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Städtebaurecht Enteignung

Dies ist eine Diskussion zu Städtebaurecht Enteignung innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen

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Alt 31.01.2012, 12:31
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Städtebaurecht Enteignung

Guten Morgen,

im theoretischen Fall einer drohenden Enteignung aus "öffentlichem Interesse" sind nach § 96 Entschädigungen zu zahlen. Wie würden im Falle eines Rechtsstreits in der Rechtssprechung zugzüglich zum Bodenrichtwert folgende Positionen auf den Kaufpreis aufgeschlagen / angerechnet:

Angenommen das Stück Land ist eine Privatstraße, die vor 6 Jahren

a) teuer gepflastert wurde und

b) gegen monatliches Geld an jemanden vermietet wurde.

Wären die zukünftigen Einnahmen im Kaufpreis irgendwie zu berücksichtigen ?
Oder könnte sich die Stadt darauf berufen das der Mieter ja auch innerhab 6 Monaten kündigen kann ?

Im Falle eines Kaufs der Starsse durch die Stadt würde sie eien öffentliche Strasse draus machen, die Meiteinahmen fielen dann natürlich weg.


Danke für hilfreiche Beispiele oder ähnlich gelaagerte Fälle die sich theoretisch daran anschließen würden.
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