Dies ist eine Diskussion zu Strafrecht AT Problem innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen
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| Strafrecht AT Problem und zwar habe ich mit folgender Sachverhaltskonstellation so meine Probleme, werde den Sachverhalt folgend möglichst knapp zusammenfassen: A begehrt das Erbe seiner Frau C.Deshalb motiviert er seinen Freund B dazu, die C umzubringen. Der B soll der C um 20 Uhr im Caport des ehelichen Anwesens auflauern, da sie um diese Zeit aus dem Fitnessstudio kommt. Dort solle er die C erschießen. Zwecks Identifizierung händigt der A dem B ein aktuelles Foto der C aus. A und B werden jedoch vom K belauscht, der mit der C befreundet ist. Der K warnt die C daraufhin. Die C möchte die beschriebene Situation ausnutzen, um ihre Zwillingsschwster D loszuwerden. Deshalb bietet die C der D einen Tag lang ihren Sportwagen an. Die D solle den Wagen dann bitte um Punkt 20 Uhr wieder im Caport abstellen. Als am nächsten Tag die D am Caport ankommt & aus dem Auto aussteigt betritt der B den Caport. Wie von C geplant erkennt der B nicht, dass es sich bei der D nicht um die C handelt und feuert einen Schuss aus seiner Pistole ab. Er trifft die D in der Brust. Der B flieht daraufhin. D wankt daraufhin in den Garte ihrer Schwester & wird aufgrund des entstanden Blutverlustes bewusstlos. Sie stürzt bewusstlos in den Gartenteich und ertrinkt. Meine Probleme: 1. obj. Zurechnung bei einem möglichen Mord durch den B ---> handelte es sich aufgrund des Ertrinkens der D um einen atypischen Kausalverlauf? ( meine Tendenz geht richtung eines solchen, die obj. Zurechnung ausschließenden, atypischen Kausalverlaufs) 2. falls meine Tendenz zutreffend ist: wie & wo baue ich die Probelematik um die Personenverwechslung im Rahmen einer Versuchsstrafbarkeit ein? selbes Problem bei einer Anstiftung zum versuchten Mord durch den A 3. Allgemein die Strafbarkeit der C Würde mich über Antworten sehr freuen. |
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| aberratio ictus, error in persona, objektive zurechnung, strafrecht at |
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