Dies ist eine Diskussion zu Stornierung einer I-net-Bestellung (Vorkasse) innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen
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| Stornierung einer I-net-Bestellung (Vorkasse) habe letzten Samstagin einem Versandhaus eine Bestellung getaetigt. Als Zahloption habe ich "Vorkasse" gewaehlt. Habe das Geld nicht ueberwiesen, da ich die Bestellung gerne storinieren moechte. Meine Frage: Geht das oder kann man mich zum Kauf zwingen? Habe im Nacchinein erfahren, dass sie minderwertige Ware anbieten. Eine richtige Bestellbestaetigung habe ich auch nicht erhalten, nur eine Email, in der man sich in einem fuer die Bestellung bedankt. Freue mich ueber jede Antwort. |
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| AW: Stornierung einer I-net-Bestellung (Vorkasse) Das kommt darauf an, ob statt des Widerrufsrechtes ein Rückgaberecht vereinbart wurde. Wir haben im Übrigen in Deutschland das Abstraktionsprinzip: Verpflichtungsgeschäft ist vom Übereignungsgeschäft getrennt. Das bedeutet, dass der Vertrag bindend ist, bis die rechtsvernichtende Einwendung des Widerrufs geltend gemacht wurde. Die Frist widerum richtet sich nach der Art der Belehrung und kann mehr als besagte 14 Tage betragen. Versandhäuser haben in ihren AGB in aller Regel ein Widerrufsrecht - man muss die Ware also nicht abnehmen, wenn man sie nicht will. Bezahlt man die Vorkasse nicht, kommt bei Versandhäusern gem. den AGB kein Vertrag zustande, da diese Ware in Form der invitatio ad offerendum ad incertas personas FREIBLEIBEND anbieten, d.h. erst durch den Versand wird der Vertrag geschlossen. Warum ich das alles so ausführlich schreibe? Weil ich es "gefährlich" finde, wenn man das Kaufrecht verkürzt darstellt. Aber in der Essenz hat Oliverk71 natürlich recht. Ach ja. Und an die Forenregeln wollen wir uns eigentlich auch halten (keinen ICH-Bezug...). VG, Peter
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