Dies ist eine Diskussion zu Soll sich M. ins Grundbuch eintragen lassen oder nicht? innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen
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| M. und A. sind ein Paar und beschließen, sich eine Eigentumswohnung zu kaufen. A. möchte sein Eigenkaptial von 60 000 Euro investieren und zusätzlich rund 100 000 Euro bei der Bank aufnehmen. M. ist momentan erst in Ausbildung und kann sich daher nicht an der Finanzierung beteiligen - sie möchte sich jedoch für das Alter ausreichend absichern, da Kinder geplant sind und sie wohl in einem Jahr Erziehungsurlaub nehmen wird. Kann sich M. ins Grundbuch eintragen lassen, ohne an der Finanzierung beteiligt zu sein? Ist für M. damit die Altersvorsorge durch das Eigenheim gewährleistet, auch wenn sie mit A. noch nicht verheiratet ist? (Trennungsfall, Tod des Freundes) Oder sollte sich M. lieber durch einen Ehevertrag absichern lassen (falls das geht)? |
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| AW: Soll sich M. ins Grundbuch eintragen lassen oder nicht? M kann sich in das Grundbuch eintragen lassen, ohne sich an der Finanzierung zu beteiligen. Ich frage mich allerdings, weshalb A dem zustimmen sollte. So blind kann Liebe doch wohl nicht machen. Ob sie damit für das Alter gesichert ist, dürfte nicht unerheblich vom Wert der Wohnung abhängen. |
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| AW: Soll sich M. ins Grundbuch eintragen lassen oder nicht? Wie viel würde M. denn bei einem Trennungsfall erhalten, wenn sie im Grundbuch eingetragen ist, ohne Eigenkapital mit in die Wohnung gesteckt zu haben? Wäre die Wohnung zu diesem Zeitpunkt noch nicht abbezahlt: Würde M. dann zu gleichem Anteil die Schulden übernehmen müssen? |
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| AW: Soll sich M. ins Grundbuch eintragen lassen oder nicht? Wäre sie eingetragen, würde sie wegen der Wohnung nichts bekommen. Sie hat ja ihre Hälfte. Wäre sie nicht eingetragen, würde sie die Hälfte des Wertes, abzüglich 60.000 und abzüglich der Restschulden erhalten. Irgendwie habe ich den Eindruck, daß das keine reine Liebsheirat ist Sorry, konnte ich mir nicht verkneifen. |
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| AW: Soll sich M. ins Grundbuch eintragen lassen oder nicht? Es hat ja schließlich niemand Lust, später Sozialhilfe-Empfänger mit zwei Kindern zu sein, keine Arbeit mehr zu finden und von der mickrigen Rente vom Staat zu leben, oder? Außerdem sind M. und A. inzwischen reichlich verwirrt, weil ihnen einmal dringend geraten wird, M. zur Absicherung ihrer selbst ins Grundbuch einzutragen, dann wieder nicht. Ich versuche nur herauszufinden, was stimmt. Danke dir recht herzlich, dass du so fleißig auf meine Fragen antwortest, aber deine letzte Antwort habe ich leider nicht verstanden: Wieso würde M. nichts bekommen, wenn sie im Grundbuch eingetragen ist? (was für eine Hälfte hat sie dann)? Und wieso bekommt sie was, wenn sie nicht eingetragen ist - schließlich sind M. und A. noch nicht verheiratet??? Noch eine Frage zusätzlich: A. glaubt, dass erst alles Vermögen, was in der Ehe zusammenkommt, bei einem ev. Trennungsfall aufgeteilt wird. Stimmt das, oder käme ein Wohnungskauf (ohne Grundbucheintrag von M.) vor der Hochzeit trotzdem später ins gemeinsame vermögen (und würde somit bei Trennung verrechnet)? |
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| AW: Soll sich M. ins Grundbuch eintragen lassen oder nicht? Ich ging vom Fall der Eheschließung und hälftigem Miteigentum aus. Dann gehört der M im Falle einer Scheidung ja schon die Hälfte der Wohung. Der Zugewinn besteht tatsächlich nur aus dem Vermögenszuwachs während der Ehezeit. Erwirbt A aber vor Eheschließung eine Wohnung für, sagen wir 160.000 , die der Einfachheit halber mal auch diesen Wert haben soll, belastet er diese Wohnung mit 100.000 und trägt die Schulden bis zur Scheidung ab, dann beträgt sein Zuwachs 100.000 . Würde er M bei Erwerb gleich miteintragen lassen, würde er ihr also einen Wert von 30.000 sofort zuwenden. Es ist natürlich nicht verwerflich, sich bei Eheschließung Gedanken über ein Scheitern der Ehe zu machen. Es ist sogar sehr vernünftig. Ich habe nur ein bißchen gelästert. Indem ein Partner zu Hause bleibt und sich um Haushalt und Kinder kümmert, trägt er in gleichem Maße zum Familienunterhalt bei, wie der erwerbstätige Partner. |
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