Dies ist eine Diskussion zu Spekulationssteuer auf halben Grundstückswert bei Übertragung durch Scheidung innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen
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| Spekulationssteuer auf halben Grundstückswert bei Übertragung durch Scheidung angenommen Ein Ehepaar besitzt eine vermietete Eigentumswohnung schon 12 Jahre. Beide sind hälftig im Grundbuch eingetragen. Das Paar lässt sich scheiden und die Eigentumshälfte der Frau wird auf den Mann übertragen. Beginnt damit die 10-jährige Spekulationsfrist für die hinzugekommene Eigentumshälfte neu, d.h. bei einem Verkauf vor Ablauf von 10 Jahren ab Übertragung der 2. Hälfte auf den Mann muss dieser auf 50 % des Verkaufsgewinnes keine und auf die anderen 50 % doch Spekulationssteuer zahlen ?...und wenn das so ist: Wie wird der genaue Wert der Hälfte zum Zeitpunkt der Übertragung festgelegt. Im Übertragungsvertrag könnte das Paar, um Kosten zu sparen, einen rel. geringen Übertragungswert angegeben haben. Vielen Dank für die Hilfe! |
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| AW: Spekulationssteuer auf halben Grundstückswert bei Übertragung durch Scheidung Die Feinheiten sind Auslegungssache. Im allgemeinen gilt aber das Datum des notariellen Kaufvertrags. Alternativ kann man auch das Datum vom Grundbuch nehmen. Ab dann gelten 10 Jahre Spekulationsfrist. Es gibt aber 2 Ausnahmen. Selbstgenutztes (also Privatgenutztes) Wohneigentum, oder wenn man mindestens 3 Jahre im Wohneigentum selbst gewohnt hat. Dann muss auch vor 10 Jahren keine Spekulationsfrist abgewwartet werden. Und man kann steuerfrei verkaufen. |
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| AW: Spekulationssteuer auf halben Grundstückswert bei Übertragung durch Scheidung Hallo Tourix, vielen Dank für Ihre Antwort. Die allg. Bestimmungen zur Spekulationsfrist sind mir schon klar, aber wie es in so einem Fall, der sicher bei Scheidungen öfter vorkommt, aussieht, erschließt sich mir noch nicht vollständig. 50 % der vermieteten, nicht selbsgenutzten ETW sind schon seit 12 Jahren im Eigentum des Ehemanns, d.h. beim Verkauf heute: Keine Spekulationssteuer. Die von der Ex-Frau übertragenen anderen 50 % sind erst seit einem halben Jahr in seinem Eigentum, d.h. beim Verkauf heute müßte auf einen ev. Wertzuwachs zwischen dem Zeitpunkt des Übertragungsvertrages und des heutigen Verkaufsvertrages Spekulationssteuer gezahlt werden. Ist diese Annahme richtig? |
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| grundstücksübertragung, scheidung, spekulationssteuer |
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