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Sperrfrist bei Demo-Aufruf

Dies ist eine Diskussion zu Sperrfrist bei Demo-Aufruf innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen

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Alt 08.02.2012, 20:20
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Sperrfrist bei Demo-Aufruf

Hallo Spezialisten,

eine Frage: X hat gehört, dass es eine Sperrfrist von 48 Stunden gibt, wenn man öffentlich zu einer Demo aufrufen will. X kann das nicht glauben und hat mal im Netz recherchiert und so einige Aufrufe zu Demos gefunden, die zeitlich weit mehr von dem Demo-Datum entfernt sind als 48 Stunden. Was passiert dann mit den Veranstaltern? Werden alle festgenommen oder die Demo sogleich aufgelöst? X versteht das nicht.

Danke für die Auskunft

toelpel21
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  #2 (permalink)  
Alt 08.02.2012, 20:58
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AW: Sperrfrist bei Demo-Aufruf

Siehe http://www.gesetze-im-internet.de/versammlg/index.html
Interessant sind vorzugsweise §14 und der gesamte Abschnitt IV

Gilt natürlich nicht überall, Wikipedia weiß da noch mehr!
__________________
Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst!
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  #3 (permalink)  
Alt 09.02.2012, 10:55
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AW: Sperrfrist bei Demo-Aufruf

Danke Motzmecker! Da hat der Informant von X wohl etwas falsch verstanden. Wäre es verboten, eher als 48 Stunden vor einer Demo zur Demo aufzurufen, gäbe es sicher kaum Teilnehmer. § 14 hingegen macht Sinn.
Danke und Tschüss

toelpel21
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