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Strafbefehl -Tagessätze

Dies ist eine Diskussion zu Strafbefehl -Tagessätze innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen

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  #1 (permalink)  
Alt 18.05.2010, 15:23
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Strafbefehl -Tagessätze

Guten Tag ,

folgendes Beispiel :

Angezeigte bekommt Strafbefehl zu gesendet , da sie bestellte Artikel nicht bezahlen konnte und Inkasso nicht auf ihre mehrfachen Zahlungsvorschläge eingegangen ist.
Angezeigter ( Frau XY ) hat kein Geld , lebt vom Existenzminimum und von Geldgeschenken der Eltern.
Gehalt unter 300 € ( netto ) .

Geld für einen Rechtsanwalt ist nicht übrig , Eltern können nicht helfen , da sie nichts von der Geschichte wissen.

So , der Strafbefehl lautet 100 Tagessätze zu 20 €.
Vorstrafe !

Da Frau XY nicht vor Gericht will und auch kein Aufsehen haben will ( Kleinstadt , jeder kennt jeden ) und sie auch nicht nachweisen kann ,dass es keine Absicht war die Ware nicht zu bezahlen , will sie kein Einspruch einlegen.

Sie möchte nur die Tagessätze ändern.
Frage .. wie macht Frau XY das am Besten.
Einfach ein formloses Schreiben mit Einkommensnachweis ans Gericht oder besteht die Gefahr das doch alle vorgeladen werden und es zu einer peinlichen Hauptverhandlung kommt.
Ist es sogar möglich , dass es durch den Einkommensnachweis sogar komplett die Strafe verringert wird , das Frau XY nicht vorbestraft ist ?!?

Danke !
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  #2 (permalink)  
Alt 18.05.2010, 15:53
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AW: Strafbefehl -Tagessätze

Wenn XY unter die 90 TS will, muss sie Einspruch einlegen und eine Hauptverhandlung über sich ergehen lassen. Wenn es nur um die Höhe der TS ginge, könnte XY, wenn sie verteidigt würde, Einspruch auf die Höhe der verhängten TS beschränkt einlegen, sodass im Beschlussverfahren entschieden werden könnte.
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  #3 (permalink)  
Alt 18.05.2010, 20:41
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AW: Strafbefehl -Tagessätze

Hallo !

Also ist die ganze Sache OHNE Rechtsanwalt aussichtslos.
Frau XY kann weder die Strafe mildern noch die Tagessätze herabsetzen lassen ohne Rechtsbeistand ?!?!


Wie schon erwähnt , möchte Frau XY keine Hauptverhandlung , da sie es nicht nachweisen kann , dass es kein Betrug im eigentlichen Sinne war / ist.


Also einfach Ratenzahlung beantragen und die Vorstrafe "abwarten & aussitzen" , da Frau XY kein Führungszeugnis beantragen wird und auch keins braucht in den nächsten 6 Jahren.

Würde den der Einkommensnachweis was bringen , wenn die Verurteilte ihn dazulegt ?

Danke
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  #4 (permalink)  
Alt 18.05.2010, 22:39
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AW: Strafbefehl -Tagessätze

Einen auf die Höhe der Tagessätze beschränkten Einspruch kann die Frau XY auch selbst und ohne Anwalt einlegen.

Wird diesem stattgegeben, so bleibt zwar die Tagessatzanzahl bestehen, wird aber bestenfalls hinsichtlich der Tagessatzhöhe angeglichen.
Bei der Berechnung der Tagessatzhöhe liegt das Nettoeinkommen des Verurteilten abzüglich evtl. anfallender Unterhaltskosten und dividiert durch (meines Wissens) den Faktor 30 zugrunde. Demnach ging das Gericht im Falle von A offenbar von einem Nettoeinkommen von 600 EUR aus.

Ein Einspruch gegen den Strafbefehl an sich, welchen ein Verteidiger zumindest nicht gegengelesen hat, birgt das Risiko, dass er verworfen wird und die Strafe unter Umständen sogar höher ausfällt.

Auch Zahlungserleichterung kann von der Verurteilten selbständig und ohne Anwalt beantragt werden.

In den Fällen eines beschränkten Einspruchs bezüglich der Tagessatzhöhe oder Antrag auf Zahlungserleichterung ist es dringend zu empfehlen, die Einkommensverhältnisse und finanzielle Situation durch entsprechende Nachweise glaubhaft zu machen.

Im Zweifel über die korrekte Formulierung hilft man ggf. in der Rechtsantragsstelle des Gerichts, welches den Strafbefehl erlassen hat, der Verurteilten nach höflicher Anfrage bestimmt weiter.
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  #5 (permalink)  
Alt 18.05.2010, 22:47
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AW: Strafbefehl -Tagessätze

Zitat:
Zitat von semmel76 Beitrag anzeigen

Ein Einspruch gegen den Strafbefehl an sich, welchen ein Verteidiger zumindest nicht gegengelesen hat, birgt das Risiko, dass er verworfen wird und die Strafe unter Umständen sogar höher ausfällt.
naja, verworfen? Dazu müsste er schon unzulässig erhoben sein. Ein fristgerechtes Schreiben bekommt man noch selbst hin...nur wird es ohne Verteidiger zur Hauptverhandlung kommen. Das ist das Dilemma der Provinz, dass dies bekannt werden könnte.

Die Ratenzahlung sollte aber kein Problem sein, die Vollstreckungsbehörden sind, wenn man sich denn kooperativ verhält, doch mit Nachsicht versehen und gesetzestreu ;-)
__________________
"Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane)
Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
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