde, welche Voraussetzungen bzw. Bedingungen werden daran geknüpft?
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  #2 (permalink)  
Alt 25.06.2012, 16:12
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AW: Streckengebundenes Fahren ab 17

Zuständig ist die Führerscheinstelle.

Das Ganze läuft unter dem Begriff "Vorzeitige Erteilung der (Führerschein-) Klasse B" ...

... u.a. hat die Stadt Bamberg es gut beschrieben:
http://www.landkreis-bamberg.de/inde...3.1537.1&sub=0
[FFW] Patric likes this.
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  #3 (permalink)  
Alt 25.06.2012, 18:46
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AW: Streckengebundenes Fahren ab 17

Danke, das habe ich gesucht!
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Alt 21.07.2012, 22:28
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AW: Streckengebundenes Fahren ab 17

Wenn dem ganzen nun Statt gegeben wurde, mit der Auflage ein MPU-Gutachten einzuholen. Darf die genehmigende Kreisverwaltung verlangen, dass das Gutachten direkt an die Führerscheinstelle geschickt wird, statt an den Antragsteller? Denn das hätte ja ein gewisses Risiko.
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  #5 (permalink)  
Alt 21.07.2012, 22:43
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AW: Streckengebundenes Fahren ab 17

Soweit ich weiß, gehen MPU-Gutachten immer direkt an die Zulassungstelle.
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  #6 (permalink)  
Alt 21.07.2012, 22:59
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AW: Streckengebundenes Fahren ab 17

Das ist nicht ganz korrekt. Im falle einer MPU durch Alkohol- oder Drogenaufälligkeiten, gehen die Gutachen immer nach hause, da man soetwas Persönliches nicht seiner Verwaltung vorlegen muss. Das entscheidet man selber. In diesem falle kann ich das leider nicht feststallen.
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