Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

StAG ? Kind im Ausland geboren, Anerkennung Vaterschaft

Dies ist eine Diskussion zu StAG ? Kind im Ausland geboren, Anerkennung Vaterschaft innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 19.07.2006, 00:55
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Jul 2006
Beiträge: 3
Keine Wertung, Ruddi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Ruddi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Ruddi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Ruddi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Ruddi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Ruddi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Ruddi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Ruddi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Ruddi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Ruddi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Lightbulb StAG ? Kind im Ausland geboren, Anerkennung Vaterschaft

StAG : Kind im Ausland geboren, Anerkennung Vaterschaft

Einen wunderschönen guten Tag !

Es schildert sich folgender Fall, in dem ich gerne
um eure Meinung bitten würde.

Es geht um die Grundlagen der Vaterschaftsermittlung
bzw. Vaterschaftsfeststellung und dem damit verbundenen
Zuspruch der Staatsbürgerschaft.

Einem in 1998 im Ausland geborenem und lebendem Kind
soll heute in 2006 ein Deutscher Reisepass ausgestellt werden,
damit dies nach Deutschland reisen darf.

In der Geburtsurkunde des Kindes ist die Mutter die deklarierende
und der Vater hat das Kind, nach ausländischem Recht gültig, im Nachhinein anerkannt.

Ist es bei der Deutschen Vaterschaftserklärung unter allen Umständen zwingend,
dass die Mutter, in Anwesenheit des Botschaftspersonals, diese
Erklärung mit unterschreiben muss ?

Die Mutter des Kindes ist ohne festen, bzw. ohne bekannten Wohnsitz
und hat seit nunmehr 2+ Jahren keinen Kontakt weder mit dem Kind noch mit dem
Vater, zahlt keinerlei Unterhalt o.ä. woran der Aufenthaltsort ermittelt werden
könnte.

Der Vater lebt seit 8 Jahren im gleichen Ort, in gleicher Adresse und
erreichbar unter der gleichen Tel.Nr.

Vor 4 Jahren wurde dem Vater, auf dessen Klage, vor dem ausländischem
Gericht das alleinige Sorgerecht für das Kind zugesprochen - aus diesem
Urteil geht hervor, dass die Mutter den Vater, explizit als Vater des
Kindes deklariert/anerkennt.

Es liegen Zahlungsnachweise vom 0-4. Lebensjahr des Kindes vor,
die die monatlichen Unterhaltszahlungen von Seiten des Vaters
and die Mutter reflektieren.

Ab dem 4. Lebensjahr hat der Vater das Sorgerecht und kommt für alle
laufenden Kosten wie Schule, Gesundheit,... auf, was ebenfalls
belegt ist.

Weiterhin wurde ein vom Vater freiwillig durchgeführter DNA Test vorgelegt,
dessen korrekte Probennahme durch Eidesstattliche Erklärung versichert
wird, da die landesübliche Korruption die Korrektheit der Probennahme
ausschließt. Der Test bestätigt zu den üblichen 99.99975% die Vaterschaft.

Dem Vater werden von der Botschaft generell Fälle vorgehalten,
in denen Personen versuchen sich Kindern zu ermächtigen -
dies ist eine bedauerhafte Aussage und vermutlich gerechtfertigt.

Wie dem auch sei, dieser Fall ist authentisch. Es liegen rechtskräftige
Gerichtliche Urteile vor, die aber aufgrund der hohen Korruption im Land,
scheinbar als 100% nichtig betrachtet werden - was von diplomatischer
Seite vermutlich auch nicht einwandfrei ist ...

Die Mutter ist nach wie vor nicht auffindbar und kann damit
nicht zum Unterschreiben der Vaterschaftsanzeige vor die Botschaft treten.

In wie weit ist die Entscheidung über die Zusprache der Vaterschaft
Ermessungssache ?

Unter welchen Umständen könnte die Vaterschaft von der Botschaft
anerkannt und ein Reisepass ausgestellt werden ?

Kann dies ohne die Unterschrift der Mutter generell stattfinden ?


Welches könnte ein möglicher Lösungsweg sein ?

Welche Instanzen können eingeschaltet werden um den Prozess
zu agilisieren ?

Der Antrag auf Staatsangehörigkeitsanerkennung wurde mit
einem Zeitrahmen von 6 Monaten gestellet, davon ausgehend,
dass es keine Probleme geben sollte

Die Zeitliche Thematik ist dahingehend wichtig, da das
Kind zum Anfang des Schuljahres 2006 in Deutschland eingeschult
werden soll, da dass niveau der Schulbildung in dem entsprechenden
Land dem Vater als nicht ausreichend erscheint ...
was im In-und Ausland - allgemein bekannt ist und anerkannt wird.



Vielen Danke und freundliche Grüsse

Robby
Mit Zitat antworten


Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
MHH: 1500. Kind in diesem Jahr geboren Nachrichten: Wissenschaft 08.12.2008 18:00
TÜrkischer staatsbürger mit aufenthaltitel unbefristet in d geboren. ausland aufentha Asyl- und Ausländerrecht 01.09.2008 14:44
Adoption = Anerkennung der Vaterschaft? Adoptionsrecht 02.07.2007 13:05
StAG : Kind im Ausland geboren, Anerkennung Vaterschaft Asyl- und Ausländerrecht 01.09.2006 11:57
Überprüfung der Vaterschaft im Erbfall bei nichtehelichem Kind Erbrecht 05.04.2006 15:35





Lexikon

Gesetze

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN