Dies ist eine Diskussion zu Sozialbeerdigung wer müßte sich an Kosten beteiligen oder ist dazu verpflichtet? innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen
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| Sozialbeerdigung wer müßte sich an Kosten beteiligen oder ist dazu verpflichtet? mal angenommen es verstirbt ein Großelternteil. Dieses hatte kein Geld und hat das Heim schon vom Sozialamt bezahlt bekommen. Bei deren Tochter ist auch nichts zu holen. Wer muss evtl. zahlen, wenn eine Sozialbeerdigung im Raum steht? Dieser Mensch hatte noch Geschwister alle selber alt und ob die Geld haben? Das Enkelkind ist verheiratet und hat ein regelm. Einkommen der Mann auch. Wie sieht da die bezahlung/Recht in NRW aus? |
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| AW: Sozialbeerdigung wer müßte sich an Kosten beteiligen oder ist dazu verpflichtet? Absprechpartner ist das Sozialamt. Dies prüft Vermögen und Einkommen der Kinder und trifft dann eine Entscheidung. Da das Sozialamt bereits das Pflegeheim zahlte, gehe ich davon aus, dass die Kinder nicht leistungsfähig sind und somit das Sozialamt die Beerdigung (einfacher Standard, Einäscherung) zahlen muss.
__________________ Raum: Ostthüringen Tätigkeitsschwerpunkt: Sozialrecht Kontaktmöglichkeit: Auf Anfrage per Privater Nachricht "Weihnachtsmann im Sinne des Gesetzes ist auch der Osterhase." |
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| AW: Sozialbeerdigung wer müßte sich an Kosten beteiligen oder ist dazu verpflichtet? Danke, ja das Sozialamt zahlt, das würde heissen, das eine Überprüfung des Enkels nicht in Frage kommt? |
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| AW: Sozialbeerdigung wer müßte sich an Kosten beteiligen oder ist dazu verpflichtet? Enkel sind meines Wissens den Großeltern nicht zum Unterhalt verpflichtet.
__________________ Raum: Ostthüringen Tätigkeitsschwerpunkt: Sozialrecht Kontaktmöglichkeit: Auf Anfrage per Privater Nachricht "Weihnachtsmann im Sinne des Gesetzes ist auch der Osterhase." |
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| AW: Sozialbeerdigung wer müßte sich an Kosten beteiligen oder ist dazu verpflichtet? In einem Antrag vom Sozialamt auf Sozialbeerdigung wird nach allen Verwandten auch nach Enkeln gefragt? Ich weiss aber, das bei einer Zahlung der Heimkosten nichts auf den Enkel zu kommt und somit könnte man vieleicht daraus folgern, das es auch bei einer Beerdigung so gehandhabt wird? |
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| AW: Sozialbeerdigung wer müßte sich an Kosten beteiligen oder ist dazu verpflichtet? Lesen Sie § 1601 BGB!
__________________ Dieser Beitrag stellt eine Meinungsäußerung dar und keine Rechtsberatung! |
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| AW: Sozialbeerdigung wer müßte sich an Kosten beteiligen oder ist dazu verpflichtet? Das wurde ja in dem anderen Thread geklärt. Der Enkel müsste das Erbe ausschlagen. Zuerst sind aber die Geschwister heranzuziehen, wenn sie das Erbe annehmen. Mit Unterhalt hat das aber nicht mehr viel zu tun.
__________________ Raum: Ostthüringen Tätigkeitsschwerpunkt: Sozialrecht Kontaktmöglichkeit: Auf Anfrage per Privater Nachricht "Weihnachtsmann im Sinne des Gesetzes ist auch der Osterhase." |
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| AW: Sozialbeerdigung wer müßte sich an Kosten beteiligen oder ist dazu verpflichtet? Zitat:
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__________________ Dieser Beitrag stellt eine Meinungsäußerung dar und keine Rechtsberatung! |
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| AW: Sozialbeerdigung wer müßte sich an Kosten beteiligen oder ist dazu verpflichtet? Mhhhh ist wohl nicht einfach zu beantworten die Frage? Aber ausgehend davon, das nach Enkeln im Antrag befragt wird, muss man davon ausgehen, das es sein kann, das Enkel überprüft werden und zur Kasse gebeten werden könnten! Wie hoch ist da der Selbsterhalt? Und wie siehts es mit dem Ehepartner aus, kann das jemand beantworten? |
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| AW: Sozialbeerdigung wer müßte sich an Kosten beteiligen oder ist dazu verpflichtet? doch, doch. ![]() ich glaub, die herren tragen hier gard irgendwas anderes aus, was mir deinem thema nicht so viel zu tun hat. ![]() bestattungspflichtig sind zunächst einmal die erben. erbin wäre in unserem fall hier die tochter. allerdings wird es vermutlich kein solch großes erbe geben, als dass damit die beerdigungskosten gedeckt wären. davon gehe ich hier mal aus. Dann kann sich die erbin auf § 1990 bgb berufen und die dürftigkeit des erbes erklären und dann muss sie nicht zahlen. wenn die erbin aufgrund dessen nicht zahlen muss (oder das erbe ausschlägt - dann muss sie auch nicht zahlen), muss eine andere unterhaltspflichtige person zahlen. das könnte theoretisch auch die enkelin sein. da aber die oma ja auch schon zu lebzeiten unterhaltsbedürftig war und die enkelin ebenfalls unterhaltspflichtig gewesen wäre, wenn sie entsprechend einkommen gehabt hätte - sie aber, wie hier beschrieben, nicht herangezogen worden ist - kann man sicher davon ausgehen, dass sie auch die beerdigungskosten nicht zu tragen braucht, weil sie offenbar unter dem selbstbehalt verdient. Zitat:
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