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Stiefkindadoption

Dies ist eine Diskussion zu Stiefkindadoption innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen

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Alt 08.02.2012, 20:07
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Question Stiefkindadoption

Mal angenommen Herr X möchte den Sohn von Frau X adoptieren. Dieser war als ein halbes Jahr alt als Herr und Frau X geheiratet haben. Auch nach mehrmaligen Bemühungen macht der leibliche Vater keinen Gebrauch von seinem Umgangsrecht. Das Kind trägt schon den Namen des Herrn X seit der Heirat. Jetzt möchte Herr X gerne das der Sohn von Frau X auch für den Fall das ihm etwas passieren sollte die gleichen Rechte hat wie sein leibliches Kind aus der Ehe mit Frau X.

Gibt es da eine Chance einer Adoption, die vom leiblichen Vater mit Sicherheit aus reiner Bosheit verweigert wird.
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  #2 (permalink)  
Alt 08.02.2012, 21:15
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AW: Stiefkindadoption

Zitat:
Jetzt möchte Herr X gerne das der Sohn von Frau X auch für den Fall das ihm etwas passieren sollte die gleichen Rechte hat wie sein leibliches Kind aus der Ehe mit Frau X.
dafür wäre ein testament das mittel der wahl.

der vater muss der adoption zustimmen. seine zustimmung kann in bestimmten fällen durch die zustimmung des familiengerichts ersetzt werden. schau hier: § 1748 bgb
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adoption, leiblicher vater, rechte, stiefkindadoption

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